Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Verfahren 2: Ist die Meinung im Hintergrund ein Verstoß gegen deutsche Gesetzgebung (hier: Öffentlicher Aufruf zu Straftaten)?
1 - 6 / 6 Meinungen
28.03.2013 22:34 Uhr
Bevor wer motzt:
Ich hab die Umfrage durchgeschoben weil die erste sonst sinnlos wird.
29.03.2013 00:37 Uhr
Bestraft werden sollten in erster Linie die Moderatoren, die das ursprüngliche Posting stehengelassen haben:

Zitat:
Von: Combo 28.10.2012 09:21 Uhr

Man müßte den "Richtern" mal so richtig die Fresse vollhauen, so daß sie gerade noch leben. Vielleicht im Rollstuhl. Und dann müßte den Tätern genauso die volle Anteilnahme der Republik zuteil werden. Tolle Familie und so, deswegen lassen wir sie laufen...


http://www.dol2day.com/index.php3?position=700&frage_id=355741

In derselben Diskussion konnte sich obendrein noch ein Sympathisant des norwegischen Massenmörders Breivik zu Wort melden:

Zitat:
Von: karlmann 28.10.2012 11:36 Uhr

Ich hab den Breivik nie verstanden warum er seine Landsleute abgeknallt hat.
Aber vielleicht hat er mit damit ja doch recht das die Unterstützerschaft um einiges gefährlicher ist als die migrantischen Kriminellen selber.
29.03.2013 09:28 Uhr
Man muss wohl den Sinn der Umfrage genauer erklären:

Es handelt sich nur um ein Beispiel für ein Verfahren und chepri will zwei verschiedene Varianten miteinander vergleichen:

1) SG-Verfahren wie gehabt: Juroren geben ein Strafurteil ab von Freispruch bis permanente Sperre

2) SOKOS bewerten das Verfahren anhand eines Katalogs und erheben entsprechend Anklage, Juroren stimmen dem zu oder lehnen ab. bei Zustimmung geben sie ein Strafurteil ab.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.03.2013 10:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.03.2013 09:54 Uhr
Wenn ich das richtig sehe, hat Combo ein Fehlverhalten begangen und der dol-Kanzler hat dieses mit der Änderung eines Buchstaben und der Entfernung eines weiteren entlarvt.
29.03.2013 10:21 Uhr
Wer anderen die Fresse vollhaut, begeht Körperverletzung mit spezifischen strafrechtlich zusätzlich relevanten Folgen. Wer dazu auffordert, ist strafrechtlich - Zitat hin oder her - mit dran. Das wäre anders, wenn dem "Fresse vollhauen" ein konkreter Angriff des jew. betroffenen Rechtsextremisten vorausginge oder der Hauende vom Rechtsextremisten in hinreichend unmittelbare Gefahr für Leib und Leben gebracht würde.
29.03.2013 12:41 Uhr
Verfahren 2) Führt das Gremium wieder ein und werft das Schiedsgericht in die Tonne.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 6 / 6 Meinungen