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Der ehemalige RAF-Terrorist und verurteilte Mörder Christian Klar ist oder war freier Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Dieter Dehm (Die Linke). Findest Du das in Ordnung? |
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30.08.2020 22:32 Uhr |
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Zitat:Zitat:Eine Einstellung dieses Herren ist m.E einfach untragbar.
Und wenn Du jetzt in die Realität gehst und zur Kenntnis nimmst, daß er nicht eingestellt wurde, sondern freier Mitarbeiter war/ist, wie beurteilst Du das dann?
Warum braucht ein freier Mitarbeiter dann einen Hausausweis für den Bundestag? |
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30.08.2020 22:58 Uhr |
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Das ist für mich nicht neu. Da muss die Linke mit den PR-Folgen leben. Ein gutes Licht wirft es sicher nicht. |
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30.08.2020 23:57 Uhr |
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Zitat:Zitat: Warum braucht ein freier Mitarbeiter dann einen Hausausweis für den Bundestag?
Gute Frage! Nächste Frage?
Die Antwort: Wenn er, wie unterstellt, Webdesign für die Seite des MdB Dehm hätte machen sollen, wäre dieser Hausausweis z.B. nützlich gewesen, um an sitzungswöchentlichen Content-Besprechungen o.ä. teilzunehmen. Das ist allemal einfacher, als für jede Teilnahme eine Gästeanmeldung auszufüllen.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass der ernsthaft irgendwas für ihn gemacht hat, was die Stellung einer Rechnung bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages erfordert hätte.
"Freie Mitarbeiterschaft" ist für Bundestagsabgeordnete übrigens nicht wirklich umzusetzen, nur im Rahmen der Kostenerstattungsrichtlinien könnte man Aufträge vergeben. Es gibt Abgeordnete, die mit Festvertrag beschäftigtes Personal als "Freie" bezeichnen, weil sie nur wenige Stunden im Monat arbeiten.
Wir werden das konkret leider nicht erfahren, interessant zu wissen wäre es aber. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.08.2020 23:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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31.08.2020 00:11 Uhr |
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Als Umfragesteller bitte ich um Entschuldigung, weil ich anscheinend einer Falschmeldung der Wikipedia aufgesessen bin.
Dieter Dehm hatte, nach eigener Aussage, 2016 für Klar einen einmaligen Tagesaussweis für den Bundestag beantragt, keinen "Hausausweis".
Quellen:
https://www.diether-dehm.de/positionen/1086-rechtsstaat-ist-keine-diskriminierung-nach-verbuessung-der-haft
https://www.youtube.com/watch?v=FaYtrQCjD2Y&feature=youtu.be |
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31.08.2020 08:09 Uhr |
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Zitat:Zitat:Roter Stern hat geschrieben: "egal was in seiner Vergangenheit passiert ist" ... Jetzt also doch nicht?
Du hast als Beispiel einen der wenigen Berufe gewählt, in dem das Verbüßen einer Haftstrafe nicht ausreicht, um (wieder) in diesem Beruf arbeiten zu dürfen, nicht Roter Stern.
Wieso einer der wenigen Berufe? Es gibt viele Berufe, in denen verurteilte Straftäter niemals arbeiten können!
Außerdem stammt dieses Zitat von Roter Stern: "Er ist doch ein Teil der Gesellschaft, egal was in seiner Vergangenheit passiert ist. Das ist ein Beispiel für gelungene Resozialisierung."
Keine Einschränkung. Nichts. Also gilt das für alles Straftäter ausnahmslos. Oder jetzt doch etwa nicht? Gilt das jetzt nur für Straftäter, deren Gesinnung gerade passt? |
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31.08.2020 09:37 Uhr |
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@Zantafio
Eine Kooperation mit diesen Herren ist auf welcher Ebene auch immer für einen lupenreinen Demokraten undenkbar.
Ob er angestellt ist, ob er einen freien Dienstnehmervertrag oder auf Honorarbasis arbeitet. Das ist nicht die Frage.
Was für ein Umgang ist das. |
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31.08.2020 12:07 Uhr |
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@Zantafio
Wir wollen aber jetzt nicht in Deiner Vergangenheit wühlen. Demokratisch oder nicht demokratisch. Ich war in noch keiner Partei, die man nicht als demokratisch bezeichnen würde. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.08.2020 12:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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31.08.2020 12:12 Uhr |
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Zitat:Keine Einschränkung. Nichts. Also gilt das für alles Straftäter ausnahmslos. Oder jetzt doch etwa nicht? Gilt das jetzt nur für Straftäter, deren Gesinnung gerade passt?
Ich bin nicht Roter Stern und wir sind auch nicht gerade oft derselben Meinung.
Aber zur Resozialisierung gehört nunmal, daß ein Straftäter nach Verbüßung seiner Strafe die Möglichkeit bekommen sollte, sich seinen eigenen Lebensunterhalt zu erarbeiten. (Falls nicht andere Gründe dagegen sprechen, z.B. das erreichte Rentenalter.) Und das kann er naturgemäß nur in Berufen tun, in denen er rechtlich gesehen arbeiten darf.
Zitat:Wieso einer der wenigen Berufe? Es gibt viele Berufe, in denen verurteilte Straftäter niemals arbeiten können!
Ich vermute, Klar könnte problemlos in einer Kita arbeiten, falls er irgendeine Qualifikation dafür hat. |
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31.08.2020 12:13 Uhr |
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Upps, vergessen:
5. Ich bin auch kein "lupenreiner Demokrat", weil ich mit meinen anarchistischen Neigungen Mehrheitsentscheidungen skeptisch gegenüberstehe. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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