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Fragenübersicht Das Dol-Schiedsgericht hat entschieden, dass man Mitdoler/innen straflos als Intensivtäter bezeichnen darf - ist das angesichts der gängigen Definition nicht grenzwertig?
Anfang-2027 - 46 / 46 Meinungen
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06.10.2019 16:31 Uhr
Zitat:
Wobei seinerzeit lustig war, dass sie vehement behauptete ich sei es gewesen - sie schwor damals Stein und Bein drauf


Naja, dass die Dame eine gestörte Wahrnehmung hat, ist nun auch nicht neu. ;-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.10.2019 16:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.10.2019 16:38 Uhr
Man darf bei dol2day auch ungestraft andere Doler Arschloch nennen, ohne, das einem was passiert. Mit Glück wird das dann Wochen später still und heimlich gelöscht, das wars dann auch. Insofern: einfach Augen zu und durch.
06.10.2019 16:41 Uhr
Und der Transparenz wegen: ich wurde von dem lustigen Script hier als Abstimmer auserkoren. Ich habe für Ermahnung gestimmt, mit dieser Begründung:

Zitat:
Insgesamt lande ich da bei einer minderschweren Beleidigung durch einen Ersttäter. Ermahnung.
06.10.2019 16:44 Uhr
Das SG kann ich nicht mehr ernst nehmen, seid ich mir angeschaut habe, dass es in den anonymen Urteilsbegründungen wohl mehr Beleidigungen als in den Beschwerden gibt.

Ich würde trotzdem weiterhin gerne helfen, dass es als Institution aufrecht bleibt und werde meinen Beitrag leisten, dass es vllt. besser wird.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.10.2019 16:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.10.2019 16:50 Uhr
Man könnte auch darüber nachdenken, ob Beleidigungen in Urteilsbegründungen nicht im Rahmen von kleinen Nebengerichten oder die Sokos abgestraft werden.

Wenn jemand schreibt "Dem Trottel gebührt das" dass die Sokos oder die Redax hier eine Ermahnung aussprechen können, die dann anonym als Redaxstrafe dazu addiert wird.
06.10.2019 16:55 Uhr
Zitat:

Wenn jemand schreibt "Dem Trottel gebührt das" dass die Sokos oder die Redax hier eine Ermahnung aussprechen können, die dann anonym als Redaxstrafe dazu addiert wird.

Hä? Jemand schreibt in seiner Urteilsbegründung "Dem Trottel gebührt das" und der Angeklagte bekommt dafür was auf die Strafe addiert? Hä?

Nebenbei: ich glaube nicht, dass die Kommentare und Abstimmung zuweisbar gespeichert werden. Es sei denn, es gibt im Backend ne Ansicht für Redax/SOKO dazu, dann könnte es sein. Ansonsten ergäbe es wenig Sinn, diese Extrainfo abzuspeichern.

Würde aber auch das Ganze irgendwie ad absurdum führen, wenn man erst mit dem Schiedsgericht einen auf "Die Demokratie regelt! Strafen werden demokratisch verteilt!" macht und die Redax dann doch wieder selbst urteilen muss, wenn einer in der Urteilsbegründung beleidigt.
06.10.2019 16:58 Uhr
@Kaffeetasse

Ein Geschworener, der den Angeklagten beleidigt, das ist wohl auch nicht so ganz sinn der Sache.

Man verstößt in der Rechtssprechung gegen die Doliquette.

Ist seltsam oder ?
06.10.2019 17:01 Uhr
Zitat:
@Kaffeetasse

Ein Geschworener, der den Angeklagten beleidigt, das ist wohl auch nicht so ganz sinn der Sache.

Man verstößt in der Rechtssprechung gegen die Doliquette.

Ist seltsam oder ?

Ist schon richtig, aber warum, um alles in der Welt, soll der Angeklagte dafür leiden, anstatt des Geschworenen? Du willst ja was addieren, der Geschworene ist aber gar nicht angeklagt, kann entsprechend auch kein Urteil abbekommen, zu dem irgendwas addiert werden könnte. Irgendwie fehlt mir da ein Stück deiner Logik.

Und wenn die Begründungen und Abstimmungen nicht zuweisbar und nachverfolgbar gespeichert werden, stirbt die Idee eh schon allein daran, dass man nicht weiß, welcher Geschworene denn nun eigentlich den bösen Spruch getätigt hat.
06.10.2019 17:02 Uhr
@Kaffeetasse

Natürlich soll der Beleidiger angeklagt werden und nicht der Anklagte.

Wie kommst auf diese schiefe Ebene *grübelt*
06.10.2019 17:04 Uhr
Zitat:
@Kaffeetasse

Natürlich soll der Beleidiger angeklagt werden und nicht der Anklagte.

Wie kommst auf diese schiefe Ebene *grübelt*


Weil ich das hier so nicht rauslesen konnte:

Zitat:
Man könnte auch darüber nachdenken, ob Beleidigungen in Urteilsbegründungen nicht im Rahmen von kleinen Nebengerichten oder die Sokos abgestraft werden.

Wenn jemand schreibt "Dem Trottel gebührt das" dass die Sokos oder die Redax hier eine Ermahnung aussprechen können, die dann anonym als Redaxstrafe dazu addiert wird.


Manchmal reichen meine Nuberlisch-Kenntnisse einfach nicht aus, um da für mich verständliches Deutsch rauszulesen :)
06.10.2019 18:44 Uhr
Zitat:
@ Barneby

Zitat:
Zitat:
Nicht böse sein, @ Turbot, einen persönlicheen Streit per Umfrage ein weiteres Mal zu thematisieren ist auch grenzwertig.


Aus meiner Sicht fetzt du dich "intensiv" mit Harzhexe.

Wer da im Einzelnen anfängt kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Ich denke ihr schenkt euch beide nichts.



Das stimmt so schlicht und ergreifend nicht. Ja, ich fetze mich mit Harzhexe und habe sie auch schon vor's SG gebracht.
Eine Umfrage zu den jeweiligen Verfahren wirst Du von mir nicht finden.
Ich hatte ja eben deswegen eine Anzeige formuliert.


Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Ist das nicht eine solche Umfrage? Ist sie nicht von dir?
06.10.2019 20:05 Uhr
@ Barneby

Zitat:
Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Ist das nicht eine solche Umfrage? Ist sie nicht von dir?


Nein ist sie nicht. Könnte man durch Klicken auch ganz schnell rauskriegen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.10.2019 20:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
06.10.2019 20:14 Uhr
Zitat:
@ Barneby

Zitat:
Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Ist das nicht eine solche Umfrage? Ist sie nicht von dir?


Nein ist sie nicht. Könnte man durch Klicken auch ganz schnell rauskriegen.


Ich hatte auf den falschen Beitrag geantwortet. Klar ist sie nicht von dir pro fondo.

Sie ist von Turbot. Ich hatte wohl einen deiner Beiträge versehentlich ihm zugeordnet.
06.10.2019 20:21 Uhr
"Nein ist sie nicht."



Stimmt!
Die Umfrage ist von Turbot und ggf. mißverständliche Diskussionsbeiträge vom Nachbarn.

Meine Ablehnung galt einer fraglichen Verwirrungstiftung.
06.10.2019 22:14 Uhr
Welches Verfahren war das denn?
06.10.2019 22:24 Uhr
Zitat:
Welches Verfahren war das denn?
Aahh, gefunden.
06.10.2019 22:51 Uhr
Zitat:

Nebenbei: ich glaube nicht, dass die Kommentare und Abstimmung zuweisbar gespeichert werden. Es sei denn, es gibt im Backend ne Ansicht für Redax/SOKO dazu, dann könnte es sein. Ansonsten ergäbe es wenig Sinn, diese Extrainfo abzuspeichern.


Es wird definitiv abgespeichert.

Wenn ich mir jetzt das Verfahren aufrufe, sehe ich ja noch was ich als Juror zur Begründung geschrieben habe.
07.10.2019 01:26 Uhr
An dem Verfahren war ich nicht beteiligt. Ich hätte aber auch für Freispruch gestimmt, weil sich mir aus dem Kontext klar erschließt, daß dem Opfer weder unterstellt wurde, Straftäter oder gar Intensivstraftäter zu sein, noch er in die Nähe zu Terroristen gestellt wurde. Der Angeklagte war - und ist anscheinend - der Meinung, der Ankläger "zündle" innerhalb von dol2day gerne, schüre Streit, und tue das intensiv.

Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber ich kann darin trotzdem nur eine Meinung sehen, und keine strafwürdige Beleidigung.
07.10.2019 08:50 Uhr
Die Interpretation "Straftäter" mit Bezug auf Wikipedia ist überzogen und nicht angebracht hier, denn von Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches war niemals die Rede sondern von Taten.
07.10.2019 08:53 Uhr
Zitat:
Zitat:

Nebenbei: ich glaube nicht, dass die Kommentare und Abstimmung zuweisbar gespeichert werden. Es sei denn, es gibt im Backend ne Ansicht für Redax/SOKO dazu, dann könnte es sein. Ansonsten ergäbe es wenig Sinn, diese Extrainfo abzuspeichern.


Es wird definitiv abgespeichert.

Wenn ich mir jetzt das Verfahren aufrufe, sehe ich ja noch was ich als Juror zur Begründung geschrieben habe.

Nie nachgeschaut :)
Dann ginge es ja.
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