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BVerfG entscheidet: Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den BND ist verfassungswidrig. Wie bewertest du die Entscheidung? |
| 1 - 18 / 18 Meinungen | |
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19.05.2020 17:57 Uhr |
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Als ziemlich albern. Damit dürfte der BND der einzige Auslandsgeheimdienst der Welt sein, der von einem einheimischen Gericht gebremst wird.
Wie so oft gilt auch hier: Datenschutz ist oftmals Täterschutz. |
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19.05.2020 18:22 Uhr |
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Als lustig.
Verkündet von einem Richter der ursprünglich für diese Überwachung geworben hat. |
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19.05.2020 18:42 Uhr |
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Na ja, es gibt halt auch Menschen, die professionell sind. Harbarth führt seine Rolle, in der er ist, immer anständig und amtstreu aus. Kein schlechter Charakterzug. Als Verfassungsrichter ist seine Aufgabe der Schutz der Verfassung. Als MdB war seine Aufgabe eine andere. Als Anwalt auch.
Im Prinzip ein loyaler Typ, nich? |
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19.05.2020 18:49 Uhr |
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Noch habe ich das Urteil nicht gelesen, nur diverse Berichterstattungen und die Pressemeldung des BVerfG. Das Instrument der Internet-Auslandsüberwachung wird an sich ja nicht in Frage gestellt, es scheint insgesamt eher um die Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage zu gehen. Beim BKA-G und beim ZfDG hat das dann am Ende auch funktioniert, wobei der eingefleischte Praktiker das am Ende wohl auch wieder ein bisschen anders sehen wird...
Je diffuser das Überwachungsmittel ist, desto bestimmter muss mE auch die Ermächtigungsgrundlage sein. Einfach auch um abzufedern, dass die Kontrollmöglichkeiten sehr begrenzt sind.
Zu Traumtänzereien und Idealismus im geheimdienstlichen Bereich sollte das natürlich bitte nicht führen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.05.2020 18:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.05.2020 18:52 Uhr |
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Zitat:Als Jurist (noch dazu als ein guter, wie häufig gesagt wurde), sollte man auch als Abgeordneter überlegen, ob das Gesetz, dem man zustimmt oder das man vorantreibt, verfassungskonform ist.
Hm, sehr gute Aussage. Zu diesem Schluss käme man, wenn für einen "guten Juristen" beim Grundgesetz das Denken aufhören würde, oder?
Nun bin ich kein Volljurist, sondern habe nur berufsbegleitend einen LL.M gemacht, aber für mich zeichnet einen "guten Juristen" aus, dass er weiter denkt, als das GG erlaubt. |
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19.05.2020 18:55 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Im Prinzip ein loyaler Typ, nich?
Als Jurist (noch dazu als ein guter, wie häufig gesagt wurde), sollte man auch als Abgeordneter überlegen, ob das Gesetz, dem man zustimmt oder das man vorantreibt, verfassungskonform ist.
Na ja, als Abgeordneter nimmt man um des politischen Ziels Willen vielleicht auch einen verfassungswidrigen Gesetzesentwurf hin. Alleine schon deshalb, weil du es in manch großer Vorhaben nicht immer hinbekommst, jede Änderung noch einzupflegen ohne dass das Gebilde zusammenbricht.
Gesetzgebung ist Wurstküche, Ideale werden da fast immer enttäuscht |
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19.05.2020 19:27 Uhr |
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Zitat:Zitat:Allerdings braucht man keine Juristen als Abgeordneten, wenn die ihren juristischen Sachverstand beim Fraktionsvorsitzenden abgeben.
Das ist eben die Krux. Nicht jeder, der potentiell "verfassungswidrig" denkt, hat keinen juristischen Sachverstand. Man darf auch nicht vergessen, dass das Grundgesetz veränderbar ist, unter Berücksichtigung von Art. 79 III GG.
Man kann es ex-Ante manchmal einfach nicht prognostizieren. Jetzt, beim ersten Lesen der Entscheidung, kann man vielleicht den Eindruck bekommen, dass der Gesetzgeber da was evident Verfassungswidriges produziert hat. Das ist aber nicht so. Es gab ja vorher keine einordnende Rechtsprechung dazu und zu den Problemen wurden auch andere, nun ja verworfene, Rechtsansichten vertreten.
Das ist wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Manchmal muss man's einfach machen. Und ein aufgehobenes Gesetz ist auch m.E. nicht per se ein Beleg für schlechtes gesetzgeberisches Handeln. Eher für guten Rechtsstaat |
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20.05.2020 08:11 Uhr |
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Eindeutig negativ. Wie soll der BND seine Aufgaben sonst wahrnehmen wenn nicht durch Spionage? Während Deutschland zur Spielwiese ausländischer Geheimdienste verkommt, darf der BND seinerseits Blümchen pflücken gehen. |
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20.05.2020 23:09 Uhr |
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Nach meinem Verständnis sollte sich jeder an die Gesetze des Landes halten, wo er sich gerade aufhält. Es gibt keine Notwendigkeit, sich an Gesetze anderer Länder zu halten, auch nicht des eigenen Heimatlandes (ein ausländischer Geheimagent darf auf der deutschen Autobahn vollkommen gesetzeskonform die "freie Fahrt für freie Bürger" genießen, auch wenn in seinem Heimatland Tempo 120 gilt).
Nun ist es aufgrund der spezifischen Aufgabe eines Geheimdienstes so, daß es ihm nicht möglich ist, sich an alle Gesetze des Landes zu halten, wo er operiert. Daß man sich dann aber anstelle der Gesetze an ihre deutschen Entsprechungen hält, halte ich für einen Geheimdienst für widersinnig. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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