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Fragenübersicht Ist "Wardrobing" deiner Meinung nach eine Straftat?
1 - 3 / 3 Meinungen
24.05.2019 09:37 Uhr
Ein Diebstahl kann es nicht sein, weil keine Wegnahmehandlung vorliegt. Bleibt eine Unterschlagung. Da habe ich Zweifel am Vorliegen der objektiven Zueignung.

Nicht jedes anstößige Verhalten muss zwingend auch strafbar sein.
24.05.2019 09:37 Uhr
Gute Frage.

Vermutlich zumindest mal ein geschicktes und vielleicht auch ein bisschen hinterhältiges Spiel mit der Gewährleistungspflicht/dem Rückgaberecht.

Wenn man das regelmäßig und im "großen Stil" macht, unterstelle ich da schon eine gewisse Betrugsabsicht, doch.

Wie immer allerdings: ich bin kein Jurist, eine juristische Beurteilung ist mir daher nicht möglich.
24.05.2019 10:17 Uhr
Da hast du recht, Kaffeetasse. Betrug wäre auch denkbar. Allerdings dürfte es da jedoch in solchen Fällen einen Rechtskonflikt geben, in denen ein Verbraucherwiderrufsrecht fruchtbar gemacht werden kann. Das kann ohne Sachgrund und ohne größere Hürden innerhalb der Widerrufsfrist geltend gemacht werden und soweit ich das sehe, gibt es für getragene Kleidung kein grundsätzliches vorzeitiges Erlöschen. Vielleicht mit Blick auf Waren die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Das wird wohl bei einem Höschen so sein, vielleicht noch bei Schuhen, aber alles andere kann man ja aufbereiten. Sage ich jetzt mal, ohne Rechtsprechung in dem Bereich zu kennen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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