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Fragenübersicht Trump fordert Europäer zur Rücknahme von Dschihadisten auf. Reagiert Belgien richtig?
1 - 10 / 10 Meinungen
17.02.2019 15:48 Uhr
Ich frage mich, was Syrien mit kriminellen Europäern anfangen soll. Es sollte Druck auf die Europäer ausgeübt werden, ihre Bürger zurückzunehmen.
17.02.2019 15:49 Uhr
Ich hätte jeden ausgebürgert, der sich dort herumtreibt, ob er danach noch eine Staatsbürgerschaft hat, wäre mir egal.
17.02.2019 15:50 Uhr
Wenn sie die Staatsbürgerschaft eines europäischen Landes besitzen, muss das jeweilige Land sich um ihre Bürger kümmern.
17.02.2019 15:50 Uhr
Zitat:
Ich hätte jeden ausgebürgert, der sich dort herumtreibt, ob er danach noch eine Staatsbürgerschaft hat, wäre mir egal.


Also in dem Fall nicht kriminelle Ausländer raus? Woher der Sinneswandel?
17.02.2019 15:52 Uhr
Zitat:
ob er danach noch eine Staatsbürgerschaft hat, wäre mir egal.


Artikel 16 des Grundgesetzes hilft beim Gewinn von Erkenntnissen:

"(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
17.02.2019 15:52 Uhr
@Maduro

Wer in eine fremde Miliz, einen ausländischen Militärverband, eine militärisch organische Einheit eintritt, der ist raus.

Nur zur Zeit dürfte er bei uns nicht staatenlos werden. Davon würde ich auch Abstand nehmen.

Wer sich mit IS durch die Gegend treibt ist raus ohne Ausnahme.
17.02.2019 15:54 Uhr
@J.Bercow

Entziehung

§ 33. (1) Einem Staatsbürger, der im Dienst eines fremden Staates steht, ist, sofern nicht schon § 32 anzuwenden ist, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt.

(2) Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

So ist es bei uns.
17.02.2019 15:55 Uhr
Zitat:
@Maduro

Wer in eine fremde Miliz, einen ausländischen Militärverband, eine militärisch organische Einheit eintritt, der ist raus.

Nur zur Zeit dürfte er bei uns nicht staatenlos werden. Davon würde ich auch Abstand nehmen.

Wer sich mit IS durch die Gegend treibt ist raus ohne Ausnahme.


Ok, sehe ich das richtig? Ein Syrer ist in einer fremden Miliz, sagen wir z.B. dem IS. Syrien entzieht ihm deshalb die Staatsbürgerschaft. Wenn der es dann irgendwie geschafft hat, nach Österreich zu kommen, dann soll Österreich auf ihm sitzen bleiben?
17.02.2019 15:56 Uhr
@Maduro

Das ist ein schwacher Auftritt. Ãœben.
17.02.2019 15:59 Uhr
Zitat:
@Maduro

Das ist ein schwacher Auftritt. Ãœben.


Du hast Deinen ganzen widerlichen Rassismus vorgeführt. "Kriminelle Ausländer" sollen nur "raus", wenn es keine Österreicher in anderen Ländern sind. Die sollen zusehen, wie sie mit euren Kriminellen klar kommen.

q.e.d.
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