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Fragenübersicht Findest Du es in Ordnung, wenn man dem Raser das Auto wegnimmt?
1 - 8 / 8 Meinungen
17.09.2020 21:57 Uhr
Ja klar!

Diesen Speed-Junkies muss die Karre abgenommen werden, wenn sie sonst nicht einsichtig sind!
17.09.2020 21:58 Uhr
Haben wir in Deutschland seit September 2017 durch den neu eingeführten § 317f StGB:

Zitat:
1Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 2, 4 oder 5 bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.


Die Einziehungsregeln sind sogar erweitert, denn im Paragrafen, auf den verwiesen wird, heißt es:

Zitat:
Verweist ein Gesetz auf diese Vorschrift, können Gegenstände abweichend von § 74 Absatz 3 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder zustehen,

1. mindestens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass sie als Tatmittel verwendet worden oder Tatobjekt gewesen sind, oder
2. sie in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben hat.


Damit sind auch Fälle erfasst, in denen das Tatobjekt nicht dem Täter gehört, aber der tatsächlich Berechtigte im o.g. Umfang intellektuell in Verbindung mit der Tat steht.
17.09.2020 21:58 Uhr
Annex: Die Einziehungsvorschrift bezieht sich allerdings nur auf den ebenfalls relativen neuen Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

War eine Konsequenz des Ku'Damm-Raser-Falls.
17.09.2020 22:01 Uhr
Ja, finde ich angemessen, bei sehr gravierendem Fehlverhalten
17.09.2020 22:03 Uhr
Ganz klares Ja. Was ist die Wegnahme eines Autos gegenüber dem Spielen mit dem Leben anderer Menschen zur Befriedigung des eigenen Egos?
17.09.2020 22:06 Uhr
Aber um auch mal was allgemeineres zu diesem Thema zu sagen und nicht nur auf die deutsche Rechtslage hinzuweisen: Gerade bei diesen Raserfällen ist die Einziehung des Tatgegenstandes ein gutes Beispiel für eine Sanktion, die gut dazu geeignet ist, die erneute Tatbegehung zumindest für die nahe Zukunft zu unterbinden, also der Präventionsgedanke.

In diesem Sinne kann das aus meiner Sicht auch ruhig etwas ausgeweitet werden, sofern sich das in der Strafrechtspraxis als nötig erweist.
19.09.2020 01:10 Uhr
An sich in Extremfällen sinnvoll, sollte aber so ausformuliert sein, daß man in Einzelfall davon absehen kann. Beispielsweise wenn jemand einen Herzinfarkt-Patienten oder eine Frau die gerade ein Kind kriegt, ins Krankenhaus fährt und dabei massiv die Geschwindigkeit überschreitet. Ja, man sollte in solchen Fällen den Krankenwagen rufen, aber es kann Umstände geben wo das zu lange dauern würde.
19.09.2020 01:14 Uhr
Werden Linksextremisten dann auch die Steine und Molotowcocktails weggenommen?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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