Wahlen

Aus Dolex
(Weitergeleitet von Leitfaden Wahlen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kopiervorlage: [b][dolex]Wahlen[/dolex][/b]
mit diesem Textfragment kannst Du in Dol eine direkte Verknüpfung zu diesem Artikel erzeugen


Die Regeln zu den Wahlen geben die Bedingungen und Abläufe der Wahlen bei dol2day wider. Sie sind Bestandteil des Dol2day-Gesetzbuch.

Das Wahlrecht und die Wahlordnung in ihrer aktuellen Form wurden durch ein Doliszit vom 23.04.2008 beschlossen. Link zum Doliszit

Diese Regeulung hat damit die alten Fassungen Wahlrecht und Wahlordnung abgelöst.

Das Präferenzwahlsystem soll dazu dienen, den Wählerwillen besser zu verwirklichen und zugleich wird dadurch auf den früher bei dol2day fast immer erforderlichen zweiten Wahlgang verzichtet. Doch trotz des Verzichts auf eine etwaige Stichwahl ist das Präferenzwahlsystem demokratischer, denn es berücksichtigt den Wählerwillen mehr als das bisherige System einer relativen Mehrheit mit einer anschließenden Stichwahl.

Leitfaden Wahlen

A) Wahlrecht

1) Aktives Wahlrecht (Wer darf wählen)

Bei den Kanzlerwahlen kann jedes Mitglied teilnehmen, das folgende Bedingungen erfüllt:

  • gültige Email-Adresse
  • 300 Online-Minuten seit der Anmeldung
  • 3 Umfragen und 50 Meinungen

2) Passives Wahlrecht

Als Kanzlerkandidat kann jedes Mitglied kandidieren, das das aktive Wahlrecht besitzt und zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt:

  • zwei Monate seit Anmeldung *
  • gültige RL-Daten im Profil (insbesondere Telefonnummer)
  • Anmerkung: Diese Bedingung erstreckt sich auch auf Vorgängeraccounts derselben Person, sofern die Redaktion diese verifizieren kann.

B) Wahlablauf

1) Anmeldung einer Kandidatur

Bei der Anmeldung muss angegeben werden:

  • Kanzlerkandidat
  • Wahlinitiative

2) Rücktritt von Kandidatur oder Amt

Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert oder gelöscht, so scheidet er aus.

Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.

Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, so ist das Kanzleramt bis zum nächsten Wahltermin vakant.

3) Wahltermin und Fristen

Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt. Ist das Kanzleramt vakant, so kann eine vorgezogene Neuwahl per Doliszit beschlossen werden. Hierfür muss das Doliszit allerdings spätestens am 10. des Vormonats des vorgezogenen Wahltermins beendet sein. Eine Verschiebung der Kanzlerwahl ist per Doliszit nicht möglich.

Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.

Die Frist zur Anmeldung einer Kandidatur endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.

4) Einsprüche und Redaktionsentscheidungen

Einsprüche gegen Kandidaturen müssen der Redaktion bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Wahl angezeigt werden.

Einsprüche gegen das Wahlergebnis müssen der Redaktion binnen 7 Tagen nach Ende der Wahl angezeigt werden.

Entscheidungen der Redaktion nach einem Einspruch über die Annahme von Kandidaturen und die Gültigkeit des Wahlergebnisses sind bindend.

C) Wahlordnung (Wie wird gewählt)

Auf dem Wahlzettel steht der Name des Kanzlerkandidaten.

1) Stimmabgabe:

Die Kanzler-Wahlen bei Dol erfolgen nach dem Präferenz-Wahl-System. Du gibst also keine Stimme, sondern deine Präferenzliste ab. Natürlich musst Du nicht wählen, Du kannst Dich auch enthalten. Dann fließt Deine Stimme zwar nicht in die Kanzlerwahl ein, wird aber dennoch statistisch erfasst. Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Präferenzen zu verteilen, erstellst Du eine Liste mit Deinen Präferenzen, welche im Minimalfall einen Kandidaten, im Maximalfall alle Kandidaten in der Reihe Deiner Präferenzen umfasst, wobei Du dem Ersten den Vorzug vor dem Zweiten und dem Zweiten vor dem Dritten gibst usw. Oft haben Zweit- und Drittpräferenzen bei Kanzlerwahlen den Ausschlag gegeben.

2) Stimmauswertung:

Ziel bei der Wahl ist es, die absolute Mehrheit in einem Wahlgang zu erreichen. Sobald ein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, hat er die Wahl gewonnen und ist gewählter Internetkanzler. Sollte sich in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ergeben, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, was bedeutet, dass er alle seine Erst- sowie nachgeordneten Präferenzen verliert. Scheidet Dein Kandidat aus geht Deine Präferenz an Deine "zweite Wahl" über und die Mehrheitsverhältnisse werden neu berechnet. Scheidet dieser Kandidat ebenfalls aus, geht Deine Präferenz an Deine "dritte Wahl" usw. Wenn Deine tiefste Präferenz ausgeschieden ist, ist Deine Stimme verloren.

3) Gleichstand bei Kandidaten

Sollte es bei den schwächsten Kandidaten einen Gleichstand bei den Präferenzen geben, werden alle abgegebenen Stimmen daraufhin untersucht, welcher Kandidat nach der Sortierung bevorzugt ist (Condorcet-Verfahren). Der von der Minderheit bevorzugte Kandidat scheidet aus. Gibt es wiederum einen Gleichstand, entscheidet die Anzahl der Erstpräferenzen. Ist diese Zahl wiederum gleich, entscheidet die Redaktion per virtuellem Münzwurf.


In Kraft getreten: 27.07.2014 (Doliszit)

Dol-Gesetzbuch
Doliquette | Leitfaden Bimbesökonomie | Leitfaden Doliszite | Leitfaden Regierung | Leitfaden Wahlen | Mitgliedskonto/Account | Moderatoren und Initiativen | Parteienrichtlinie | Schiedsgericht