Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Wusstest du, dass die Einfuhr von Ãœberraschungseier in die USA illegal ist? |
|
04.09.2012 10:39 Uhr |
|
|
| |
Ja, und ich kann es nicht nachvollziehen. |
|
|
|
04.09.2012 10:39 Uhr |
|
|
| |
vor der Umfrage war mir das genannte nicht bekannt, aber jetzt ... |
|
|
|
04.09.2012 10:47 Uhr |
|
|
| |
Ja, das wußte ich. Diese Regelung beruht auf einem Gesetz in den USA, wonach Spielzeug in Verbindung mit Schokolade, überhaupt Lebensmitteln, nicht im Bundle angeboten und verkauft werden dürfen, weil davon eine erhöhte Gefährdung insbesondere von Kleinkindern ausgehen kann. |
|
|
|
04.09.2012 10:52 Uhr |
|
|
| |
Nein, wußte ich nicht.
Gehört halt zu den vielen "Nannystaat"-Regeln, wie sie auch bei uns überhand nehmen.
|
|
|
|
04.09.2012 11:03 Uhr |
|
|
| |
Nein, war mir nicht bekannt. Die Begründung finde ich aber scharf. 300 Euro Strafe ist aber auch recht happig für die kleinen Eichen. |
|
|
|
04.09.2012 11:05 Uhr |
|
|
| |
Nein, wußte ich nicht. Und schade, daß der Artikel nicht eindeutig erläutert, warum die Einfuhr verboten ist. |
|
|
|
04.09.2012 11:07 Uhr |
|
|
| |
Zitat:schade, daß der Artikel nicht eindeutig erläutert, warum die Einfuhr verboten ist.
Noch eindeutiger?
Zitat:Weiterhin gibt es nach Angaben des Portals ein Gesetz aus dem Jahre 1938, welches es verbietet, ungenießbare Objekte in Lebensmitteln zu verstecken. Somit sind die hierzulande vor allem bei Kindern beliebten Überraschungseier im "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" illegale Objekte. |
|
|
|
04.09.2012 11:10 Uhr |
|
|
| |
@mitdoler
es sind 300 Dollar Strafe, nicht Euro!
|
|
|
|
04.09.2012 11:10 Uhr |
|
|
| |
@ mitdoler
Ja, viel eindeutiger. "Weiterhin gibt es ein Gesetz..." heißt ja nur, daß es so ein Gesetz gibt. Ob nun nach diesem Gesetz entschieden wurde oder auch nach diesem Gesetz oder aufgrund irgendeiner Zollbestimmung wird eben nicht gesagt. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.09.2012 13:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
04.09.2012 11:19 Uhr |
|
|
| |
Ja, wusste ich. Ein Freund von mir arbeitet in den USA und sammelt Ü-Eier. Er ärgert sich immer, dass er nur im Deutschland-Urlaub an sein favorisiertes Produkt kommt (in frischer Form, die Schokolade isst er auch gern ). |
|
|
|
04.09.2012 11:30 Uhr |
|
|
| |
Ich dachte, es ist generell nicht erlaubt, als Reisender Lebensmittel in die USA einzuführen.
Das es spezielle Gesetze gegen Ü-Eier gibt, hätte ich nicht gedacht. |
|
|
|
04.09.2012 11:32 Uhr |
|
|
| |
Ein Grund mehr, die große Insel jenseits des Atlantiks nicht zu besuchen. |
|
|
|
04.09.2012 11:38 Uhr |
|
|
| |
@chepri
Ich dachte, es ist generell nicht erlaubt, als Reisender Lebensmittel in die USA einzuführen.
...Nein bestimmte Lebensmittel kannst Du durchaus einführen. Ein absolutes NO GO sind allerdings Fleisch, Eier, Obst und Süßigkeiten mit Alkoholfüllung. |
|
|
|
04.09.2012 11:50 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Süßigkeiten mit Alkoholfüllung
Da ist Ferrero dann ja gleich mehrfach gestraft. Stimmt. *g*
Ob die da jetzt ne Klage wegen Diskriminierung oder Wetbewerbsnachteilen anstrengen könnten? *gg* |
|
|
|
04.09.2012 12:22 Uhr |
|
|
| |
Wusste ich nicht.
Ich wusste allerdings, dass es durchaus Lebensmittel gibt, die verboten sind. Aus der Erinnerung heraus hätte ich gedacht, dass man bei allen Lebensmitteln tierischer Herkunft (wegen Seuchengefahr oder was auch immer) vorsichtig sein muss, und hätte Schokoladeprodukte wahrscheinlich schon deshalb (wegen der enthaltenen Milch) nicht mitgenommen.
Vielleicht sollte eine Stewardess, jedenfalls wenn sie die Strecke regelmäßig fliegt, das besser wissen.
Andererseits kann man ja auch nicht jedes skurrile Gesetz kennen, und wir erfahren aus dem Artikel nicht, ob das nun tatsächlich für die gesamten USA gilt, oder nur in einem Bundesstaat. |
|
|
|
04.09.2012 15:07 Uhr |
|
|
| |
300 Dollar für eine Ei(n)fuhr - das ist happig und ärgerlich, wenn man nicht dran gedacht hat. Es handelt sich ja nicht um Handgranaten! |
|
|
|
04.09.2012 16:38 Uhr |
|
|
| |
Aha.
Gut zu wissen.
|
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 15 Teilnehmer (30 min.): 3 Posts/Std. (24 Std.): 1.67
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.05.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.06.2024 20:00 - 08.06.2024 20:00 Wahl zum/zur 76. Internet-Kanzler/-in
|