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Fragenübersicht NPD - Bundesvize Pastörs verurteilt! Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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17.08.2012 06:47 Uhr
Jo, das ist dann so. Mir ist dieser ganze NPD-Kram scheißegal, weil ich ihnen einfach möglichst wenig Aufmerksamkeit zukommen lassen will.
Deswegen werde ich mir die Rede, in der angeblich volksverhetzend gesprochen wird, nicht durchlesen.
17.08.2012 06:51 Uhr
Wir müssen extrem aufpassen, dass unsere Gerichte nicht zu einem Gesinnungsstrafrecht missbraucht werden.

Pastörst ist ein Idiot, keine Frage und im Parlament will ihn auch kein Mensch mit etwas Verstand sehen.

Aber unsere Demokratie ist stark genug um ein paar extremistische Spinner auszuhalten und ob eine Demokratie eine Demokratie ist, zeigt sich inbesondere an ihrem Umgang mit den ärgsten Feinden. Nur wenn die schlimmsten Feinde auch ihre demokratischen Rechte genießen, nur dann ist es eine Demokratie. Denn für die breite Masse, also den Mop brauche ich kein Recht auf freie Rede und kein Demonstrationsrecht, denn ihre Meinung ist ohnehin in der Mehrheit.
17.08.2012 06:53 Uhr
Ein Landtagsmandat ist kein Freibrief für Hetzreden. Das durfte nun endlich Herr Pastörs erfahren. Gut so.

Zitat:
Nur wenn die schlimmsten Feinde auch ihre demokratischen Rechte genießen, nur dann ist es eine Demokratie


Herr Pastörs genießt seine "demokratischen Rechte". Nur gehört Volksverhetzung nicht zu den demokratischen Rechten, sondern ist ein gut definierter Straftatbestand.
17.08.2012 09:00 Uhr
Ein Bild für die Nazi-Götter: neben ihm saß sein "Verteidiger" und Hetzkumpan Andrejewski. Wie oft werden Wiederholungstäter wie Pastörs eigentlich noch zu "Bewährungsstrafen" verurteilt, bevor sie endlich aus dem Verkehr gezogen werden?

Der ganze Laden gehört endlich zerschlagen!
17.08.2012 09:21 Uhr
Was soll man sagen? Den falschen hats sicher nicht getroffen. Bevor die Gemüter ultrahocherhitzt und die Gedanken der deutschen Jugend pastörisiert werden, nehme ich doch lieber hin, dass ein ungenießbarer Nazi nicht jede Hetze ungestraft vorbringen kann.
17.08.2012 09:34 Uhr
Ich könnte mir vorstellen, dass der Europäische Hof für Menschenrechte dieses Urteil noch kassieren wird.

Nicht weil der Hof die Haltung Pastörs so phantastisch fände sondern weil vor Gerichten und Parlamenten eine noch breitere Redefreiheit gilt.

Redefreiheit muss gegen das Andenken der Holocaustopfer aufgewogen werden. Und der Fakt, dass gewählte Volksvertreter im Parlament besonderen Schutz ihrer Redefreiheit geniessen könnte die Wage zugunsten der Redefreiheit beeinflussen.

Eine Beobachtung die im Ãœbrigen aus den unseeligen Ereignissen des Jahres 1933 als das deutsche Parlament seine Redefreiheit verlor geschuldet ist.
17.08.2012 09:50 Uhr
Meinungsgesetze der BRD sind nicht unbedingt immer Weltrecht, sondern nur landestypisch.


Wenn schon Meinungen bestraft werden, ist etwas faul im Strafrecht. Nur Taten sind sanktionswürdig und trotzdem leider auch gesellschaftlich abhängig.
17.08.2012 10:06 Uhr
Zitat:
Nicht weil der Hof die Haltung Pastörs so phantastisch fände sondern weil vor Gerichten und Parlamenten eine noch breitere Redefreiheit gilt.
Das wage ich jetzt aber mal schwer anzuzweifeln, T.H.
Andernorts wird man schon wegen wirklicher Verbal-Lapalien des Saales verwiesen..
17.08.2012 10:23 Uhr
Zitat:
Wenn schon Meinungen bestraft werden, ist etwas faul im Strafrecht. Nur Taten sind sanktionswürdig und trotzdem leider auch gesellschaftlich abhängig.


1. Hier ist keine "Meinung" sanktioniert worden, sondern
2. eine konkrete Tat: Äußerungen, mit denen das Andenken Verstorbener, insb. von Opfern des NS-Völkermords, verunglimpft wird.

Also rechtlich sauber.
17.08.2012 12:22 Uhr
Rechtlich sauber? Mag sein, warum aber so einseitig?

"Deutschland verrecke" und Schändung deutscher Soldatenfriedhöfe und Gedenksteine straffrei?
17.08.2012 12:25 Uhr
Zitat:
"Deutschland verrecke" und Schändung deutscher Soldatenfriedhöfe und Gedenksteine straffrei?


Ich verstehe diesen Einwand nicht, ProtzBlitz:

Die Friedhofs- und Gedenksteinschändungen sind Sachbeschädigung und damit strafbar - so wie Herrn Pastörs Äußerungen strafbar sind.

"Deutschland verrecke" - in welchem Zusammenhang, an welchem Ort, vor welchen Menschen geäußert?
17.08.2012 12:29 Uhr
Soso, ein Amtsgericht hat ihn verurteilt.

Na das ist ja wirklich sehr beeindruckend, ein politische Erdbeben gar.

Wo ist der Nachrichtenwert dieser Meldung?
Die Landesparlamente in Mek-Pom und Sachsen haben ein Problem mit einem Wählerwillen, der sich anders äußerte, als sich das wünschten.

Nun versuchen sie auf alle derdenkliche Weise, sich diesem Wählerwillen zu entziehen bzw. denjenigen, die wegen dieses Willens auch im Parlament sitzen, eine vernünftige parlamentarische Arbeit unmöglich zu machen.

Armselig ist das einzige, was mir noch dazu einfällt. Solche Politiker kann ich nicht mehr ernst nehmen.
17.08.2012 12:32 Uhr
Zitat:
Solche Politiker kann ich nicht mehr ernst nehmen.


Dafür, Ostpreußen, meine Zustimmung. Den Pastörs kann man wirklich nicht ernst nehmen.

Der Rest von Dir ist - freundlich gesagt - Spekulation.
17.08.2012 12:36 Uhr
Zitat:
2. eine konkrete Tat: Äußerungen, mit denen das Andenken Verstorbener, insb. von Opfern des NS-Völkermords, verunglimpft wird.

Also rechtlich sauber.


Merkwürdiges Rechtsverständnis.

Wie aus dem Hintergrund und der Quelle zu entnehmen ist, soll er indirekt den Holocaust geleugnet und das Andenken verstorbener verunglimpft haben.

Das ist nicht rechtlich sauber, sondern es handelt sich um die Heranziehung von Gummiparagraphen, die einen großen Deutungsspielraum lassen.

Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Herr Pastörs den Rechtsweg weiter beschreitet. Die Wahrscheinlichkeit, daß dieses Urteil so nicht bestätigt wird, ist wenigstens so hoch, wie die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des Gegenteils.
17.08.2012 12:39 Uhr
Meine Äußerung bezog sich nicht nur auf Herrn Pastörs, sondern auch auf diejenigen, die eine Sitzung verlassen, wenn ein bestimmter Redner oder ein Vertreter einer bestimmten Partei das Wort ergreift.

So etwas ist undemokratisch und geeignet, das Ansehen eines Parlamentes massiv zu beschädigen.

Man kann eine Partei oder Person nicht mögen und ihre Meinung ablehnen.

Dennoch sind sie in einer demokratischen Wahl ins Parlament gewählt und verdienen deshalb den entsprechenden Respekt.
17.08.2012 12:47 Uhr
@Ostpreußen
Das Verlassen des Sitzungssaals ist als Mittel parlamentarischen Protests gegen einen Redner das gute demokratische Recht eines Abgeordneten. Es hindert niemanden die NPD-Abgeordneten, ihrerseits das Plenum zu verlassen, wenn ihnen etwas nicht passt.

Und den Respekt als Abgeordnete verdienen Pastörs und Co., wenn sie ihre Hetzreden lassen. Davon sind sie allerdings weit entfernt.
17.08.2012 12:52 Uhr
Herrn Pastörs zu verurteilen ist kein Skandal, sondern ein normaler Verwaltungsakt - und ein sinnvoller obendrein.
17.08.2012 13:50 Uhr
Zitat:
Heranziehung von Gummiparagraphen, die einen großen Deutungsspielraum lassen.


Hm - die Deutungshoheit von Paragraphen haben hierzulande immer noch die Gerichte - wenn nötig in letzter Instanz. Die Richter werden immer wieder mit der Frage konfrontiert: "Wie hat der Gesetzgeber das wohl gemeint" - Die Auslegung des Rechts ist eben den Richtern aufgegeben - mit der Möglichkeit, falls man der Meinung ist, es wäre nicht richtig ausgelegt - in die Berufung zu gehen oder gar ein Urteil wegen z.B. Verfassungswidrigkeit anzufechten.

Insofern erschließt sich mir Dein Kommentar nicht ganz, denn die Richter machen genau das, wozu sie da sind - und der Urteilsspruch ist durchaus nachvollziehbar und nicht nur für politisch links stehende logisch.
17.08.2012 13:54 Uhr
@Ostpreußen

Zitat:
Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Herr Pastörs den Rechtsweg weiter beschreitet.


Wie eben schon ausgeführt, beruht der Status: "Noch nicht rechtskräftig" eben auf den rechstaatlichen Prinzipien der Instanzenwegsbeschreitung und nicht auf Deinem Argument der Nutzung eines (angeblichen) "Gummiparagraphen" -

Sympathisierst Du eigentlich mehr oder weniger unverhohlen mit Herrn Pastörs?
17.08.2012 13:56 Uhr
In Anbetracht dessen, wofür man Pastörs verurteilt hat, nämlich für die (vielleicht geschmacklose, aber sicherlich nicht strafrechtlich relevante) Aussage über einen einseitigen Schuldkult im Zusammenhang mit Holocaust-Gedenkveranstaltungen, fragt man sich, ob die NPD-Provokation gegenüber einer auf Zuruf funktionierenden, an rote SED-Rechtsbeugung erinnernde, Schaujustiz wirklich noch das größere Übel ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.08.2012 15:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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