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Fragenübersicht In Schleswig-Holstein ist die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs in arbeitsrechtlichen Verfahren in Kraft - hältst Du das für eine unverhältnismäßige Einschränkung des Justizgewährungsanspruchs?
1 - 6 / 6 Meinungen
27.07.2020 11:13 Uhr
Andiskutiert wurde der beschriebene Fall übrigens in der NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) Ausgabe 14/2020 25.Juli 2020.

Ich persönlich halte es gerade erstinstanzlich (keine Anwaltspflicht) für etwas bedenklich. Die Prozessförderungspflicht der Gerichte steht diesem einschränkenden Momentum (Fax nicht mehr zulässig) eigentlich entgegen. Gerade die Arbeitsgerichtsbarkeit soll ja alles dafür tun, dass auch der Rechtsunkundige (hier also meist der Arbeitnehmer) einen möglichst einfachen Verfahrenszugang hat.

Die Publikation dieses durch Verordnung bestehenden Einschränkungstatbestands war jedenfalls so mangelhaft, das nicht mal Anwälte aus Hamburg und Niedersachsen dies in den ersten Monaten in ganzer Breite befolgen.

Gerade im Arbeitsrecht halte ich daher das Prinzip: "Pech gehabt - Lesen bildet" für etwas überzogen. Zumindest für eine Übergangszeit (z.B. 1 Jahr) hätte man das parallel laufen lassen können. - Auch im "echten Norden".
27.07.2020 12:18 Uhr
Dass der Abschied vom Fax in Juristenkreisen nicht widerspruchslos funktionieren würde, war nicht anders zu erwarten...Übergangsregelungen sind natürlich das Mittel der Wahl, hätte man auch hier machen können und sollen. Allerdings ist diese ganze Frage modernisierter Prozessführung ja inzwischen schon so ausgelutscht dass ich auch verstehen kann, wenn die Justizverwaltung es versucht, da kurzen Prozess zu machen.
28.07.2020 18:33 Uhr
Zitat:
Allerdings ist diese ganze Frage modernisierter Prozessführung ja inzwischen schon so ausgelutscht dass ich auch verstehen kann, wenn die Justizverwaltung es versucht, da kurzen Prozess zu machen.


Wobei natürlich das Geschmäckle bleibt, dass es auf dem Rücken von Arbeitnehmern ausgetragen wird, die sich auf die Fristeinhaltung von Prozessbevollmächtigten verlassen, die wiederum nicht ausreichend informiert scheinen.

Am Ende des Tages ist der Leidtragende dieser Digitalisierungsdebatte der Falsche!
28.07.2020 18:43 Uhr
Anwälte ohne Fax? Damit würde man ihnen ihr Lieblingsspielzeug nehmen. Wobei die jüngeren Anwälte erstaunlich schnell gelernt haben, wo man eine digitale Signatur herbekommt und wie man sie per E-Mail einsetzen kann - zumindest in Hessen kann man soweit ich weiß sämtliche Rechtsmittel und Klagen auf diesem Wege einreichen.
28.07.2020 18:50 Uhr
Zitat:
Anwälte ohne Fax? Damit würde man ihnen ihr Lieblingsspielzeug nehmen.


Ja - das stimmt. Aber in Restdeutschland eben erst zum 1.1.2022. Bleibt also in Hessen, NRW u.s.w. noch weiterhin ein Spielzeug für den Advocatus...
22.08.2020 23:23 Uhr
Nein. Wer keine Ahnung hat, soll sich einen Rechtsanwalt nehmen; das dürfte in den meisten Fällen auch ohne Anwaltspflicht sinnvoll sein.

Alle anderen sollen sich informieren. Das kann man meiner Auffassung nach von jedem erwarten. Im Übrigen gibt es auch die Möglichkeit, zu einem früheren Zeitpunkt der Frist Rechtsmittel einzulegen.

Wer bis zum letzten Moment wartet, geht immer ein Risiko ein.
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