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Fragenübersicht Findest Du es in Ordnung, wenn man im Wahlkampf Plakatständer politischer Mitbewerber beklebt, beschmiert oder funktionsuntüchtig macht?
1 - 14 / 14 Meinungen
21.09.2020 20:30 Uhr
Wer sich soweit hinablässt, der sich wohl aus dem Kreis der Demokraten verabschiedet. Wer nicht mal das Eigentum des Mitbewerbers achten kann, der ist eine fragwürdige Erscheinung.
21.09.2020 20:45 Uhr
Nein, ist daneben
Allerdings ist da kein USP einer politischen Richtung oder Partei.

Und wurde schon bei den alten Römern gemacht. Gibt wohl politische Verhaltensweisen die Jahrtausende überstehen.
21.09.2020 20:55 Uhr
Die gleiche Frage wie jedes Jahr...

Die gleiche Antwort wie jedes Jahr: Nein, das ist Sachbeschädigung.
21.09.2020 20:59 Uhr
@Schwabenhexer

Die Justiz in unseren Ländern ist da eindeutig anderer Meinung.

Stehst Du außerhalb des Rechtsstaates oder hast Du einen eigenen?
21.09.2020 21:01 Uhr
Zitat:
Die Justiz in unseren Ländern ist da eindeutig anderer Meinung.


Ach echt? Tut sie das?

Wenn ich im Wahlkampf auf ein beliebiges Plakat mit dem Edding ein ? aufmale. Welche Straftat begehe ich dann?
21.09.2020 21:01 Uhr
Das Zerstören und Abbauen von Plakaten halte ich für falsch, ich mache es nicht und werbe auch dafür, es nicht zu machen.

Es gibt dagegen ein anderes Phänomen, das meiner Ansicht in Wahlkämpfen eine gewisse Berechtigung hat, jenseits der Frage, ob es legal ist. Es gibt offensichtlich Menschen, denen es sehr intelligent gelingt - oft durch minimale Veränderungen oder Eingriffe - die Botschaft eines Plakats zu verändern, zu hinterfragen, zu ironisieren. Da habe ich in meiner langjährigen Beobachtung einige recht schlaue und manchmal recht witzige Sachen gesehen. Ist ein Grenzfall in der politischen Kommunikation. Ich mache es nicht, aber es hat mich schon einige Male erheitert, zum Nachdenken gebracht.
21.09.2020 21:01 Uhr
Nach § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft."


https://kommunal.de/wahlplakate-abreissen-ist-das-erlaubt

Sachbeschädigung
§ 125. Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/125
21.09.2020 21:03 Uhr
@Kreuzeiche

Ob es Du es anmalst, es runterreißt, sofern es ein Dreieckständer ist, diesen kaputt machst, ist es egal, es bleibt eine Sachbeschädigung.
21.09.2020 21:04 Uhr
Zitat:
Nach § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft."


https://kommunal.de/wahlplakate-abreissen-ist-das-erlaubt

Sachbeschädigung
§ 125. Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/125


Und genau das habe ich oben gesagt und Du hast es kritisiert.

Was denn nun?
21.09.2020 21:05 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Ob es Du es anmalst, es runterreißt, sofern es ein Dreieckständer ist, diesen kaputt machst, ist es egal, es bleibt eine Sachbeschädigung.


Und genau das habe ich oben geschrieben.
Kannst Du nicht mehr lesen?
21.09.2020 21:05 Uhr
@Schwabenhexer

Ich war in der Erwartungshaltung gefangen, der linke Bruder schreibt sicher: Es ist keine Straftat

Ich nehme alles zurück. Wir sind einer Meinung.

PS: Das ist Dir bei mir vor ein paar Tagen auch passiert, also beschwere Dich ja nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.09.2020 21:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.09.2020 06:55 Uhr
Nein. Das sind SA oder Antifa-Methoden und als solches generell abzulehnen.
22.09.2020 08:45 Uhr
Nein.

Als ich noch in der Jungen Union war, habe ich mich mit ein paar Mitstreitern mal auf die Lauer gelegt. Wir hatten gut plakatiert (Wahlkampf 1982) und dann in einer nahen Kneipe bis in den späten Abend gewartet. Kurz vor Mitternacht erschienen dann drei Männer, die sich anschickten, unsere Plakate zu zerstören. Einen davon konnten wir fassen, die anderen beiden entkamen. Der Gefasste war uns bekannt: ein Mitglied des lokalen Juso-Vorstands. Der durfte dann die von ihm zerstörten Plakate bezahlen.

Im gleichen Wahlkampf wurde aber auch ein JU-ler gefasst, der SPD-Plakate überklebt hatte. Es ging also auch anders herum.
22.09.2020 09:12 Uhr
303 eins stgb baby, mach dich nicht strafbar baby

wahlplakat beschädigen war in den letzten semestern mein einstiegsfall in die übung „vermögensdelikte“, die beginnt immer mit sachbeschädigung
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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