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Findest Du es in Ordnung, wenn ein Politiker im Rahmen seiner Tätigkeit Verwandte einstellt? |
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06.05.2020 10:29 Uhr |
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Man kann natürlich hinterfragen, ob es in Ordnung ist, wenn man mittels Staatsgeldern Angehörige alimentiert. Das ist auch der Grund, warum das in einigen Staaten so verpönt ist. |
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06.05.2020 10:29 Uhr |
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In Frankreich war das aber auch lange Zeit gängige Praxis.
In der Theorie sollte es möglich sein, Verwandte einzustellen. In der Praxis bleibt immer die Frage, ob da dann wirklich gearbeitet wird oder ob es nur darum geht, der Verwandtschaft ein paar € zukommen zu lassen. |
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06.05.2020 10:31 Uhr |
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Ja, das ist absolut in Ordnung, wenn es dadurch keine Vorteilsnahme gibt.
Ist in der Wirtschaft ja auch oft der Fall, dass eine Führungsperson den Lebenspartner einstellt, wenn er die entsprechenden Qualifikationen hat. |
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06.05.2020 10:31 Uhr |
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Nein ist es nicht, wenn ein Politiker als integer gelten möchte, vermeidet er solche persönlichen Verbindungen. |
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06.05.2020 10:37 Uhr |
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Kommt drauf an, ob die Verwandten dann auch wirklich für die Amtsträger arbeiten. Dass man da einen grundsätzlichen Verdacht hegt, kann ich schon nachvollziehen. Wäre sichergestellt, dass die Mittel nicht missbraucht werden, ist es für mich in der Sache in Ordnung.
Gleichwohl trifft das ja in der Regel Abgeordnete, weil die im Einstellungsverfahren wesentlich freier sind als Minister. Abgeordnetenbüros sind in den meisten Staaten keine aufgeblasenen Apparate, da sitzen vielleicht drei, vier Leute im Büro. In der Regel also sehr kleine Teams, und ob es da förderlich ist, Frau oder Kind zu beschäftigen, kann man sicher fragen. Ich kenne ein, zwei Kleinunternehmer die als Ehepartner zusammenarbeiten und das funktioniert nicht so herausragend.
Für den deutschen Bundestag ist die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern, die mit dem Abgeordneten verwandt, verschwägert oder verheiratet sind oder waren übrigens nach § 12 Abs. 3 AbgG verboten, die Ausführungsbestimmungen wiederholen dieses Verbot nochmal. |
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06.05.2020 11:25 Uhr |
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In Bayern hat es schon MdL deswegen erwischt. Wer Verwandte oder Ehegatten beschäftigen will, soll das gefälligst aus eigener Tasche zahlen. |
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06.05.2020 20:34 Uhr |
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Das kommt darauf an. Wenn der Verwandte gut qualifiziert ist, dann spricht nichts dagegen. |
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06.05.2020 20:54 Uhr |
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Im Prinzip kommt es allein auf die Leistung an. Ein Geschmäckle hat es aber immer und sollte daher vermieden werden. |
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07.05.2020 06:57 Uhr |
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Ich weiß nicht ob die Beschäftigung allgemein verboten ist. Auf jeden Fall die Erstattung der Unkosten aus Abgeordnetengeldern.
In Bayern gilt das seit 20 Jahren, es wurde aber krätig getrickst.
Das waren übrigens nicht nur Einzelfälle.
Näheres suche Verwandtenaffäre. |
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07.05.2020 07:01 Uhr |
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Wenn der Verwandte die nötigen Qualifikationen mitbringt, dann spricht da nichts gegen, schließlich sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich.
Vetternwirtschaft aus Machterhalt oder familiärer Versorgungsleistung heraus, finde ich nicht in Ordnung. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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