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Fragenübersicht Sollte der Anklagesteller zu einem Schiedsgerichtsverfahren in Zukunft immer öffentlich gemacht werden?
1 - 8 / 8 Meinungen
26.01.2020 11:39 Uhr
Nein, davon halte ich nichts. Es könnte Ankläger selbst in eindeutigen Fällen von Regelverstößen daran hindern tatsächlich Anklage zu erstatten und den Regeln zur Durchsetzung zu verhelfen.

Insgesamt würde durch eine solche Veröffentlichung auch dem berühmten Teeren und Federn Tür und Tor geöffnet.
26.01.2020 11:40 Uhr
Mir fällt kein einziger Grund ein, warum der Ankläger für alle ersichtlich sein sollte.

26.01.2020 11:46 Uhr
Die Vermutung, die zu dieser Umfrage führte, ist falsch.

Mit dieser Umfrage könnte ein neues Konfliktpotential entstehen,

Das Thema ist eigentlich abgeschlossen für alle, die mit der Thematik des letzten Beschwerdefalles zu tun hatten, denke ich einfach mal.
26.01.2020 11:56 Uhr
Zitat:
Die Vermutung, die zu dieser Umfrage führte, ist falsch.


Eine Vermutung basiert auf Eindrücken, die entstehen. Eine Vermutung kann widerlegt, enthärtet oder unterfüttert werden - je nachdem. Zunächst mal ist sie aber nicht falsch (Vermutung ist nicht gleich Wahrheit oder Tatsache)

Zitat:
Mit dieser Umfrage könnte ein neues Konfliktpotential entstehen,


Jetzt könnte ich Dich mit eigenen Waffen schlagen: "Diese Vermutung ist falsch"
Aber ich will zumindest versuchen Dich zu beruhigen - keinesfalls soll hier ein Konflikt befeuert werden. Es geht eher darum klarzustellen, ob es mehrheitsfähig wäre einen Anklagesteller in Ausnahmefällen oder eben auch generell zu veröffentlichen.

Meine persönliche Meinung dazu steht ja schon im Hintergrund

Zitat:
Das Thema ist eigentlich abgeschlossen


Ich bin ja erst seit heute wieder online und habe mich erst jetzt mit der Thematik befasst. Die Beiträge sprudelten aber nicht nur am Tag der Umfrage, sondern auch noch in den Tagen danach. Bei mir war der Eindruck so, dass ich nicht von einem Ende der Debatte ausgehen konnte.
26.01.2020 12:09 Uhr
Nein, auf keinen Fall.

Die Möglichkeit, anonym Anzeige zu erstatten, ist eine wichtige Errungenschaft, die man notfalls mit Klauen und Zähnen verteidigen sollte.

Aus meiner Sicht waren die fraglichen Diskussionen über die Identität der Anzeigenden/Anklagenden eher ein Beleg dafür, wie wichtig diese Anonymität ist.
26.01.2020 13:44 Uhr
Generell habe ich an dem Namen des Anklägers kein Interesse. In dem Verfahren, zu dem es die Umfrage gibt hat es mich nur deshalb interessiert, weil ich es nicht besonders leiden kann, wenn Leute mich vor der Verunstaltung meines Nicks aus den hehren Gründen der doliquette schützen wollen, wenn mir die Verunstaltung doch egal ist.

Mir ist diese übermäßige Fürsorglichkeit zuwider und deshalb wärs mal interesssant gewesen, den Namen des Anklägers zu kennen.
26.01.2020 13:47 Uhr
Zitat:
Mir fällt kein einziger Grund ein, warum der Ankläger für alle ersichtlich sein sollte.
Mir schon: Neugier. Aber das ist ein schlechter Grund für die Nicköffentlichmachung.
26.01.2020 14:01 Uhr
Es ist sinnvoll, dass das anonym ist. Bzw war der Sinn auch, dass man damit ein weiteres internes Hickhack verhindert.

Würde es öffentlich werden, dann wäre wohl wieder eine Runde Hickhack zu erwarten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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