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NPD sorgt für Skandal in Sachsen: Landtagspräsident ruft Polizei in Saal - Kann die NPD nur provozieren und sonst nichts? |
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13.06.2012 17:04 Uhr |
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Cooler wäre gewesen, wenn die Fraktionsmitglieder nur mit einem Eichenblatt bekleidet einmarschiert wären, um die dekadenten Systemlinge durch den Anblick ihrer nordischen Astralleiber zu demütigen. |
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13.06.2012 17:16 Uhr |
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Welch eine Frage... Auch die NPD ist in der Lage Reden im Landtag zu halten und Anträge zu stellen. Nur werden diese wohl öffentlich genauso wenig wahr genommen, wie die Reden von Politikern anderer Parteien und Anträge werden in der Regel abgelehnt. Zumindest schafft es die Partei durch solche Provokationen regelmäßig in die Öffentlichkeit - gleich was man darüber denken mag und wie Sinnvoll diese sein mögen. |
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13.06.2012 17:55 Uhr |
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Kleidervorschriften wie diese sind derart lächerlich, da sind diejenigen, die solche erlassen, selbst schuld dran, wenn andere die mangelnde Souveränität etablierter Organe medienwirksam vorführen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.06.2012 19:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.06.2012 18:06 Uhr |
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Irgendwie weiß ich gar nicht, was ich dazu sagen soll. Ich finde es lächerlich, dass man sich durch eine Kleidermarke provozieren lässt. Ich hätte sie einfach nicht beachtet, dann wäre da auch nicht wirklich was bei raus gekommen. Aber dadurch, dass man sich provozieren lassen hat, hat die NPD jetzt ihre Öffentlichkeit, die sie haben wollte. |
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13.06.2012 18:11 Uhr |
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Was mich in diesem Zusammenhang sehr interessieren würde, vielleicht kann mir ja jemand mit einem Link helfen: Gibt es zum Thema Verbot bestimmter Klamotten in Landtagen, Fußballstadien oder an anderen mehr oder weniger öffentlichen Plätzen eigentlich schon Gerichtsurteile?
Ich wage einmal die Annahme, dass derartige Verbote nur schwer mit dem Grundgesetz vereinbar sein dürften.
Als Privatperson kann ich natürlich vollkommen willkürlich selbst entscheiden, wen ich z. B. zu meiner Geburtstagsfeier hereinlasse und wen nicht. Wenn ich nur Gäste mit gelb-blau gestreiften Socken der Firma X und grünen Hütchen der Firma Y haben möchte, dann habe ich das Recht, alle anderen Gäste gar nicht erst einzulassen oder aber auch, sie hinauszuwerfen.
Für den Staat hingegen gilt das Willkürverbot. Es müsste also gut begründet werden, weshalb nun gerade Kleidungsstücke einer bestimmten Marke die Sicherheit, die Würde oder was auch immer des Landtags beeinträchtigten.
Dass eine bestimmte Kleidung gewisse Rückschlüsse auf die politischen Überzeugungen des Trägers zulässt, wäre allein noch kein Argument, denn dies gälte auch für Trachten, legere Kleidung, Kapuzenpullover etc.
Ich meine, auch schon einmal gelesen zu haben, dass bestimmte Farben von Schnürsenkeln politische Inhalte transportierten. Wer mit derartigen Zuordnungen sein einfaches Weltbild bestätigen will, der soll dies tun, soll aber nicht versuchen, aus seinen Vorlieben oder Abneigungen allgemeingültige Regeln für den Zutritt zu öffentlichen Gebäuden zu machen.
Was mich betrifft, so sind mir die Hersteller der Kleidungsstücke, die ich trage, so egal, dass ich sie gar nicht wüsste. Sollte ich mich tatsächlich einmal darum kümmern, so wären für mich Kriterien wie Arbeitsbedingungen in Produktion oder Vertrieb, ökologische Kriterien etc. erheblich interessanter als die mit den Kleidungsstücken von einigen verbundenen Ideologien.
Wie dem auch sei: Lediglich an (für die Allgemeinheit noch nicht einmal unbedingt nachvollziehbaren) Symbolen orientierte Aktionen wie diese offenbaren die politische Substanzlosigkeit (leider nicht nur) des staatlich verordneten Antifaschismus. |
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13.06.2012 20:40 Uhr |
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Den Mitbürgern in Sachsen ist nur zu wünschen,das dem Landesparlament auch genügend Zeit und Luft bleibt,sich den Angelegenheiten der Menschen dort zu widmen.Es bleibt nur die Frage,was sich sächsische Wähler denken, solche Leute in ihr Parlament zu wählen. |
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14.06.2012 08:36 Uhr |
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Was ein Kindergarten.
Wobei ich bei den NPDlern ja gar nichts Intelligenteres erwartet habe.
Aber ein Landtag, der sich mit einer solchen Kleiderordnung blamiert - und der dann den Nazis noch Öffentlichkeitswirkung verschafft, indem er diese Kleiderordnung von der Polizei durchsetzen läßt: Unterirdisch. |
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14.06.2012 16:29 Uhr |
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Die können doch die besten Anträge einbringen und sachlich begründen, dann werden sie trotzdem abgelehnt, von einer anderen Fraktion identisch vorgelegt und angenommen. Das ist auch auf Kommunalebene so. Wenn die Etablierten auf Kindergarten
machen wollen, sollen sie ihn auch bekommen. Wobei einheitliche Markenkleidung erstmal auffallen muß. Das sind ja keine T-Shirts mit Parolen, sondern dezente Kennzeichen. Was wäre, wenn sie bei der nächsten Sitzung mit DFB-Tikot gekommen wären? Aber das können sie nicht, die anderen wollen ja alleine spielen. |
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14.06.2012 18:15 Uhr |
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Provozieren ist das einzuige, was sie in den Medien hält...und damit im Kopf der Leute. Armselig, aber funktioniert immer x wieder. |
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14.06.2012 19:46 Uhr |
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Nein,natürlich ist die Marke Thor Steinar genau so wenig verboten wie das Tragen dieser Textilien.Aber sie sind ganz gewiß Erkennungszeichen der rechtsextremistischen Szene.Wer sich in Sachen dieser Marke zur Schau stellt,will seine Gesinnung öffentlich machen.Was ist das anderes als eine gezielte politische Provokation die einer Mißachtung und Herabwürdigung des Parlamentes entspricht und deshalb waren die Maßnahmen gegen die NPD nicht nur gerechtfertigt sondern auch notwendig. |
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