Leitfaden Doliszit

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Der Leitfaden Doliszit ist das Regelwerk, das bei der Durchführung von Dolisziten beachtet werden muss. Er ist Teil des dol2day-Gesetzbuches.

Die Doliszitordnung in ihrer aktuellen Form wurde durch ein Doliszit vom 23.04.2008 beschlossen. Link zum Doliszit (http://www.dol2day.com/index.php3?position=200&frage_id=310417&kategorie_id=n#fid310417)

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Doliszit?

Der Begriff Doliszit ist an dem des Plebiszits angelegt, es handelt sich hierbei also um eine Volksabstimmung bei dol2day.

Doliszite können nur der Kanzler, sein Vize und die Redaktion in der Kategorie "Doliszite" stellen. Wenn Du kein Mitglied dieser Gruppe bist und trotzdem eine gute Idee hast, ist es Dir dennoch möglich, ein Doliszit zu initiieren. Weitere Informationen findest Du unter "Ablauf eines Basisdoliszits".

Folgende Projekte sind über ein Doliszit nicht erreichbar:

  • offizielle Stellungsnahmen der Community zu einem aktuellen politischen Thema (so genanntes Meinungsdoliszit)
  • Misstrauensvotum gegen den aktuellen Kanzler (dazu gibt es eine spezielle Prozedur)

Daneben gibt es auch unverbindliche Mitgliederbefragungen, die ebenfalls von der Regierung und Redaktion mit offener Fragestellung gestartet werden können.

Es sollte selbstverständlich sein, dass der Inhalt eines jeden Doliszites der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung entspricht, er darf natürlich auch nicht gegen deutsche Gesetze und/oder gegen Regeln der Doliquette verstoßen.

Es dürfen nur jene Doler an Dolisziten teilnehmen, die das aktive Wahlrecht besitzen.

Wie wird ein Doliszit initiiert?

Regierungsdoliszit

Die Regierung kann jederzeit beschließen, ein Doliszit durchzuführen. Dies kann nur durch die Redaktion gestoppt werden, die ein Vetorecht gegenüber jedem Doliszitantrag hat, ganz gleich, wer ihn eingebracht hat.

Basisdoliszit

Aber auch andere Gruppen als die Regierung können ein Doliszit beantragen. Wenn du also eine interessante Idee hast, aber nicht zur Regierung oder Redaktion gehörst, kannst du ein Doliszit initiieren, indem du Unterstützer findest.

Deine Unterstützergruppe muss aber ausreichend stark sein, nämlich 10% der Teilnehmerzahl der letzten Kanzlerwahl. Bei der Berechnung der Gruppenstärke werden dann auch nur jede Doler gezählt, die tatsächlich im Moment des Doliszitantrags wahlberechtigt sind. Bevor Du diese Initiative gründest, solltest Du Deine Idee der Redaktion vorlegen, denn nicht alles, was sich positiv für dol2day anhört, ist auch technisch umsetzbar.

Um diese Unterstützergruppe zu sammeln, musst du eine Initiative gründen, in welcher sich die Unterstützer des Basisdoliszites sammeln können. Aber ACHTUNG! Anders als in der Prozedur zur Einleitung eines Misstrauensvotums reicht der simple Eintritt in die Initiative nicht, um eine Unterstützung zu bekunden. Der Administrator der Initiative muss eine Abstimmung starten, und erst wenn ausreichend viele Doler in der Abstimmung ihre Zustimmung bekundet haben, kann das Doliszit dann auch tatsächlich initiiert werden.

Bevor die Abstimmung tatsächlich gestartet wird, hat die Regierung maximal 21 Tage Zeit, nachdem sie durch eine Dol-Mail an den Kanzler oder seinen Vize unterrichtet wurde, den Basisdoliszitvorschlag auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Regierung hat auch Gelegenheit, dem Basisvorschlag einen Gegenentwurf beizufügen. Sollte sich die Regierung für diese Option entscheiden, gibt es bei dem Doliszit die Möglichkeit, beide Entwürfe abzulehnen.

Ablauf

Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit der vorgeschriebenen Diskussion. Damit möglichst viele Doler erreicht werden, muss diese mindestens 4 Tage dauern, sie darf aber nicht länger als 14 Tage dauern. Auf diese Diskussion muss mit einer Rundmail hingewiesen werden. Handelt es sich um ein Basisdoliszit, muss die Regierung dem Initiator die Möglichkeit einräumen, in dieser Rundmail für seinen Vorschlag zu werben. In dieser Rundmail befindet sich zusätzlich der komplette Doliszittext und ein Link zur Diskussion im Kanzleramtsforum, sowie die Termine für die Diskussion und das Doliszit.

Sollte der Doliszittext nach der Diskussion geändert werden, so muss es eine neue Rundmail geben. Das Doliszit darf frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe dieses Textes gestartet werden. In diesem Fall darf die zulässige Diskussionszeit verlängert werden. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfals durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.

Auf den eigentlichen Start des Doliszits muss durch eine erneute Rundmail abermals explizit hingewiesen werden. Im Hintergrund der Fragestellung müssen Links auf den vollständigen Text sowie auf die vorher geführte Diskussion stehen. Die beiden Antwortmöglichkeiten lauten "Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu" und "Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab". Im Falle eines Basisdoliszites mit Gegenentwurf "Nein. Ich lehne beide Vorschläge ab."

Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen. Im Falle eines Basisdoliszits mit Gegenentwurf der Regierung gilt: Sollten beide Entwürfe zusammen mehr Stimmen haben, als die Option "Ich lehne beide Entwürfe ab", gibt es binnen 14 Tagen ein Nachfolgedoliszit mit dem stimmenstärkeren der beiden Vorschläge. Liegen beide Entwürfe gleichauf, kann die Regierung ihren Vorschlag nachbessern und das Doliszit mit beiden Entwürfen wiederholen.

Das Abstimmungsergebnis wird ebenfalls per Rundmail der Community zur Kenntnis gebracht.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, ist er mit Abschluss der Abstimmung gültig. Sollte dieser technische Änderungen von dol2day vorsehen, ist der Vorschlag erst dann gültig, wenn die technische Umsetzung erfolgt ist.

Änderungen/Zusätze

  • Doliszit vom 6.08.2002, Kanzlerin JuliaCure
  • Geändert per Doliszit vom 3.11.2003, Kanzler Fifi
  • Ergänzt durch die Redaktion am 20.11.2003
  • Geändert per Doliszit vom 24.12.2003, Kanzler marillion
  • Vollständig geändert per Doliszit vom 23.04.2008, Kanzlerin Leguan

siehe auch: Doliszitordnung (alte Fassung)


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