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Unterstützer der eingekerkerten Mädels von "Pussy Riots" stören Gottesdienst im Kölner Dom: wie sollte das bestraft werden? |
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22.08.2012 11:51 Uhr |
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Djilas, was hat das mit Sippenhaft zu tun? Du hast mich nach Beispielen gefragt, die habe ich dir gegeben. Es steht nirgends, dass ich hier von allen Gläubigen rede, sondern von der Kirche als Institution. Die meisten diese Beispiele werden von der Kirche getragen, somit brauche ich hier erst mal keine Unterscheidung machen, auch wenn es natürlich nicht auf alle Geistlichen zutrifft.
Und das Vorletzte Beispiel hat auch nichts mit Anstand zu tun. |
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22.08.2012 12:11 Uhr |
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Djilas, das erste Beispiel mag 50 Jahre alt sein. Dieser Mensch wäre heute 70, hätte vielleicht eine Familie, vielleicht eigene Kinder und Enkelkinder. Und das trifft auch auf andere zu, denen dasselbe passiert ist. Warum sollte ich es also nicht vorhalten? Es wirkt heute noch nach! Diese Handlung der Kirche hat heute noch Folgen, auch wenn sie für dich nicht sichtbar sind. Sie haben nicht nur ein Leben zerstört, sie haben es auch unmöglich gemacht, dass hier vielleicht weiteres Leben entsteht.
Ja, sie sollten ihn entlassen. Ein Frauenarzt bekommt auch ein Berufsverbot, wenn er sich an den Frauen vergeht, die ihm Unterstellt sind. Wenn die Kirche also ein Zeichen setzen möchte, dann sollen sie diesen Menschen entlassen und hier auch eine anständige Strafverfolgung ermöglichen.
Wo ist die Kündigung Anständig? Wem gegenüber ist die Kündigung anständig? Oben sagtest du noch, dass Sexualstraftäter keinem Berufsverbot ausgesetzt werden dürfen. Jemand der die Kirche verlässt begeht also eine bedeutend schlimmere Straftat als ein Sexualverbrecher? Da habe ich eindeutig ein anders Wertesystem!
Die Kirche sollte, wenn sie denn eine Koranverbrennung nicht gut findet, sich von Hasspredigern befreien, die eben solche Dinge fordern. Auch hier ist eine Entlassung gerechtfertigt, wenn er seine Aktionen nach mehrmaligen Abmahnungen nicht unterlässt. Aber ich glaube, es gab nicht mal diese Abmahnungen.
http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-04/jones-koranverbrennung-kommentar |
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22.08.2012 12:16 Uhr |
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Die Teilung Amerikas in portugiesische und spanische Zone durch die katholische Kirche hat auch Nachwirkungen bis heute. Soll man das Kopten und russisch-orthodoxen vorhalten? |
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22.08.2012 12:21 Uhr |
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Zitat:Djilas, das erste Beispiel mag 50 Jahre alt sein. Dieser Mensch wäre heute 70, hätte vielleicht eine Familie, vielleicht eigene Kinder und Enkelkinder. Und das trifft auch auf andere zu, denen dasselbe passiert ist. Warum sollte ich es also nicht vorhalten? Es wirkt heute noch nach! Diese Handlung der Kirche hat heute noch Folgen, auch wenn sie für dich nicht sichtbar sind. Sie haben nicht nur ein Leben zerstört, sie haben es auch unmöglich gemacht, dass hier vielleicht weiteres Leben entsteht.
Ja. Und das ist ein schreckliches Vergehen. aber die Kirche kann es nicht rückgängig machen. Die Frage ist also nich, was sie damals getan hat, sondenr wie sie heute damit umgeht.
Zitat: Ja, sie sollten ihn entlassen. Ein Frauenarzt bekommt auch ein Berufsverbot, wenn er sich an den Frauen vergeht, die ihm Unterstellt sind. Wenn die Kirche also ein Zeichen setzen möchte, dann sollen sie diesen Menschen entlassen und hier auch eine anständige Strafverfolgung ermöglichen.
Letzteres fordert Rom seit 10 Jahren. Allerdings ist die Kirche kein Konzern, bei dem die Zentrale einfach so durchregieren kann, sie lebt massiv von der Umsetzung an der Basis. Die Linie der Kirche wird aber von Rom bestimmt und nicht von Einzelpersonen, die machen, was sie wollen.
Zitat: Wo ist die Kündigung Anständig? Wem gegenüber ist die Kündigung anständig? Oben sagtest du noch, dass Sexualstraftäter keinem Berufsverbot ausgesetzt werden dürfen. Jemand der die Kirche verlässt begeht also eine bedeutend schlimmere Straftat als ein Sexualverbrecher? Da habe ich eindeutig ein anders Wertesystem!
Ein Sexualstraftäter wandert idealerweise ins Gefängnis. Siehe oben. Wer die Kirche verlässt, kann sie nicht mehr glaubwürdig vertreten und ist damit in einem kirchlichen Beruf nicht länger tragbar. Ein Sexualstraftäter, der seine Schuld abgebüßt hat und glaubhaft seine Vergangenheit hinter sich gelassen hat, kann durchaus beschäftigt werden.
Zitat: Die Kirche sollte, wenn sie denn eine Koranverbrennung nicht gut findet, sich von Hasspredigern befreien, die eben solche Dinge fordern. Auch hier ist eine Entlassung gerechtfertigt, wenn er seine Aktionen nach mehrmaligen Abmahnungen nicht unterlässt. Aber ich glaube, es gab nicht mal diese Abmahnungen.
Wie soll die Kirche jemanden entlassen, der nicht von ihr beschäftigt wird? Wie soll sie sich von jemandem befreien, von dem sie getrennt ist? |
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22.08.2012 12:33 Uhr |
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Wenn McDonald's (angeblich) Ratten in die Burger machte, würdet ihr dann ausgerechnet bei Burger King die Hausordnung mißachten und auf die Theke kacken?
Genau darum geht es: Hausfriedensbruch und Störung der Glaubensrituale, noch dazu bei einer vollkommen unbeteiligten Kirche. |
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22.08.2012 12:36 Uhr |
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Ey, hast du gehört, die Russen haben dem Volker Beck aufs Maul gehauen bei ner Demo in Moskau.
Hm, das ist ein Skandal. Wir sollten vor der Botschaft randalieren.
Aber die russische Botschaft ist voll weit weg. Die türkische Botschaft ist viel näher!
Na gut, dann randalieren wir eben vor der türkischen Botschaft. |
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22.08.2012 12:39 Uhr |
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Zitat:
Ja. Und das ist ein schreckliches Vergehen. aber die Kirche kann es nicht rückgängig machen. Die Frage ist also nich, was sie damals getan hat, sondenr wie sie heute damit umgeht.
Und genau dieses "damit umgehen" fehlt. Wenn die Kirche damit umgehen würde, dann würde sie es aufarbeiten, die Opfer entschädigen und rehabilitieren und, soweit es noch möglich sein sollte, die Täter dafür bestraft. Das muss sie Öffentlich machen und sie muss sich auch öffentlich davon Distanzieren. Dann gewinnt die Kirche auch wieder an Glaubwürdigkeit.
Zitat:Ein Sexualstraftäter wandert idealerweise ins Gefängnis. Siehe oben. Wer die Kirche verlässt, kann sie nicht mehr glaubwürdig vertreten und ist damit in einem kirchlichen Beruf nicht länger tragbar. Ein Sexualstraftäter, der seine Schuld abgebüßt hat und glaubhaft seine Vergangenheit hinter sich gelassen hat, kann durchaus beschäftigt werden.
Er wird danach auch nicht wieder jeden Beruf ergreifen können. Er wird zum Beispiel nicht mehr in der Kinderbetreuung unter kommen, oder in anderen Berufen, wo er mit Kindern Umgang hat. Gibt Ausnahmen, aber das liegt meist an mangelnder Prüfung der Kandidaten.
Ein Frauenarzt wird auch nach seiner Haftentlassung nicht mehr als Arzt arbeiten, er hat also in seinem Beruf auch ein lebenslanges Berufsverbot. Und das selbe kann auch für einen Geistlichen gelten. Auch wenn er nichts anderes gelernt hat, hat ein Frauenarzt meistens auch nicht, kann er sich danach eine andere Arbeit suchen. Diese muss nicht beim selben Arbeitgeber sein und diese muss auch nicht seiner Ausbildung entsprechen. Jemand, der im Knast war, hat danach ja auch keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz beim alten Arbeitgeber.
Die Kirche muss sich Glaubwürdig von diesen Dingen distanzieren. Sie muss es glaubwürdig und öffentlich aufarbeiten und sie muss Opfer endlich auch als Opfer anerkennen und sie nicht zu Tätern machen. Dann gewinnt sie Glaubwürdigkeit und dann wird ihr das auch keiner mehr Vorwerfen. |
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22.08.2012 12:43 Uhr |
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Zitat: Und genau dieses "damit umgehen" fehlt. Wenn die Kirche damit umgehen würde, dann würde sie es aufarbeiten, die Opfer entschädigen und rehabilitieren und, soweit es noch möglich sein sollte, die Täter dafür bestraft. Das muss sie Öffentlich machen und sie muss sich auch öffentlich davon Distanzieren. Dann gewinnt die Kirche auch wieder an Glaubwürdigkeit.
Diese Fälle wurden im März aufgedeckt. Denkst Du nicht, dass das ganze etwas Anlaufzeit braucht, gerade auch bei einem so bürokratischen verein wie der Kirche?
Zitat:
Er wird danach auch nicht wieder jeden Beruf ergreifen können. Er wird zum Beispiel nicht mehr in der Kinderbetreuung unter kommen, oder in anderen Berufen, wo er mit Kindern Umgang hat. Gibt Ausnahmen, aber das liegt meist an mangelnder Prüfung der Kandidaten.
Ein Frauenarzt wird auch nach seiner Haftentlassung nicht mehr als Arzt arbeiten, er hat also in seinem Beruf auch ein lebenslanges Berufsverbot. Und das selbe kann auch für einen Geistlichen gelten. Auch wenn er nichts anderes gelernt hat, hat ein Frauenarzt meistens auch nicht, kann er sich danach eine andere Arbeit suchen. Diese muss nicht beim selben Arbeitgeber sein und diese muss auch nicht seiner Ausbildung entsprechen. Jemand, der im Knast war, hat danach ja auch keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz beim alten Arbeitgeber.
Die Kirche muss sich Glaubwürdig von diesen Dingen distanzieren. Sie muss es glaubwürdig und öffentlich aufarbeiten und sie muss Opfer endlich auch als Opfer anerkennen und sie nicht zu Tätern machen. Dann gewinnt sie Glaubwürdigkeit und dann wird ihr das auch keiner mehr Vorwerfen.
Du redest so, als würde sie nicht just das tun. |
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22.08.2012 12:49 Uhr |
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Ich denke,daß das typische Trittbrettfahrer sind,die nur darauf bedacht waren, Aufmerksamkeit zu bekommen...was ihnen ja auch gelungen ist...und deren Bestrafung nach unseren Gesetzen zu erfolgen hat um weitere Nachahmer zu stoppen!
Diese Aktion in einem Gotteshaus, gleich welcher Konfession, während eines Gottesdienstes in Deutschland war unangemessen und klamaukig und hat mit SOLIDARITÄT absolut gar nichts zu tun.
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22.08.2012 12:54 Uhr |
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Djilas, wo machen sie es denn? Wo wurden denn diese Sexualstraftäter entlassen? |
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22.08.2012 13:00 Uhr |
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Diese Gruppe hätte an den Geistlichen herantreten können vor einem Gottesdienst und um ein FÜRBITTGEBET für die Frauen bitten können und u.U.es angemessen im Rahmen der Möglichkeit mitgestalten können.
(3x "können"...was soll`s)
Das hätte eine ganze Gemeinde angesprochen und zu weiterem Nachdenken angeregt.
Fürbittgebete bewirken etwas...selbst unter Stasi-Bespitzelung innerhalb der Kirche in der ehemaligen DDR möglich gewesen!Und da war schon ein Risiko zu bedenken gewesen. |
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22.08.2012 13:02 Uhr |
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@Teufel1000:
Näheres zur Aufarbeitung findest Du hier:
http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/Dossiers/Vereinbarung_Umsetzung-Runder-Tisch_2012-06-17.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche#Kirchliche_Ma.C3.9Fnahmen |
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