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Fragenübersicht Betretungsrecht im Wald nur noch für Einzelpersonen?
1 - 14 / 14 Meinungen
22.07.2012 18:59 Uhr
Klingt komisch, ist aber im Grunde keine Änderung zum jetzigen Zustand: Ich darf mit 10 Mann durch den Wald wandern, ich darf nicht mit 5 Mann mit Quads querfeldein fahren.

Wo ist das Problem?
22.07.2012 18:59 Uhr
Bis dato ist es nur ein Gestzesentwurf, welcher genauso blödsinnig ist wie Die Hessische Landesregierung will, daß Besucher des Waldes die rauchen wollen, hierfür die Genehmigung des Waldbesitzers benötigen.
22.07.2012 19:08 Uhr
Die Umfrage hatten wir doch schonmal
22.07.2012 19:08 Uhr
Nun, hier kann ich jetzt über Fahrräder diskutieren. Also, wenn es wirklich nur noch eingeschränkt möglich sein sollte, mit dem Fahrrad über Waldwege zu fahren, wäre es nicht wirklich schön.
Waldschutz ist ja vollkommen in Ordnung, aber Fahrräder werden ja nicht wirklich viel zerstören, wenn sie auf Waldwegen fahren und es ist halt doch ein schöner Ausflug, wenn man mit dem Rad durch den Wald rauscht.
22.07.2012 19:47 Uhr
Der Gesetzentwurf ist zu schwammig formuliert "beeinträchtigend" kann so ziemlich alles sein.

Da würde ich um eine genauere Formulierung bitten um künftigen Rechtstreit vorzubeugen.

Witzig dabei ist aber, wenn ich allein mit dem Quad durch dne Wald heize, dann darf ich das nach diesem Gesetzenwurf ja, oder? ;)
22.07.2012 19:55 Uhr
Dieses Gesetz wird den Rechtsfrieden mehr schädigen als herbeiführen. Streit, Irrtum und Unklarheit sind vorprogrammiert.
22.07.2012 20:22 Uhr
Das ist doch letztendlich nur eine Handhabe um eine Facebookparty mit 500 Teilnehmern in einem Wald zu verhindern. Die Beeinträchtigung müsste die Behörde schon darlegen können und das bezieht sich sicher nicht auf ein paar Spaziergänger.
22.07.2012 20:23 Uhr
Zitat:
Waldschutz ist ja vollkommen in Ordnung, aber Fahrräder werden ja nicht wirklich viel zerstören, wenn sie auf Waldwegen fahren


Ja wenn. Die Downhill-Fahrer können schon ganz ordentliche Schäden anrichten.
22.07.2012 21:19 Uhr
Schwachsinn im Quadrat!

Auch wenn ich als Läufer davon profitieren würde, wenn mir keine Nordic-Walking-Rudel den Weg versperren...

22.07.2012 21:20 Uhr
Zitat:
Von: BAcko 22.07.2012 22:22 Uhr

Das ist doch letztendlich nur eine Handhabe um eine Facebookparty mit 500 Teilnehmern in einem Wald zu verhindern.


Facebook-Parties im Wald? Aus welchem Paralleluniversum ist denn dieses Posting in dol2day gelangt?

22.07.2012 21:35 Uhr
Aha. Da können sich die Förster ja zusammenreimen, was sie wollen, wenn sie denn wollen und ihnen ein paar Nasen nicht passen. Könnte in Willkür ausarten.

Sich geschmeidig mit seinem Rad durch den Wald zu bewegen, sollte wohl irgendwie logisch sein. Für sowas kann man auch Schilder aufstellen.
23.07.2012 05:31 Uhr
"(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3
und 4 des Bundeswaldgesetzes und der nachfolgenden Absätze 2 bis 4 betreten.
(2) Dem Betreten gleichgestellt sind das
1. Radfahren,
2. Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen sowie
3. Reiten
auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald. Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste
Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren
werden können.
(3) Jedermann hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht
gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt
oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

§ 15
Betreten des Waldes, Reiten und Fahren"

>> Nun ja, der Erholungsgedanke bleibt ja erklärtermaßen geschützt. Wen das beeinträchtigt, das sind z.B. Gruppen von Pilze-, Beeren- oder Kleinholzsammler. Gut, wenn man sieht, wie da manche wüten... Allerdings wird das kaum kontrolliert werden können. Ich halte daher den in der Umfrage genannten Satz für einen Papiertiger.
23.07.2012 06:38 Uhr
Der Gesetzgeber lässt sich immer wieder neuen Unsinn einfallen. Das mit solchen Formulierungen Willkür Tür und Tor geöffnet wird, ist ein unschöner Nebeneffekt.
23.07.2012 11:56 Uhr
Hm. Soll das jetzt heißen, daß eine einzelne Person den Wald zur Verfolgung eines eigenen Zweckes betreten darf, auch wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes zu erwarten ist?

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  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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