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Fragenübersicht Verfassungsbeschwerde ist gescheitert: PC-Besitzer müssen Rundfunkgebühr bezahlen - Was sagst Du dazu?
1 - 14 / 14 Meinungen
04.10.2012 09:01 Uhr
Nächstes Jahr ist das Thema eh durch, dann kommt die Haushaltsabgabe.
04.10.2012 09:09 Uhr
Die Begründung des Urteils ist sachlich stimmig - insofern gibt es da nichts zu beanstanden...
04.10.2012 09:10 Uhr
Sachlich mag das ja alles richtig sein, wer aber Rundfunkabgaben generell ablehnt, dürfte auch hiermit so seine Schwierigkeiten haben.
04.10.2012 09:13 Uhr
Solid hat's schon geschrieben. Ist eh bald wumpe.
04.10.2012 09:16 Uhr
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Zwangsabo eines staatlich kontrollierten Pay-TV-Senders ist einer Demokratie nun wirklich nicht würdig. Egal ob Haushaltsabgabe, Steuerfinanziert oder GEZ, die ÖR haben in einer Demokratie nur dann etwas verloren, wenn die Bürger freiwillig für das Programm zahlen.
04.10.2012 09:17 Uhr
Zitat:
Sachlich mag das ja alles richtig sein, wer aber Rundfunkabgaben generell ablehnt, dürfte auch hiermit so seine Schwierigkeiten haben.
Stimmt.
In dem Fall geht es ja vermutlich auch um bereits in der Vergangenheit liegende Zahlungs-Aufforderungen, oder?
Sonst hätte das Gericht ja locker sagen können, dass das Verfahren unnötig ist, weil ab Beginn nächsten Jahres sowieso hinfällig.
04.10.2012 09:18 Uhr
Zitat:
ist einer Demokratie nun wirklich nicht würdig.


Was hat das mit Demokratie zu tun? Die Bürger wählen Parteien, die genau diese Gesetzeslage zu verantworten haben.
04.10.2012 09:20 Uhr
Zitat:
Was hat das mit Demokratie zu tun? Die Bürger wählen Parteien, die genau diese Gesetzeslage zu verantworten haben.


Und ich sehe grundsätzliche Verfassungsbedenken. Das BVerfG mag das nicht teilen, dürfte aber daran liegen, das es zum einen eine rein politische Veranstaltung ist und zum zweiten bisher immer den aktuellen Mainstream mitträgt und sich daher regelmäßig auch selbst revidiert.

Meiner Meinung nach ist die Begründung nicht haltbar. Man kann den Bürger nicht zu einem Abo verpflichten, wenn andere Medien eindeutig zeigen, dass dies nicht notwendig ist.
04.10.2012 09:31 Uhr
@BAcko

Dann hau doch mal rein. Welches Grundrecht ist betroffen, in welches Grundrecht wird eingegriffen und aus welchen Gründen ist dieser Eingriff entgegen der Einschätzung des BVerfG nicht gerechtfertigt?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.10.2012 11:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.10.2012 09:45 Uhr
@ Restdoler

Es fällt alleine schon bei Verhältnismäßigkeitsprinzip durch, ohne näher noch andere Grundrechte, Gesetze und Prinzipien (Art 2, 14, Sparsamkeitsprinzip) im Detail zu prüfen.
04.10.2012 09:46 Uhr
@BAcko

Mir hätte eine Prüfung im Detail gereicht, aber es ist auch so in Ordnung ;-)
04.10.2012 10:03 Uhr
Ich werde vorsorglich mal Kindergeld beantragen - ich habe zwar keine Kinder, aber die notwendige Ausrüstung für die Beschaffung.
04.10.2012 10:18 Uhr
Zitat:
Ich werde vorsorglich mal Kindergeld beantragen - ich habe zwar keine Kinder, aber die notwendige Ausrüstung für die Beschaffung.


04.10.2012 14:57 Uhr
Das Urteil war so zu erwarten. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht noch jede Klage scheitern lassen, die die Gebührenwünsche der GEZ gefährden hätte können. Sich darüber aufzuregen ist aber sinnlos, nachdem nächstes Jahr mit der "Wohnungssteuer" der ultimative feuchte Traum eines jeden ÖR-Intendanten in Erfüllung geht. Allerdings läuft dagegen in Bayern noch eine - gar nicht mal so aussichtslose - Popularklage, der ich viel Erfolg wünsche.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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