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Fragenübersicht Wie lange wird BP Gauck wohl warten?
1 - 20 / 20 Meinungen
21.06.2012 16:23 Uhr
Warum sollte er nicht bis zum Ende der Prüfung warten?

Und was hat dieser Vorgang mit der Fußball-EM zu tun?
21.06.2012 16:46 Uhr
er wird wohl warten, denn anders als Herr Rau fühlt er sich nicht dem Wohle einer Partei allein verpflichtet (siehe Zuwanderungsgesetz)
21.06.2012 16:50 Uhr
Zitat:
Wie lange wird BP Gauck wohl warten?


So lange, wie er verfassungsrechtlich kann.
21.06.2012 16:59 Uhr
Ich denke, er wird solange warten, wie es auch sein muss.
21.06.2012 17:00 Uhr
Zitat:
Die Richter bitten Gauck mit seiner Unterschrift zu warten, bis die Verfassungsklagen geprüft sind


Damit ist die Frage vermutlich beantwortet
21.06.2012 17:20 Uhr
das Warten wird nicht viel bringen...
21.06.2012 17:20 Uhr
Brüssel setzt sich schneller durch.
21.06.2012 17:21 Uhr
Laut Schäuble sind wir ja seit 8.Mai 1945 nicht mehr souverän. Wird interessant werden.
21.06.2012 17:56 Uhr
Na, ich hoffe doch, bis Ende der Prüfung. Imd dan wird es hoffentlich keine Unterschrift geben...
21.06.2012 18:11 Uhr
Zitat:
Die Richter bitten Gauck mit seiner Unterschrift zu warten, bis die Verfassungsklagen geprüft sind

Ich traue ihm zu, der Empfehlung zu folgen.
21.06.2012 19:23 Uhr
Das ist eine extrem ungewöhnliche Situation. Eigentlich sollten sich die Richter an die Geschwindigkeiten der Politik anpassen, denn die Judikative prüft, sie darf nicht über Prüfungsfristen etc. die regierungsfähigkeit konterkarieren. Auf der anderen Seite müssen sie gründlich prüfen.

Unsere gesamte Verfassung stammt noch aus Zeiten, als die Welt nicht halb so vernetzt war, es noch keine Computer zum Handel gab und Flieger noch nicht jeden der wollte, jederzeit überall hin bringen konnten. Als die Verfassung geschrieben wurde, hatte alles deutlich mehr Zeit. Man muss sowohl die Verfassung auch an die neue Realität anpassen und ihr für Zweifelsfälle auch Geschwindigkeit beibringen und gleichzeitig muss die Politik nicht jede Beschleunigung mitmachen. Auch hier ist es manchmal gut ein Gang raus zu nehmen und wirklich gründlich zu prüfen.

21.06.2012 19:40 Uhr
Bis zum Ende der Prüfung. Das Bundesverfassungsgericht wird sich auch beeilen und sicher weniger als einen Monat benötigen, wahrscheinlich nur 1, 2 Wochen.

Ich wage schon mal die Prognose: das Verfassungsgericht hat wieder mal Schiß (wie schon beim Lissabonvertrag) und wird auch den ESM durchwinken, wie immer mit der Begründung: "jetzt ist aber das letzte Mal! Bei der nächsten Souveränitätsabgabe nach Brüssel werden wir aber "Stop" sagen!"

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2012 10:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.06.2012 19:45 Uhr
Da ihn das BVerfG darum gebeten hat, bis zum Ende von dessen Prüfung.
21.06.2012 22:23 Uhr
BP Gauck sollte so lange warten bis die Prüfung abgeschlossen ist. Vor allem wurde er auch vom BVerfG angehalten zu warten. Alles braucht seine Zeit.
21.06.2012 22:32 Uhr
Kriegstreiber Gauck wird demnächst knapp über den Sockenhaltern abknicken!
22.06.2012 06:39 Uhr
*fg*

Viel interessanter wäre glatt die Frage, wie lange Gauck sich im Amt halten kann bevor die "Politik" das Leben derart zur Hölle macht daß auch er freiwillg den Laden hinwirft wie sein Vor-Vorgänger...

Zumindest aber schon mal schön zu sehen daß ein BP genug Arsch in der Hose hat zu sagen "nö, das unterschreib ich erstmal nicht!".
22.06.2012 07:28 Uhr
sorry, hier hatte ich etwas gepostet was NICHT in diesen Diskussionsverlauf gehörte. Nun, wenn man stark auf die 50 zugeht passieren schon mal die einen oder anderen "Patscherle" (= Aussetzer) ;-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2012 09:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.06.2012 22:21 Uhr
Bis die Verfassungsklagen geprüft sind. Hätte er nicht vor, solange zu warten, bräuchte er schließlich gar nicht zu warten.
24.06.2012 22:37 Uhr
Gauck hat den Vorteil, dass er eben nicht BP von Merkel´s Gnaden ist. Da kann er erheblich unabhängiger agieren als sein Vorgänger.
27.06.2012 13:39 Uhr
Zitat:
Gauck hat den Vorteil, dass er eben nicht BP von Merkel´s Gnaden ist. Da kann er erheblich unabhängiger agieren als sein Vorgänger.


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