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Fragenübersicht Demokratieverlust in der Betriebsverfassung? Basierend auf einem BAG-Urteil vom 28.7.20 dürfen Betriebsvereinbarungen nicht an ein Belegschaftsquorum geknüpft sein.
1 - 5 / 5 Meinungen
27.08.2020 14:43 Uhr
Das Gericht zielt wohl auf die Abschluss-Hoheit von Betriebsvereinbarungen für die Betriebspartner ab. Und die Betriebspartner sind nun einmal Betriebsrat und Arbeitgeber. Führt man in den Bedingungen des Abschlusses ein Quorum (Abstimmung) der Arbeitnehmer ein, dann wäre dieses Prinzip durchbrochen.

Dennoch ist dies natürlich ein Demokratieverlust, denn eine direkte Einflussnahme der Arbeitnehmer wäre in den Bedingungen des Abschlusses (ähnlich wie beim Volksentscheid bei Gesetzesvorhaben) unter bestimmten Voraussetzungen ein nicht so schlechtes Ding - wenn man denn eine Tendenz zu mehr Beteiligung befürwortet.
27.08.2020 14:49 Uhr
@Anteros:
Die bisherige Lage und das Urteil sorgen für eine Sicherheit für Unternehmen und Betriebsrat. Wenn man dieses Prinzip der Partner abschafft oder aufweicht, müsste der Teil, der AN, der nicht vom BR vertreten wird, in Eigenregie verhandeln. Insbesondere in größere Unternehmen ist das ein Fass ohne Boden. Und im Einzelfall kennt sich der Otto-Normal-AN auch gar nicht gut genug aus, um verhandeln zu können.
27.08.2020 14:56 Uhr
Zitat:
Die bisherige Lage und das Urteil sorgen für eine Sicherheit für Unternehmen und Betriebsrat.


Das sehe ich auch so.

Zitat:
Wenn man dieses Prinzip der Partner abschafft oder aufweicht, müsste der Teil, der AN, der nicht vom BR vertreten wird, in Eigenregie verhandeln.


Das Quorum schließt ein Eigenverhandeln aus. Es wäre lediglich eine Bedingung für das Inkrafttreten einer bestimmten Version des verhandelten Ergebnisses = Betriebsvereinbarung


Meine Sorge ist eher, dass bei der Aufweichung die Arbeitgeber öfter mal darauf drängen, dass der Betriebsrat in den Gültigkeitsbestimmungen der BV ein Quorum einbaut - das wäre allerdings für das Statut des Betriebsrats als Mandatsträger und Abschlussbevollmächtigter im Namen der Belegschaft, kontraproduktiv.
28.08.2020 21:08 Uhr
Wozu sollte man eine Belegschaft über eine Betriebsvereinbarung abstimmen lassen? Man sollte vorher abklären, was die Belegschaft möchte und nicht im Nebel stochernd eine BV machen und dann drüber abstimmen lassen. Sprich: der Betriebsrat soll im Vorfeld seine Arbeit machen. Und wer zu der trägen Masse der Arbeitnehmer gehört, die vorher nie eine Meinung haben, aber nachher moppern, dem soll jeder Betriebsrat sagen, wer keine Meinung habe, dürfe sich auch nicht beschweren. Punkt. Was dann kommt ist "Aber trotzdem" und das Kind will dann sein Förmchen und das Gras ist auf der anderen Seite grüner, aber da muss man dann eben drüber stehen. Man weiß, wer es dann auf einmal sagt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.08.2020 21:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.08.2020 21:19 Uhr
Da bin ich immer froh Beamter zu sein. Man wählt zwar einen Personalrat, letztlich braucht man sich aber keine Gedanken zu machen, da sowieso alles "von oben" entschieden wird.
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