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Was halten ihr von diesem Urteil ? |
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18.08.2012 07:59 Uhr |
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@Nebelstrahl
Natürlich um Klassen zu hart. Zwei Jahre Weggesperrtsein für ein bißchen Krach ist wirklich daneben.
...ein bischen Krach? Es war und ist nicht der "Krach", der das Putine-Regime auf die Palme bringt. Die Reaktion des Regimes auf die Kritik der Band erinnert mehr als deutlich an irgendwelche Schauprozesse während der Stalin-Zeit. Diese Frauen haben nur ihr Menschenrecht in Anspruch genommen auf unhaltbare Zustände in ihrem Land, im Putin- und Kirill-Reich auf ihre Weise zum Ausdruck zu bringen. |
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18.08.2012 08:02 Uhr |
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@karlmann
Das man sowas nicht macht.
...was nicht macht? Kritik an einem Unrechtsregime äußern? |
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18.08.2012 08:03 Uhr |
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Wie auch immer, 2 Jahre ist für so ein Vergehen
...was für ein Vergehen? |
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18.08.2012 08:28 Uhr |
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Sakrileg, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Diffamierung, Blasphemie, Gotteslästerung etc. |
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18.08.2012 08:30 Uhr |
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Das Putin-Regime beweist einmal mehr, wie "lupenrein demokratisch" es doch ist.
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Aber Putin hat keine internationale Kritik zu befürchten, jedenfalls nicht im großen Stil. Sein Erdgas ist ein hübsches Trostpflaster für all die Biedermäner und -frauen in ihren Sonnntagsreden.
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18.08.2012 08:35 Uhr |
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Nur ein diktatorisches Regime kann auf Strafverfolgung bei kriminellen Delikten willkürlich verzichten. |
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18.08.2012 08:45 Uhr |
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ich halte es für scheisse und völlig überzogen, aber ansonsten gibts hier wohl nicht viel zu diskutieren... |
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18.08.2012 08:56 Uhr |
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Die Trennung von Kirche und Staat ist in der Tat haltlos und sollte recht bald korrigiert werden. Sie kann auch rational nicht begründet werden. |
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18.08.2012 09:15 Uhr |
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Diese Meinung ist irrational! |
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18.08.2012 10:02 Uhr |
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Tja, da ist der lupenreine Demokrat wohl mit den Fremdsprachen durcheinander gekommen.
Von Vladimir Poutine, so seine französische Schreibweise, ist es nur ein kleiner Schritt zu "putain".
Aber ernsthaft:
Er zeigt mit diesem Urteil seine hässlich Fratze des Antidemokraten. Erstaunlich ist, dass die Kritik aus dem Ausland vorwiegend von Privatleuten oder privaten Organisationen kommt, nicht aber von Regierungen. |
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18.08.2012 10:04 Uhr |
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Der Rechtsstaat verlangte dieses Urteil. Es war rechtlich einwandfrei und es war der Tat angemessen, zudem die Täterinnen nicht das geringste Unrechtsbewußtsein zeigten. |
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18.08.2012 10:25 Uhr |
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Das Rechtsstaatgebot erzwingt Legalität, ob es Dir nun paßt oder nicht. Und der allergrößte Teil der Urteile, die in der DDR gesprochen wurden, wurde übringes in der BRD anerkannt. Und in der BRD stehen Blasphemie, Hausfriedensbruch und Kundgebungsdelikte aller Art ebenfalls unetr Szrfandrohung. Für einen Hitlergruß z.B. kann man ohne weiteres 2, 3 oder mehr JAhre bestraft werden. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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