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Fragenübersicht Der BGH spricht VW-Kunden Schadensersatz zu. Deine Meinung?
1 - 11 / 11 Meinungen
25.05.2020 20:22 Uhr
Gerecht, würde ich sagen.

Der Käufer kriegt nicht den Neupreis zurück, es wird was für die Nutzung abgezogen - damit ist es auch nicht mehr als eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
25.05.2020 20:30 Uhr
Sehe ich zwiegespalten.

Ja, VW hat getäuscht. Aber tut das nicht jeder Konzern? Klar, hier geht es um Autos und demnach um höhere Preise als bei einem Joghurt, der als "Proteinbombe" angepriesen wird, aber so viel Protein hat wie jeder andere Billigpudding auch. Aber vom Grundsatz verstehe ich nicht, warum VW-Fahrer hier bessergestellt werden als alle anderen Verbraucher.
25.05.2020 20:32 Uhr
Die deutsche Rechtsprechung funktioniert.
25.05.2020 20:39 Uhr
Zitat:
Sehe ich zwiegespalten.

Ja, VW hat getäuscht. Aber tut das nicht jeder Konzern? Klar, hier geht es um Autos und demnach um höhere Preise als bei einem Joghurt, der als "Proteinbombe" angepriesen wird, aber so viel Protein hat wie jeder andere Billigpudding auch. Aber vom Grundsatz verstehe ich nicht, warum VW-Fahrer hier bessergestellt werden als alle anderen Verbraucher.


Na ja, das Urteil verhilft dem guten alten § 826 zu einer Wiederauferstehung und zu dem Beispiel von dir gibt es mMn zwei Unterschiede. VW hat mit harten Fakten getäuscht und falsche Werte als richtig gepriesen, die „Proteinbombe“ enthält eine Wertung, die den reinen Zahlen bei VW so nicht zu entnehmen ist. Der Schaden für betroffene Kunden ist zudem immens größer. Da kann ich schon verstehen wenn ein Gericht zum Ergebnis kommt, dass hier eine sittenwidrige Schädigung vorliegt.
25.05.2020 20:46 Uhr
Zitat:
Zitat:
Sehe ich zwiegespalten.

Ja, VW hat getäuscht. Aber tut das nicht jeder Konzern? Klar, hier geht es um Autos und demnach um höhere Preise als bei einem Joghurt, der als "Proteinbombe" angepriesen wird, aber so viel Protein hat wie jeder andere Billigpudding auch. Aber vom Grundsatz verstehe ich nicht, warum VW-Fahrer hier bessergestellt werden als alle anderen Verbraucher.


Na ja, das Urteil verhilft dem guten alten § 826 zu einer Wiederauferstehung und zu dem Beispiel von dir gibt es mMn zwei Unterschiede. VW hat mit harten Fakten getäuscht und falsche Werte als richtig gepriesen, die „Proteinbombe“ enthält eine Wertung, die den reinen Zahlen bei VW so nicht zu entnehmen ist. Der Schaden für betroffene Kunden ist zudem immens größer. Da kann ich schon verstehen wenn ein Gericht zum Ergebnis kommt, dass hier eine sittenwidrige Schädigung vorliegt.


Kleines Schmankerl dazu - eine meiner Examensklausuren (ist schon ein paar Jahre her) hatte diese Manipulationen von VW zum Gegenstand und ich habe damals 826 bejaht. Fand der Korrektor nicht so toll :)
25.05.2020 20:46 Uhr
@Ratio

Das mit dem Joghurt war natürlich ein bewusst lächerliches Beispiel, ich habe den Wertunterschied ja selbst angesprochen.

Dann versuche ich es mit einem vergleichbareren Beispiel: Welcher Autokonzern sagt denn in seinen Prospekten die Wahrheit?
25.05.2020 20:47 Uhr
Zitat:
hatte diese Manipulationen von VW zum Gegenstand und ich habe damals 826 bejaht


Freut mich, dann haben wir ja hier bald einen dolenden BGH-Richter

Wenn du nur annähernd in die Fußstapfen von Thomas Fischer treten könntest, hast du einen Fan ;-)
25.05.2020 21:00 Uhr
Zitat:


Dann versuche ich es mit einem vergleichbareren Beispiel: Welcher Autokonzern sagt denn in seinen Prospekten die Wahrheit?



Naja, sie behaupten, dass die unrealistischen Verbrauchsangaben aus dem Testzyklus resultieren. Bisher konnte niemand etwas anderes nachweisen.

25.05.2020 21:06 Uhr
@Botsaris:
Der Vergleich mit dem Joghurt hinkt auch dahingehend, dass die Aussage über den Joghurt stimmt, bezogen auf das eigene Produkt. Die Aussage von VW über das eigene Produkt stimmte nicht.
25.05.2020 21:42 Uhr
Zitat:
@Ratio

Das mit dem Joghurt war natürlich ein bewusst lächerliches Beispiel, ich habe den Wertunterschied ja selbst angesprochen.

Dann versuche ich es mit einem vergleichbareren Beispiel: Welcher Autokonzern sagt denn in seinen Prospekten die Wahrheit?


Es konnte ihnen hinreichend nachgewiesen werden. Ansonsten hast du mich in Detailfragen hier erwischt, ich lese seeeehr selten Autoprospekte

Aber im Ernst, wenn das insgesamt zu einem Mehr an Verbraucherschutz führt fände ich das gut. VW darf da kein Feigenblatt sein.
26.05.2020 08:31 Uhr
Das hat wohl nicht nur Auswirkungen auf Deutschland, sondern für VW wohl auch weltweite Auswirkungen.

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