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Ist jemand der nach dem Systemwechsel ruft, in Deinen Augen, als grundgesetzkonform einzustufen? |
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13.06.2020 12:43 Uhr |
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Ich halte diese Haltung für legitim. Ob sie grundgesetzkonform ist ist eine andere Frage.
Grundsätzlich problematisch wird so etwas, wenn eine Person die diese Position vertritt Verfassungsrichterin wird, wie jüngst in Mecklenburg-Vorpommern geschehen. |
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13.06.2020 12:48 Uhr |
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Die Frage nach der GG-Konformität ist sehr einfach zu beantworten. Stellt die Befragte erstens einen Systemumsturz am Gewaltmonopol vorbei in Aussicht und/oder will sie zweitens Inhalte des GG verändern, die durch die Ewigkeitsklausel geschützt sind? Dann: ja, gegen die Verfassung. Sonst: nein, nicht gegen die Verfassung. Aber, Achtung: Der Ewigkeitsschutz des GG umfasst zB nicht Fragen der Eigentumsordnung. Aus gutem Grund, eine sich total selbst schützende Verfassung stünde massiv im Konflikt mit der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes.
Ich kann mir gut vorstellen, worauf der Umfragesteller abzielt. Aber mit der Frage der Verfassungskonformität bekommt er nicht die Antwort, die er erwarten würde.
Ich bin jedenfalls nicht der Meinung der Befragten und glaube auch nicht, dass, wenn diese Sicht dominant ist, rot-rot-grüne Koalitionen zB im Bund ein Modell sind. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist hier aber eher nur seitlich berührt
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.06.2020 12:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.06.2020 13:41 Uhr |
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Die Verfassungsrichter hatten darüber schon zu befinden und sagten "Ja".
Wer eine Diktatur des Proletariats will, der ist nicht GG-konform. Einen ökologisch-sozialen und vermutlich sogar -sozialistischen Umbau der Gesellschaft kann es aber durchaus im Rahmen des GG geben. |
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13.06.2020 14:47 Uhr |
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Kommt drauf an, um welchen Systemwechsel es sich handelt. Demokratischer Sozialismus ist im Grundgesetz nirgends verboten.
Nirgends steht: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein kapitalistischer, tariffreier Bundesstaat mit dem Ziel der Gewinnmaximierung für Wenige." |
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13.06.2020 14:52 Uhr |
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Das ewige und unveränderbare steht im Widerstandsartikel.
Aus politischen Gründen werden gerne diejenigen als Verfassungsfeinde bezeichnet, die etwas gegenteiliges als im GG verankert fordern. Dabei wurde das GG ja oft geändert. Selbst die Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe ist nicht verfassungswidrig. (Dem dürfte aber der Artikel 1 entgegenstehen, aber darüber gibt es noch kein BVerfG-Urteil.) |
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13.06.2020 15:26 Uhr |
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Die Formulierungen bewegen sich am Rande dessen, was das Grundgesetz erlaubt - und dieser Standpunkt sollte toleriert werden, wenn die Gesellschaft nicht in eine autoritäre umkippen soll. Allerdings sieht das Grundgesetz sehr enge Grenzen, wie ein Wandel im Sinne von Frau Wieser aussehen könnte. Unter anderem darf man nicht einfach so enteignen und in den Ausnahmefällen werden Entschädigungen fällig. Artikel 14 Absatz 1 "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet(...)" |
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13.06.2020 16:51 Uhr |
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Ich sehe da derzeit wenig Aktualität. Außer NPD und Teilen der Linkspartei sowieso niemanden, der auch nur annähernd Befürworter findet. Und das ist jetzt keine Gefahr. |
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13.06.2020 22:30 Uhr |
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Warum sollte ein sozialökologischer Systemwechsel nicht mit der Verfassung konform sein?
Innerhalb der Verfassung kann das derzeitige System des Verkehrs, der Energiegewinnung und Verteilung, der Art, wie wir Lebensmittel erzeugen und verteilen, wie wir überhaupt mit Ressourcen, mit der Natur, mit Tieren umgehen verändert werden. Auch grundlegend. |
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15.06.2020 02:14 Uhr |
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Nein. Ein Systemwechsel, sei es zum Kommunismus, Faschismus, Ständestaat usw impliziert die Ablehnung der FDGO, die in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes verankert ist. Besonders zu erwähnen Art 20 zur Demokratie, und in diesem Fall (Sozialismus) auch das Recht auf Eigentum.
Nachtrag zum Argument Ewigkeitsklausel: Das sind ja nur Artikel 1 und 20. Wenn ich die restlichen Artikel (Bürgerliche Freiheiten und Rechte) rausnehme, verändere ich den demokratischen Geist des Grundgesetzes und kann damit sogar Systeme wie in Russland oder der Türkei legitimieren. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.06.2020 02:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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15.06.2020 19:52 Uhr |
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Zitat:Zu einem grundlegenden Systemwandel kann aber gehören, das Grundgesetz in diesem Punkt zu ändern. Und dies ist, wenn die entsprechende Mehrheit dafür organisiert werden kann, möglich. "Was das Grundgesetz" erlaubt ist nur teilweise als politisches Programm geeignet, man kann ja auch den Anspruch formulieren, dieses zu verändern.
Zitat:„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ (Artikel 79 Absatz 3 GG)
(Lesen müsste man können, ich sehe dank Phils Beitrag erst jetzt, dass nicht Artikel 1-20 sondern 1 und 20 nur betroffen sind - dann bleibt aber doch praktisch nichts mehr übrig?) |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.06.2020 19:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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15.06.2020 19:56 Uhr |
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Kommt drauf an, was er mit "System" meint. Um es juristisch zu sagen: Solange Artikel 1 und (!) 20 GG sowie die Grundrechte in ihrem Wesen nicht verändert werden, kann man so gut wie alles als "grundgesetzkonform" sehen. Wenn jemand allerdings die Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde, grundlegend ändern oder gar abschaffen möchte, handelt er nicht mehr "grundgesetzkonform". |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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