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Fragenübersicht Baden-Württemberg will Schottergärten verbieten. Deine Meinung dazu?
1 - 15 / 15 Meinungen
11.07.2020 17:11 Uhr
Freilich sind die gräßlich. Aber "Verbieten" ist ja das Hauptmerkmal dieser Partei. Kleiner Tip.: Ein Flughaferl und ein Autobähnerl weniger kompensieren viele Gärten. Aber Hausbesitzer spenden ja auch weniger in die Parteikasse.
11.07.2020 17:13 Uhr
Diese Gärten stören übrigens nur in wenigen Neubaugebieten. Ein normaler Eigenheimbesitzer will ja auch Grün für seine Freizeit haben. Und Schrebergärten sind vom Schotter (meistens ja weißer Kies) sowieso nicht bedroht.
11.07.2020 17:17 Uhr
Garten kann man so eine Steinwüste wirklich nicht nennen. Wildwiesen sind voller Leben und müssen nicht dauern gemäht werden. Ich liebe so etwas.
11.07.2020 17:20 Uhr
Ich persönlich finde diese „Gärten“ auch zu steril, aber ein normaler Hausgarten mit kurz geschnittenem Rasen und gestutzter Hecke ist auch kein Biotop. Verbieten ist Mist.
11.07.2020 17:23 Uhr
Verbieten finde ich auch zu lasch. Eine Enteignung zugunsten sozial Benachteiligter wäre konsequenter. Aber das kann man von den Kretschmann Grünen wohl nicht erwarten.
11.07.2020 17:29 Uhr
Zitat:
Verbieten finde ich auch zu lasch. Eine Enteignung zugunsten sozial Benachteiligter wäre konsequenter. Aber das kann man von den Kretschmann Grünen wohl nicht erwarten

Dachte, das wäre ironisch gemeint. War es aber wohl nicht. Bitter...
11.07.2020 19:21 Uhr
Schottergärten sollen nicht verboten werden - vielmehr soll klargestellt werden, dass sie bereits verboten sind und dazu übergegangen werden, dass diese nicht mehr toleriert werden.
11.07.2020 19:21 Uhr
Mich würde interessieren, woraus die Landesregierung ableitet, dass die Schottergärten schon heute verboten sind und warum es keine Möglichkeit gibt, dieses Verbot durchzusetzen.

Wenn man diese Schottergärten nicht möchte, hat die öffentliche Hand auch viele Möglichkeiten, Schotter durch Erde zu ersetzen, z.B. auf Kreisverkehrinseln oder auf Straßen-/Stadtbahnstrecken zwischen den Schienen.
11.07.2020 19:27 Uhr
Zitat:
Ich persönlich finde diese „Gärten“ auch zu steril, aber ein normaler Hausgarten mit kurz geschnittenem Rasen und gestutzter Hecke ist auch kein Biotop. Verbieten ist Mist.


Der Riesenirrtum ist die Annahme dass Steingärten Lebenraum für Kleinstlebewesen vernichten würde.
Das ist definitiv nicht der Fall, eher sogar das Gegenteil.
Dort haben, unter dem Gestein, die Viecher eine Chance die im üblichen laubbläsergereinigten Vorgarten definitiv chancenlos sind.
Nur weil man etwas nicht sieht ist es nicht da?
Umwelt- und Naturschutz für Verblödete.
11.07.2020 19:27 Uhr
Zitat:
Mich würde interessieren, woraus die Landesregierung ableitet, dass die Schottergärten schon heute verboten sind und warum es keine Möglichkeit gibt, dieses Verbot durchzusetzen.


Ich zitiere von dieser Seite: https://lnv-bw.de/lnv-schottergaerten-sind-illegal/

Zitat:
„Tausende Gärten in Baden-Württemberg widersprechen geltendem Recht. Schottergärten sind illegal. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass unbebaute Flächen als ‚Grünflächen‘ anzulegen oder anderweitig zu begrünen sind. Graue Schotterwüsten erfüllen diese Vorgabe nicht“, erklärt der LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. „Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, die Baurechtsbehörden explizit auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.“
Der LNV regt darüber hinaus an, das Verbot von Schottergärten zukünftig auch explizit in Bebauungsplänen aufzuführen. Das schaffe ein Bewusstsein für die Rechtslage und stelle sicher, dass Bauherren über die Regelung informiert sind.


Sie zitieren dann selbst:

Zitat:
Auszug aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg:
§ 9 Nichtüberbaubare Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.
11.07.2020 19:30 Uhr
Zitat:
Der Riesenirrtum ist die Annahme dass Steingärten Lebenraum für Kleinstlebewesen vernichten würde.
Das ist definitiv nicht der Fall, eher sogar das Gegenteil.
Dort haben, unter dem Gestein, die Viecher eine Chance die im üblichen laubbläsergereinigten Vorgarten definitiv chancenlos sind.
Nur weil man etwas nicht sieht ist es nicht da?
Umwelt- und Naturschutz für Verblödete.


Ich bin mir relativ sicher, dass ein Steingarten (nicht Schotter) als Bestandteil eines grünen Gartens niemanden stören würde - und auch besser sind als Schotterwüsten ohne jedes grün.
11.07.2020 19:38 Uhr
Zitat:
Sie zitieren dann selbst:


Da müssten die Juristen doch schauen, ob Verstöße gegen diesen § 9 sanktionierbar sind...
11.07.2020 19:40 Uhr
Zitat:
https://lnv-bw.de/lnv-schottergaerten-sind-illegal/


Ist es wirklich üblich, dass der Boden abgetragen wird und dann 50 cm Schotter drauf kommen?

Ich kenne das nur so, dass praktisch nichts abgetragen wird, darauf dann eine Folie gegen den Unkrautwuchs und darauf dann eine Schicht Schotter. Da wo man Sträucher o.ä. haben will, schneidet man ein Loch in die Folie...

Übrigens stimmt es nicht, dass diese Gärten tot sind. Der Buchsbaumzünsler freut sich über jeden Buchsbaum, der in so einer Schotterwüste wächst
12.07.2020 08:21 Uhr
Ich bin sehr dafür, daß all diese Schotter- und Betonflächen verschwinden. Doch der Fisch stinkt vom Kopfe.

BaWü könnte überflüssige Autobahnen nicht weiterbauen, sondern abreißen, landes-, kreis- und gemeindeeigene Flächen begrünen lassen. Mit gutem Beispiel vorangehen bringt viel mehr als Verbote. Meinetwegen dürfen sie gerne mit guten Beispiel vorangehen, kurz bevor sie die Verbote umsetzen.
12.07.2020 11:28 Uhr
rKa hat nicht Unrecht, was Steingärten angeht. Nur ist ein Steingarten halt was ganz Anderes als ein Schottergarten.

Für einen Steingarten gibt es drauf angepasste Pflanzen, die wiederum Lebensraum für Tiere sind. Insofern sind Steingärten als solche, wenn sie gut gemacht sind, nicht schlecht, weil halt auch da was wächst und Lebensraum für Tiere entsteht.

Das ist aber was völlig Anderes, als wenn ich Mutterboden abtrage, Unkrautvlies rein und dann alles mit Schotter zuschmeisse. Und wenns hoch kommt, kommen dann da noch ein paar Alibi-Pflanzen, die man entweder aus der "Steingarten"-Abteilung oder der Abteilung "Immergrün" entlehnt hat da rein.

Diese Gärten sind von der Biodiversität her wertlos und auch schädlich. Der Schotter heizt sich im Sommer auf und trägt so noch zur weiteren Klimaerwärmung bei. Die Alibi-Pflanzen gehen gerne kaputt, weil sie nicht gegossen werden (man gießt dann auch eher den Schotter als die Pflanzen), dadurch werden die zu heiß, die Blätter werden braun und sterben ab.

Und ja: solche Gärten sollten verboten werden. Einige Kommunen in NRW machen das für Neubaugebiete, aber nicht für Bestandsgärten.

Was die öffentliche Hand angeht: mittlerweile gehen Kommunen da mit gutem Beispiel voran und legen z.B. Wildblumenwiesen statt Brachflächen an. Bei uns im Kreis hat Kerpen damit angefangen, bei denen geht das bis zum begrünten Rathausdach mit Rathaushonig, weil da jetzt Bienen stehen. Bergheim zieht mittlerweile nach. Einige Kreisverkehre werden von örtlichen Gärtnerein oder auch anderen Unternehmen (in Quadrath-Ichendorf zahlt ein Dachdeckerbetrieb die Pflege des Kreisverkehrs) bepflanzt/die Bepflanzung finanziert.

Will sagen, da tut sich was, wenn auch im Rüdiger-Hoffmann-Tempo.

So wie es sich liest müsste BaWü einfach nur seine eigene Landesbauordnung ernst nehmen oder, wenn ein paar Pflänzchen im Schotter bisher rechtlich als "Begrünung" angesehen werden können- was ich nicht weiß- dann halt eine Klarstellung da reinfrickeln, dass derartiges mit "Begrünung" nicht gemeint ist.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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