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Fragenübersicht Ist das Dummheit, die bestraft wurde?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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08.08.2020 10:37 Uhr
Das war eine eindeutige Geste, die auch im persönlichen Umgang mit der Polizei oder Leuten der Ordnungsbehörden zu einem Bußgeld oder gar zu einer Strafe geführt hätte.
08.08.2020 10:43 Uhr
Das läuft bei mir nicht unter Dummheit.

Und ich finde die Strafe angemessen.
Aus irgendeinem Grund scheinen sich Menschen immer öfter einzubilden, sie können sich ungestraft benehmen wie Rotz am Ärmel.
08.08.2020 10:49 Uhr
Zitat:
Das läuft bei mir nicht unter Dummheit.

Und ich finde die Strafe angemessen.
Aus irgendeinem Grund scheinen sich Menschen immer öfter einzubilden, sie können sich ungestraft benehmen wie Rotz am Ärmel.


Welcher Teil daran ist dir denn eine Ablehnung wert, Kreuzeiche?

Findest du es in Ordnung sich so zu benehmen?
Findest du ein "du du du" als Strafe angemessen?

Sind 20 kmh zu viel nicht zu schnell?

08.08.2020 10:52 Uhr
Das Handeln war sicher dumm, weil unüberlegt, aber keine „Dummheit“ im Sinne eines kleinen peinlichen Patzers. Man weiß was man tut, wenn man diese Geste zeigt und muss dann mit den Konsequenzen leben.

Geht das erhöhte Bußgeld nur auf eine weitere Verkehrsordnungswidrigkeit- oder Straftat zurück oder ist ein Strafbefehl wegen einer Beleidigung enthalten?
08.08.2020 10:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das läuft bei mir nicht unter Dummheit.

Und ich finde die Strafe angemessen.
Aus irgendeinem Grund scheinen sich Menschen immer öfter einzubilden, sie können sich ungestraft benehmen wie Rotz am Ärmel.


Welcher Teil daran ist dir denn eine Ablehnung wert, Kreuzeiche?

Findest du es in Ordnung sich so zu benehmen?
Findest du ein "du du du" als Strafe angemessen?

Sind 20 kmh zu viel nicht zu schnell?



Er war 11km/h zu schnell, das ist außerorts jetzt nicht so schlimm.

Ich finde es nicht in Ordnung, sich so zu benehmen, ABER:
Ich finde die horrende Strafe für den Stinkefinger deutlich überzogen.
Da würde eine Ordnungswidrigkeit locker reichen.
08.08.2020 11:57 Uhr
"Das Handeln war sicher dumm, weil unüberlegt,"

Ich bin mir relativ sicher das dies nicht unüberlegt war.
Wenn man einen Blitzer übersieht reagiert man nicht so schnell das man den Mittelfinger zeigt. (Sonst hätte er ja auch abbremsen können)
08.08.2020 11:59 Uhr
Zitat:
Ich bin mir relativ sicher das dies nicht unüberlegt war.


Nö, das war Absicht. Sonst hätte er ja auch bremsen können.

Unüberlegt war es dahingehend, dass er die Konsequenzen nicht auf dem Schirm hatte und vermutlich gedacht hat "für 20 € zeig ich's denen mal richtig".
08.08.2020 12:07 Uhr
Eigentlich ist der mit dem einen Monat Fahrverbot noch gut weggekommen.

Wenn man Vorsatz annimmt, dann hat kann er auch eine MPU am Hals haben.
08.08.2020 12:10 Uhr
Zitat:
Wenn man einen Blitzer übersieht reagiert man nicht so schnell das man den Mittelfinger zeigt.


Das ist für mich ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Mittelfinger gar nicht den Messbeamten galt. Ein fähiger Anwalt hätte die Beamtenbeleidigung wohl aus der Welt schaffen können - einmal vorausgesetzt, dass an der Stelle realistisch jemand hätte sein können.

"Da zappelte jemand rum wie ein Blöder und ich habe ihm zeigen wollen, dass er endlich aufhören soll, die Autofahrer abzulenken. Erst hinterher habe ich verstanden, dass er mich vor dem Blitzer warnen wollte. Deswegen bin ich auf dem Blitzerfoto mit Mittelfinger zu sehen - ich hätte niemals so schnell auf den Blitzer reagieren können. Immerhin war ich mit 81 km/h ja nachgewiesen etwas zu schnell unterwegs."
08.08.2020 12:15 Uhr
Zitat:
Ein fähiger Anwalt hätte die Beamtenbeleidigung...


Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht.
08.08.2020 12:22 Uhr
Zitat:
Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht.


Auch wenn die Beleidigung eines Beamten nicht schwerer wiegt als die Beleidigung eines anderen Bürgers sollte man nicht den Fehler machen, die Beleidigung eines Beamten für straffrei zu halten.
08.08.2020 12:26 Uhr
Zitat:
"Das Handeln war sicher dumm, weil unüberlegt,"

Ich bin mir relativ sicher das dies nicht unüberlegt war.
Wenn man einen Blitzer übersieht reagiert man nicht so schnell das man den Mittelfinger zeigt. (Sonst hätte er ja auch abbremsen können)


Vermutlich hast du damit recht, ja. Spricht dann noch mehr für einen entsprechenden Strafbefehl.
08.08.2020 12:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wenn man einen Blitzer übersieht reagiert man nicht so schnell das man den Mittelfinger zeigt.


Das ist für mich ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Mittelfinger gar nicht den Messbeamten galt. Ein fähiger Anwalt hätte die Beamtenbeleidigung wohl aus der Welt schaffen können - einmal vorausgesetzt, dass an der Stelle realistisch jemand hätte sein können.

"Da zappelte jemand rum wie ein Blöder und ich habe ihm zeigen wollen, dass er endlich aufhören soll, die Autofahrer abzulenken. Erst hinterher habe ich verstanden, dass er mich vor dem Blitzer warnen wollte. Deswegen bin ich auf dem Blitzerfoto mit Mittelfinger zu sehen - ich hätte niemals so schnell auf den Blitzer reagieren können. Immerhin war ich mit 81 km/h ja nachgewiesen etwas zu schnell unterwegs."


Das „galt nicht dem“-Argument ist materiell-strafrechtlich nicht wirklich hilfreich, Stichwort error in persona, prozessual könnte deine Argumentation mit dem geschilderten Vorgang aber helfen.
08.08.2020 15:13 Uhr
Da würde ich Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Muss eine Beleidigung nicht gegen eine Person gerichtet sein? Wie ist das denn juristisch? Gab es zB schonmal eine Verurteilung für ein allgemein ausgerufenes "Scheiß Bullen" (in Hörweite von Polizeibeamten) oder Vergleichbares, was nicht gegen eine einzelne Person gerichtet war?
Hat schonmal jemand eine Verurteilung kassiert, weil man einen nackten Hintern in eine Überwachungskamera gezeigt hat (wie "persönlich" wird die Kamera eingestuft?) Lifthrasirs Ausredestrategie kann natürlich auch funktionieren, wenngleich wohl kaum ein Richter das für wirklich glaubwürdig halten würde.
08.08.2020 16:08 Uhr
Zitat:
Da würde ich Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Muss eine Beleidigung nicht gegen eine Person gerichtet sein?


Würde ich nicht machen da es schon viele gleichlautende Urteile gibt.

Die Person ist jene die die Messung durchführt.
08.08.2020 16:09 Uhr


Stinkefinger in die Kamera ist eigentlich immer eine vorbereitete Aktion, manche tarnen sich besser (wie der auf dem Foto)
andere weniger.
08.08.2020 17:10 Uhr
Zitat:
Die Person ist jene die die Messung durchführt.


Und bei stationärem Blitzer? So eine Aktion kann man ja nur machen, wenn man weiß, dass gleich einer kommt.

Die Beleidigung richtet sich ja hier gegen eine ganze Behörde.

Nachtrag: Anscheinend ist die deutsche Justiz hier deutlich restriktiver als erwartet, siehe z.B. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=18.12.2013&Aktenzeichen=4%20OLG%2013%20Ss%20571%2F13

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.08.2020 17:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.08.2020 17:35 Uhr
Zitat:
Die Person ist jene die die Messung durchführt.

Auch immer so eine Sache.
Diese Person wird in den entsprechenden Bescheiden zwar immer als Zeuge benannt, wird aber vor Gericht nicht als solcher akzeptiert da die Person nur als "technisch ausführend" gilt und selbst keine Aussage zu Sachverhalten zu treffen hätte.
09.08.2020 16:40 Uhr
Zitat:
Beamtenbeleidigung gibt es in Deutschland nicht.


Doch, gibt es. So wie es Kreuzeichenbeleidigungen, Traktorfahrerbeleidigungen oder anderes gibt. Sie bilden nur keine eigenen Straftatbestände.

Dieses superschlaue "Es gibt keine Beamtenbeleidigung" hat schon einigen Strafverfahren eingebracht - nur halt wegen Beleidigung ;-)
09.08.2020 16:41 Uhr
Zitat:
Ich finde die horrende Strafe für den Stinkefinger deutlich überzogen.


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