Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Die autofreie Friedrichstraße in Berlin ist Deutschlands erster Radweg mit Tempolimit für Radfahrer - ein mögliches Vorbild für die Gestaltung von Verkehrswegen? |
| 1 - 19 / 19 Meinungen | |
|
|
24.08.2020 11:10 Uhr |
|
|
| |
Man löst keine Verkehrsprobleme, in dem man Straßen kurzerhand als "autofrei" erklärt. Der Verkehr verlagert sich lediglich, gerade dann, wenn es sich bei der autofreien Straße um eine Gewerbegegend handelt.
Was das Tempolimit für Radfahrer angeht, bin ich bei den Verkehrsplanern. Radfahrer fordern für sich die Rechte, wie die Autofahrer sie haben...also sollen sie bitte auch dieselben Pflichten tragen. |
|
|
|
24.08.2020 11:26 Uhr |
|
|
| |
Besonders stark frequentierte Straßen für Autos zu sperren, ohne dass ein Konzept hinter dieser Entscheidung steht, den anfallenden Verkehr umzuleiten oder zu minimieren, kann wohl kaum einen Vorbildcharakter entwickeln.
Hier geht es wohl eher darum, erst einmal Tatsachen zu schaffen und das Frustlevel beim Autofahrer weiter ansteigen zu lassen, ob dies eine sinnvolle politische Vorgehensweise ist, kann jeder für sich selbst entscheiden. |
|
|
|
24.08.2020 11:31 Uhr |
|
|
| |
Die Friedrichstraße auf diesem Abschnitt ist - leider - eine der grässlichsten Straßen Berlins, verschandelt durch diese Masse an Automobilverkehr und das in einer eigentlich von wunderbaren Objekten gesäumten Gegend. Ich finde es regelrecht gruselig.
An den Massen selbst wird eine Teilsperrung natürlich nichts ändern; das ginge nur mit flankierenden Maßnahmen. Die nachhaltigen Ideen, wie wir den Autoverkehr als solchen reduzieren könnten, scheinen uns leider zu fehlen, womöglich auch der Wille dazu.
Allerdings wissen wir heute ja auch, dass die Bereitstellung der Verkehrsräume einen großen Anteil daran hat, Nachfrage für einen speziellen Verkehrsträger zu schaffen. Nur wird ein dreimonatiges Pilotprojekt auf einem Straßenabschnitt vermutlich nicht viel an der Nachfragesituation ändern.
|
|
|
|
24.08.2020 11:42 Uhr |
|
|
| |
Würde man gleichzeitig riesige Park&Ride-Parkplatze an beiden Enden der Friedrichstraße anlegen, könnte das Pilotprojekt tatsächlich aussagekräftig werden.
Denn gerade an dieser Straße ist jedes Haus und jedes Geschäft bequem per U-Bahn erreichbar. |
|
|
|
24.08.2020 11:47 Uhr |
|
|
| |
In der heutigen Verkehrsplanung, sowie man sie in den rot-grün regierten Städten sieht, erlebt man Projekte, welche weder durchdacht sind.
Und wenn der Hintergrundgedanke vorhanden ist, dann kann er nur lauten, wir wollen das Autofahren so vermiesen, dass jeder sein Auto freiwillig verkauft. |
|
|
|
24.08.2020 12:02 Uhr |
|
|
| |
@SBF_
Die meisten Politiker tauchen mit einem Fahrrad auf, zeigen, dass sie voll öko und voll für die Umwelt sind und voll cool.
Bis zur nächsten Ecke, da wartet der Chauffeur und bringt sie wiede ins Amt.
Das Fahrrad fährt dann der Sekretär zurück
|
|
|
|
24.08.2020 13:15 Uhr |
|
|
| |
Der rotgrüne Senat hat nämlich keine Ahnung.
Tempolimits für Radfahrer???
Rad- und Pedelecfahrer sind nicht an die generellen Tempolimits gebunden, die die StVO in § 3 Absatz 3 für Kraftfahrzeuge beschreibt.
Peinlicher geht es nicht mehr.
|
|
|
|
24.08.2020 13:27 Uhr |
|
|
| |
Das wird genauso ein Strohfeuer wie der Murks im Prenzlberg.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein-autofreier-prenzlauer-berg-die-abgesagte-auto-zwangspause-provoziert-streit-in-pankow/9853716.html |
|
|
|
24.08.2020 15:25 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:
Die StVO kennt für diese Fälle eine Sondervorschrift. Lese dir § 45 durch, richtigen Absatz und Nummer wirst du vielleicht finden.
Es gibt derzeit kein Gesetz, welches ein Tempolimit für Fahrräder und Pedelecs vorgibt. Damit läuft die Sondervorschrift in Bezug auf Höchstgeschwinigkeit ins Leere.
(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.
Von einer Beschränkung auf Kfz oder Motorräder ist nirgends die Rede. |
|
|
|
24.08.2020 22:32 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:
Von einer Beschränkung auf Kfz oder Motorräder ist nirgends die Rede.
Nochmal: StVO in § 3 Absatz 3 legt fest, dass Höchstgeschwindigkeiten nur für Kraftfahrzeuge gilt. Da ein Fahrrad oder Pedelec kein Kraftfahrzeug ist, ist es für diese grundsätzlich nicht möglich Höchstgeschwindigkeiten anzuordnen. Glaube es mir einfach, denn so handhaben dies die Bußgeldstellen bundesweit. Das ist gesetzlich sowas von glasklar.
https://www.zeit.de/mobilitaet/2018-10/radfahren-hoechstgeschwindigkeit-radweg-verkehrsrecht
Uh yeah, ein Erfahrungsjurist der aus Zeit Online kopiert
§ 45 hat einen völlig anderen Normzweck. Schau' mal in Burmann u.a., Rn. 3 und dort der erste Satz wird dich aufklären.
|
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
| 1 - 19 / 19 Meinungen | |
| |
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 6.83
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.05.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.06.2024 20:00 - 08.06.2024 20:00 Wahl zum/zur 76. Internet-Kanzler/-in
|