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Fragenübersicht Wie bewertest Du die Antwort/Erklärung der Regierung zum Basisdoliszit der Oppositionsini?
1 - 20 / 65 Meinungen+20Ende
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05.03.2020 09:46 Uhr
Zitat:
Überhaupt halten wir es für fraglich, ob die eingeräumten Rechte nicht an sich die Kanzlerwahl ad absurdum führen, wenn Opposition und Regierung mit den gleichen Mitteln ausgestattet sind und erlauben uns abschließend die Frage, wieso das den bekannten Accounts nicht eingefallen ist, solange sie selbst an der Regierung waren, und wieso diese Minderheitenrechte erst relevant sind, seitdem die bekannten Accounts die Oppositionsbank drücken.


Sorry, aber diese Replik ist billig. Ansonsten hat sich die Regierung aber zumindest im Detail mit den Forderungen und Anliegen der Opposition beschäftigt, das ist zu würdigen.
05.03.2020 09:47 Uhr
Das ist ein sehr gut ausgearbeitetes Angebot für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition!
05.03.2020 09:48 Uhr
Zitat:
Das ist ein sehr gut ausgearbeitetes Angebot für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition!


Na wenn Harzhexe das sagt...
05.03.2020 10:43 Uhr
Es zeigt, dass der Regierung die Anliegen der Community wichtig sind. Es gibt nicht bloß irgendein hingeschmissenes Statement, sondern ein umfangreiches, ausgearbeitetes. Dass die Regierung eigene Ansichten zum Thema vertritt, ist ebenfalls gut und richtig. Die Diskussion lebt schließlich davon, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Die Regierung agiert hier sachlich und argumentativ. Auch das im Sinne einer Debatte um die Sache positiv.

Hinweis: Ich bin zwar Teil der Regierung, würde das hier aber auch als Doler so schreiben, wenn ich nicht Minister wäre.
05.03.2020 11:04 Uhr
Zitat:
Überhaupt halten wir es für fraglich, ob die eingeräumten Rechte nicht an sich die Kanzlerwahl ad absurdum führen, wenn Opposition und Regierung mit den gleichen Mitteln ausgestattet sind und erlauben uns abschließend die Frage, wieso das den bekannten Accounts nicht eingefallen ist, solange sie selbst an der Regierung waren, und wieso diese Minderheitenrechte erst relevant sind, seitdem die bekannten Accounts die Oppositionsbank drücken.


Auf diesen Vorwurf würde ich hier gerne en detail eingehen, weil er so nicht stimmt. Und ich würde euch darum bitten, auch im Sinne einer angemessen Diskussionskultur, euren Vorwurf so wie er ist, zurückzunehmen - sonst ist das die nächste schwere Hypothek in einer sowieso ziemlich belasteten Situation. Ich finde diese Aussage beleidigend.

1.) Es hat schon zu meiner Amtszeit als Internetkanzler ernsthafte Bemühungen gegeben, Oppositionsrechte gesetzlich festzuzurren. Die Diskussion wurde damals u.a. vom unterlegenen Kandidaten Wandelbar mitangestoßen und von mir als Kanzler aktiv aufgenommen. Wir haben in unserem Regierungsbündnis BsG dann einen Doliszitvorschlag von mir diskutiert, der abgelehnt wurde, und zwar aus technischen Gründen. Das Kernproblem bei der Einräumung der Oppositionsrecht eist ja die Definition des Oppositionsbegriffs. Weil dol nicht parlamentarisch in festen Gruppen organisiert ist, ist es nicht einfach, einen Oppositionsbegriff herauszuschälen. Ich bin damals mit der grundsätzlichen Überzeugung in die Erarbeitung hineingegangen, dass man den Oppositionsbegriff detailgenau regeln muss. Das wurde damals, aus guten Gründen, abgelehnt. Man kann durchaus also sagen: Dass es einen Doliszit nicht früher gab, ist auch mein Versäumnis, weil ich damals an meinem Vorschlag festgehalten hatte. Ich habe überdies als damaliger Kanzler allen unterlegenen Kanzlerkandidaten zusätzlich angeboten, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung beispielsweise Themenwochen zu gestalten, und - das weiß ich aber nicht mehr genau - auch eine Bilanz über @Info zu verschicken. Ich fixiere mich da so sehr auf die Dinge, die ich in der Vergangenheit gemacht habe, weil der Vorschlag auch hier wieder von mir kam, aber von Opp.63 - genau so wie damals vom BsG - grundsätzlich begrüßend aufgenommen wurde. Deshalb bin ich quasi der Kronzeuge dafür, dass dieser Vorwurf sachlich unrichtig ist und zurückgenommen werden muss.

2.) Von diesem Doliszit profitieren nicht nur wir. Auch ihr könntet nach der nächsten Wahl wieder in der Oppositionsposition stehen. Dann profitiert die jetzige Mehrheit in gleichem Maße. Persönlich - das ist aber kein abgesprochener Vorstoß - würde ich sogar so weit gehen zu sagen, dass wir wegen der laufenden Wahlperiode auf die Rechte sogar verzichten könnten, um einen gleichlaufenden Start zu ermöglichen.

Aber, wie gesagt - den Vorwurf nehmt bitte zurück, in aller Deutlichkeit.
05.03.2020 11:13 Uhr
Zitat:

Es hat schon zu meiner Amtszeit als Internetkanzler ernsthafte Bemühungen gegeben, Oppositionsrechte gesetzlich festzuzurren.


Wann soll das gewesen sein? Kann man da noch etwas nachlesen?
05.03.2020 11:16 Uhr
Zitat:
Zitat:

Es hat schon zu meiner Amtszeit als Internetkanzler ernsthafte Bemühungen gegeben, Oppositionsrechte gesetzlich festzuzurren.


Wann soll das gewesen sein? Kann man da noch etwas nachlesen?


Jau, schau mal hierm das war im letzten Jahr, nicht lange her:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296141&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

Der darauf erwachsene, konkrete Regelungsvorschlag wurde im BsG-Bündnis diskutiert. Für mich persönlich als Kanzler waren die Themen Oppositionsrechte und Stärkung der Persönlichkeitsrechte die zwei Hauptaspekte, bei den Oppo-Rechten hatte ich damals keinen Erfolg, was aber, wie gesagt, an meiner etwas engstirningen Herangehensweise lag.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.03.2020 11:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.03.2020 11:22 Uhr
Ich schließe mich ratio legis. an.

So lobenswert der konstruktive Teil der Regierungsantwort auch sein mag (ich habe ihn noch nicht vollständig gelesen) - die anfängliche Unterstellung ist schon übel.
Ihr solltet Euch überlegen, ob Ihr über die Legislaturperiode hinaus wirken wollt oder Euren Horizont auf die 4 Monate zu begrenzen beabsichtigt.
05.03.2020 11:26 Uhr
Hab mal wieder zu schnell und schlecht gelesen. Es war abzuwarten das die Regierung den Vorschlag ablehnt. Wie im RL. Die Regierung will möglichst die komplette Kontrolle haben und sich nicht reinreden lassen.
05.03.2020 11:27 Uhr
Ist die Einschätzung der sog. Regierung zur technischen Machbarkeit mit der Redaktion abgesprochen?

Ich wüsste nicht, worin das technische Problem liegen könnte, einen Account mit Rundmailrechten auszustatten.
05.03.2020 11:28 Uhr
Zitat:
Das ist ein sehr gut ausgearbeitetes Angebot für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Regierung und Opposition!


Wo sieht man in dieser Aussage, die den Status quo zementiert eine konstruktive Zusammenarbeit: "Wir halten die Möglichkeiten, welche dol2day bietet für ausreichend, da die Opposition sich in Inis, Foren, im Kanzleramt und mittels Umfragen äußern kann."
05.03.2020 11:28 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:

Es hat schon zu meiner Amtszeit als Internetkanzler ernsthafte Bemühungen gegeben, Oppositionsrechte gesetzlich festzuzurren.


Wann soll das gewesen sein? Kann man da noch etwas nachlesen?


Jau, schau mal hierm das war im letzten Jahr, nicht lange her:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296141&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

Der darauf erwachsene, konkrete Regelungsvorschlag wurde im BsG-Bündnis diskutiert. Für mich persönlich als Kanzler waren die Themen Oppositionsrechte und Stärkung der Persönlichkeitsrechte die zwei Hauptaspekte, bei den Oppo-Rechten hatte ich damals keinen Erfolg, was aber, wie gesagt, an meiner etwas engstirningen Herangehensweise lag.



> Ich bin nun nicht der Kanzler, aber meine Ansicht dazu: Gut, das Thema wurde schon mal angegangen, der "Vorwurf" trifft nicht zu. Das hatte ich auf jeden Fall nicht auf dem Schirm, die anderen mit Sicherheit auch nicht, denn das hätten wir mit einbezogen. Ändert aber nichts an dem übrigen Statement.

Mr. Bart
05.03.2020 11:30 Uhr
Zitat:

Der darauf erwachsene, konkrete Regelungsvorschlag wurde im BsG-Bündnis diskutiert.


Gut, wir haben bzw. hatten nie einen Einblick in das BsG-Bündnis. Die Diskussion im KAF werde ich mir bei Gelegenheit genauer anschauen. Das ist mir und meinem Team nicht aufgefallen bzw. in Vergessenheit geraten, da die IDL zu dieser Zeit seit mehreren Jahren keine Regierungs- und Oppositionsarbeit angestrebt hat.

Da ich deinem Einwurf vertraue, nehme ich den Vorwurf in Bezug auf dich zurück.
05.03.2020 11:30 Uhr
Zitat:


Aber, wie gesagt - den Vorwurf nehmt bitte zurück, in aller Deutlichkeit.




Der Vorwurf ist ja auch dahingehend albern, dass es das Interesse einer Opposition sein sollte, Rechte zu bekommen. Wenn sie es nicht hinbekommt, sich zu überlegen, wie sie ihre Rechte sieht, wäre sie auch überfordert, diese Rechte zu nutzen
05.03.2020 11:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:

Es hat schon zu meiner Amtszeit als Internetkanzler ernsthafte Bemühungen gegeben, Oppositionsrechte gesetzlich festzuzurren.


Wann soll das gewesen sein? Kann man da noch etwas nachlesen?


Jau, schau mal hierm das war im letzten Jahr, nicht lange her:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296141&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

Der darauf erwachsene, konkrete Regelungsvorschlag wurde im BsG-Bündnis diskutiert. Für mich persönlich als Kanzler waren die Themen Oppositionsrechte und Stärkung der Persönlichkeitsrechte die zwei Hauptaspekte, bei den Oppo-Rechten hatte ich damals keinen Erfolg, was aber, wie gesagt, an meiner etwas engstirningen Herangehensweise lag.



> Ich bin nun nicht der Kanzler, aber meine Ansicht dazu: Gut, das Thema wurde schon mal angegangen, der "Vorwurf" trifft nicht zu. Das hatte ich auf jeden Fall nicht auf dem Schirm, die anderen mit Sicherheit auch nicht, denn das hätten wir mit einbezogen. Ändert aber nichts an dem übrigen Statement.

Mr. Bart


Die anderen inhaltlichen Aussagen habe ich noch nicht bewertet, sondern nur zu diesem Vorwurf Stellung genommen. Es ist gut, dass du als ein Vertreter dieser Regierung beginnst, diesen Vorwurf langsam zurückzunehmen, das sollte allerdings noch in etwas deutlicherer Form stattfinden.

EDIT: Habe jetzt auch den anderen Beitrag dazu gesehen. Ist okay.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.03.2020 11:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.03.2020 11:30 Uhr
Zitat:
Ist die Einschätzung der sog. Regierung zur technischen Machbarkeit mit der Redaktion abgesprochen?

Ich wüsste nicht, worin das technische Problem liegen könnte, einen Account mit Rundmailrechten auszustatten.


Es geht um die Eingriffsrechte in den angepinnten Umfragen. Ist hier eine saubere Trennung machbar. Dass man eben nur die eigenen Umfragen anheften und entheften kann?

Das war ein Punkte, der für uns ganz heikel ist. Der auch in diesem Satz:

Zitat:
Letztendlich besteht hier die Gefahr, dass die Regierung und die Opposition sich gegenseitig lähmen und hier eher ein Schaden für dol2day entsteht.


festgehalten.

Auch ist die Frage gegeben, ob die Redaktion die Zeit und den Willen hat sowas umzusetzen.

In den letzten Jahren hat sich das klar und deutlich nicht abzeichnet.
05.03.2020 11:31 Uhr
Zitat:
Es zeigt, dass der Regierung die Anliegen der Community wichtig sind. Es gibt nicht bloß irgendein hingeschmissenes Statement, sondern ein umfangreiches, ausgearbeitetes. Dass die Regierung eigene Ansichten zum Thema vertritt, ist ebenfalls gut und richtig. Die Diskussion lebt schließlich davon, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Die Regierung agiert hier sachlich und argumentativ. Auch das im Sinne einer Debatte um die Sache positiv.

Hinweis: Ich bin zwar Teil der Regierung, würde das hier aber auch als Doler so schreiben, wenn ich nicht Minister wäre.


Das grenzt m. E. schon sehr an Satire, das Anliegen abzulehnen und im Gegenzug die These zu vertreten wie wichtig der Regierung das Anliegen der Opposition ist.
05.03.2020 11:32 Uhr
Zitat:
Auch ist die Frage gegeben, ob die Redaktion die Zeit und den Willen hat sowas umzusetzen.

In den letzten Jahren hat sich das klar und deutlich nicht abzeichnet.


Wir haben, wie in den entsprechenden Doliszitregeln empfohlen, die Regelungen auch der Redax vorgelegt. Es gab hierzu keinen Widerspruch.
05.03.2020 11:34 Uhr
@ratio legis

Wenn Du Dich erinnern kannst, gab es doch einen Stapel an Dolisziten bezüglich Bimbesökonomie und ähnlichen, welche nicht umgesetzt wurden.

Angenommen und begraben durch die technische Nichtumsetzung.

Auch das würde ich hier mal berücksichtigen.
05.03.2020 11:36 Uhr
Zitat:
@ratio legis

Wenn Du Dich erinnern kannst, gab es doch einen Stapel an Dolisziten bezüglich Bimbesökonomie und ähnlichen, welche nicht umgesetzt wurden.

Angenommen und begraben durch die technische Nichtumsetzung.

Auch das würde ich hier mal berücksichtigen.


Das ist etwas anderes. Da ging es um etwas komplexere technische Fragen. Hier geht es um die Frage, ob es einen Account @Opposition geben kann. Den kann es geben und m.W. wurden, trotz Kenntnis der Situation, eure Bedenken nicht vorgebracht. Insofern gehe ich davon aus, dass - sofern nicht eine andere Stellungnahme von den Redakteuren dazu kommt - die von uns vorgeschlagene Regelung aus Sicht der Redakteure in Ordnung und umsetzbar ist und bei entsprechender Mehrheit auch umgesetzt werden wird.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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