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Welcher Abschnitt der Doliquette verbietet es, einen Faschisten als "Faschist" zu bezeichnen? |
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26.03.2020 14:18 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:
jetzt kommt eine dir gaaaaaanz zufällig nicht passende Meinung und was willst du tun
sie gesellschaftlich unmöglich machen
Das beweist, dass Du meine Äußerung von oben nicht verstanden hast.
gebe nur wieder was du gesagt hast
deine Strategie andere für dumm zu erklären weist aber parallelen zum Faschismus auf
Wer hätte das gedacht
Soso, andere für dumm zu erklären (was ich übrigens nicht getan habe) ist also auch faschistisch. Allmählich wirds lächerlich.
Kann es sein, dass profondo und Du einfach alles als faschistisch bezeichnet, was Euch inhaltlich gegen den Strich geht?
bitte nochmal meinen beitrag lesen
letztlich geht es darum dass dein angeblich so harter Kampf für die Meinungsfreiheit nur dein Kampf ist für mehr deutungshoheit rechter und durchaus auch radikaler Positionen
man sollte sich da ruhig ehrlich machen |
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26.03.2020 14:46 Uhr |
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Seit dem in meinen Augen wenig glücklichen Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen feiert die Verwendung des Begriffs "Faschist" fröhliche, inflationäre und vor allem willkürliche Urständ.
Ich habe es den hiesigen linken Geisterfahrern schon einmal geschrieben, und wiederhole es hiermit: nachdem Ihr es geschafft habt, den Begriff "Nazi" vollständig zu verbrennen, seid Ihr jetzt dabei, das gleiche mit dem Begriff "Faschist" zu tun. Das ist eine erbärmliche Verharmlosung der damaligen Verbrechen, die tatsächlich unter den Überschriften "nationalsozialistisch" bzw. "faschistisch" firmierten. |
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26.03.2020 15:10 Uhr |
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Zitat:Zitat:Seit dem in meinen Augen wenig glücklichen Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen feiert die Verwendung des Begriffs "Faschist" fröhliche, inflationäre und vor allem willkürliche Urständ.
bin auf deinen sachvortrag gespannt oder ist das wieder nur juristerei aus dem Bauch heraus wie bei hotti seehofer
Von mir hörst Du hier keinen "juristischen Sachvortrag", da ich kein Jurist bin.
Fakt ist, daß unmittelbar nach dem Urteil jede Menge Hohlköpfe plötzlich damit um sich warfen "Gericht hat gesagt, Höcke ist Faschist". Wenn man die Urteilsbegründung liest (und die versteht man auch als Laie), hatte das Gericht abzuwägen zwischen "Beleidigung" (die ist sehr wohl gegeben) und "Meinungsfreiheit" - das Gericht entschied sich für letzteres - und das halte ich für wenig glücklich, da es, wie zuvor ausgeführt, Tür und Tor für jeden Gurkenhals geöffnet hat, nicht nur den Herrn Höcke, sondern gleich die ganze Partei mit dem Etikett "faschistisch" zu versehen.
Es wird doch ständig die Verrohung des Diskurses beklagt - DAS ist ein Teil dieser Verrohung!
Comprendes? |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2020 15:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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26.03.2020 16:58 Uhr |
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Zunächst mal kommt es darauf an, ob man das völlig unmotiviert und haltlos tut, oder ob man dafür Gründe anführen kann, die quasi als Indizien zu einer Schlussfolgerung führen, die es nahelegen diesen Begriff zu gebrauchen.
Ist es aus den Ausführungen des so "Gescholtenen" zumindest ableitbar, dass er faschistischem Gedankengut frönt, dann ist es legitim ihm das Wort als Attribut zu verpassen.
Ich bin der Meinung, es liegt am "angeblich Beleidigten" dies zu widerlegen - schafft er das mit sachlichen Argumenten nicht, unterliegt die Einschätzung der freien Meinungsäußerung und ist keinesfalls sanktionierbar.
Legt der so attributierte Account schlüssig dar, dass es völlig daneben ist, ihn als Faschisten zu bezeichnen ist eine Entschuldigung unter Männern das richtige Mittel der Konfliktbeilegung. Deswegen ein Verfahren anzustrengen halte ich persönlich für etwas zu hoch gegriffen - aber das ist - wie gesagt - meine persönliche Meinung. |
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26.03.2020 17:16 Uhr |
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Zitat:Zitat:...Ich bin der Meinung, es liegt am "angeblich Beleidigten" dies zu widerlegen ...
Im Prinzip ja ... wie soll das aber denn funktionieren, wo doch jeder hier völlig frei mit diesem Begriff jongliert, siehe meine Beiträge zuvor.
Wie ein Mann halt.
Nicht jedenfalls so, wie Herbert das hier seit 18 Jahren macht.
Und kommt mir jetzt nicht mit "Euer privater Kleinkrieg"!
Das macht er mit jedem, der ihm nicht passt. Ich war zwischen 2013 und 2018 weg - da hat er es ebenso mit Anderen getan. |
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26.03.2020 17:28 Uhr |
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Ich möchte mich als Nicht-Juror trotzdem noch einmal zum laufenden Verfahren äußern. Im Sinne der Anklage "einfach als Faschist bezeichnen" kann ich hier den angeklagten Punkt gar nicht klar entdecken. Ist das "Fahne hochhalten" im Sinne einer sympathisierenden Haltung schon gleichzusetzen mit dem Akt des "Um-die-Ohren-Hauens" mit einem bestimmten Begriff (hier Faschist)? Wenn man es sehr korinthenkackerisch betrachtet, zieht sich der Ankläger einen Schuh an, der zumindest im rechten Licht betrachtet gar nicht seine Schuhgröße hat. Oder anders ausgedrückt, er macht aus einer Sandale einen Springerstiefel. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2020 17:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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26.03.2020 17:44 Uhr |
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Wenn mir der volksblaue Gefälligkeitsablehner vielleicht dezidiert darlegen könnte, wo das Wort "Faschist" überhaupt anklagerelevant vom Angeklagten im Zitat geäußert wurde - wäre ich sehr dankbar.
Ach es kommt gar nicht vor? Nun ja - dann konstatiere ich das Offensichtliche: Die rechtspopulistische und faschistische Verblödung versucht sich durch dol2day zu fressen... |
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26.03.2020 17:46 Uhr |
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Wer ständig - trotz abweichender Realität - ablehnt hat entweder einen sehr kleinen Schw.... oder ein Hirn, wie ein Schweizer Käse. Such es Dir aus. |
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26.03.2020 18:00 Uhr |
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Zitat:Ich verweise auf meine Verteidigung vor dem SG.
Nachlesbar in meinem TB und im Verfahren selbst.
Na dann schauen wir uns deine Erklärung doch mal etwas genauer an.
Der betreffende Mitspieler äußert sich seit Jahren fremdenfeindlich und verächtlich einer Menschengruppe gegenüber, die zunächst von der deutschen Wirtschaft ins Land geholt wurde, um unsere Drecksarbeit zu erledigen.
Ich nehme mal an, hier nimmst du Bezug auf das Anwerbeabkommen mit diversen Ländern u.a. der Türkei, in dessen Folge viele ausländische Arbeitnehmer nach Deutschland kamen.
Diese Menschen mussten allerdings nicht geholt werden, die kamen freiwillig und unqualifizierte Arbeitskräfte, ohne Kenntnisse der Landessprache, konnten zwangsläufig nur für Hilfsarbeiten eingesetzt werden.
Dies ist eine Beschreibung der tatsächlichen Abläufe, wo du hier ein Kriterium für Faschismus erkennen willst, bleibt offen.
Später kamen zu diesen Menschen Flüchtlinge, die vor Krieg, Bürgerkrieg und Hunger Schutz in Europa und eben auch in Deutschland suchten und suchen. Dies tut er wiederholt mit verächtlichem Duktus
Der Begriff Flüchtling ist völkerrechtlich klar definiert, die illegale Einreise in ein Land der freien Wahl, gehört nicht zu den Kriterien.
Im Gegenteil, da die meisten Asylsuchenden keinen Schutzanspruch nachweisen konnte, musste sogar das Grundgesetz geändert werden, um diesem Lagebild gerecht zu werden.
Auch bei diesem Sachverhalt kann ich keinerlei Anhaltspunkte erkennen, die einen Faschisten charakterisieren.
(„… lieber Facharbeiter ins Land holen …“). Derart offen fremdenfeindliche Äußerungen hört man sonst ausschließlich aus den Reihen der Faschisten aus der NPD und in den letzten Jahren auch aus dem faschistischen Teil der „A“fD, dem sogenannten Flügel.
Dies ist unter den Politikern aller Parteien der gemeinsame Nenner und übrigens auch die Grundlage des neuen Zuwanderungsgesetzes.
Was daran fremdenfeindlich sein soll, die Zuwanderung nicht kriterienlos erfolgen zu lassen, musst du zwingend etwas näher ausführen.
Wenn sich jedoch jemand der Sprache der Faschisten bedient, dann nehme ich mir die Freiheit, dies auch zu benennen.
Bisher nimmst du dir nur die Freiheit, aus deinen eigenen ideologischen Versatzstücken heraus, dein Gegenüber zu diffamieren.
Hier offenbaren sich nicht nur thematische Wissenlücken, sondern in letzter Konsequenz auch die Verharmlosung des historischen Faschismus. |
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27.03.2020 02:11 Uhr |
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Voran gestellt, für mich ist Herbert kein Faschist.
Aber dies Zitat:Der betreffende Mitspieler äußert sich seit Jahren fremdenfeindlich und verächtlich einer Menschengruppe gegenüber, die zunächst von der deutschen Wirtschaft ins Land geholt wurde, um unsere Drecksarbeit zu erledigen. ist nachweislich Fakt.
...Zitat:Dies ist eine Beschreibung der tatsächlichen Abläufe,
Nun ja... verkürzt und verzerrend simplifiziert.. und blendet aus, dass sie Seite an Seite mit deutschen Proletariern standen und ebenso Weiterbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten genutzt wurden.
Dies auszublenden, abzuwerten, verhöhnen echt. Zeugt von rechtsgerichteten Habitus
Zitat: Was daran fremdenfeindlich sein soll, die Zuwanderung nicht kriterienlos erfolgen zu lassen, musst du zwingend etwas näher ausführen.
Zwischen dem befürworten eines zuwanderungsgesetzes und dem ablehnen eines humanitären aufnehmen von Flüchtlingen besteht ja zweifelsfrei ein großer Unterschied ... sollte selbst dem tiefst konservativsten klar sein, wenn nicht dann ist die Abgrenzung zum Rechtsaußen verwischt
Dies mal festgestellt
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27.03.2020 05:58 Uhr |
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Zitat:ist nachweislich Fakt.
Sich kritisch gegenüber Zuwanderung zu äußern, macht einen Doler nicht automatisch zum Fremdenfeind.
Zitat:
Nun ja... verkürzt und verzerrend simplifiziert.. und blendet aus, dass sie Seite an Seite mit deutschen Proletariern standen und ebenso Weiterbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten genutzt wurden.
Dies auszublenden, abzuwerten, verhöhnen echt. Zeugt von rechtsgerichteten Habitus
Diese Beschreibung trifft auf den Versuch an, die Bezeichnung Faschist für einen Doler zu legitimieren.
Wir können uns gerne ausgiebig über das Anwerbeabkommen unterhalten, dass es sich hierbei um gering qualifizierte Arbeitnehmer handelte, die überwiegend für Hilfsarbeitertätigkeiten eingesetzt wurden, dürfte aber unstrittig sein.
Zitat:
Zwischen dem befürworten eines zuwanderungsgesetzes und dem ablehnen eines humanitären aufnehmen von Flüchtlingen besteht ja zweifelsfrei ein großer Unterschied .
Unbestritten, allerdings ist nicht jeder Drittstaatsangehörige der irregulär nach Deutschland einreist, ein Flüchtling und nur ein geringer Teil der Asylbewerber kann einen Schutzanspruch nachweisen.
Bei dem Großteil dieser Gruppe handelt es sich nachweislich nicht um Flüchtlinge und auf diesen Sachverhalt kann man nicht oft genug hinweisen.
Mit einer Humanität hat die deutsche Asylpraxis nicht viel zu tun, auch wenn dies gerne so verklärt wird.
Um es abzuschließen:
Voran gestellt, für mich ist Herbert kein Faschist.
Hierbei stimmen wir miteinander überein und damit ist wohl auch alles gesagt.
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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