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Fragenübersicht Solo-Selbständige - Befürwortest Du für z.B. freiberufliche Dozenten (VHS, Bildungsträger) eine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall?
1 - 11 / 11 Meinungen
21.05.2020 17:43 Uhr
Wer soll das bezahlen? So funktioniert freie wirtschaft. Das unternehmerische risiko kann nicht für jeden soloselbständigen auf die allgemeinheit abgewälzt werden.
21.05.2020 17:57 Uhr
Nein, natürlich nicht. Wo soll das anfangen und wo aufhören? Wer zahlt dem Kioskbetreiber, den Künstlern, den Therapeuten etc. etc. das Entgelt fort, wenn sie krank werden?

Wer sich selbstständig macht, weiß, worauf er sich da einlässt. Für längere Ausfallzeiten kann man eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Der Rest ist unternehmerisches Risiko.

Übrigens bin ich selbst Solo-Selbstständige.
21.05.2020 18:04 Uhr
Entsprechende Vorstöße gibt es bei Dozenten von Bildungsträgern. Diese müssten natürlich dann auch in eine Solidarkasse einzahlen. Die Vorstöße, die die Gewerkschaft Ver.di in diese Richtung machte, stießen bislang auf taube Ohren.
Die Vorbehalte sind genau die, die auch hier in der Diskussion schon vorgebracht wurden.

Zu bedenken ist aber trotzdem, dass gerade im Bildungssektor das vielgepriesene Unternehmertum nicht das Kernmerkmal der Solo-Selbständigen ist. Meist arbeiten sie für Bildungsträger oder Schulen/Hochschulen bzw. Institute und Akademien.
21.05.2020 19:07 Uhr
Nein, aus guten Grund hat der Staat vor ein paar Jahren noch Scheinselbstständigkeit bekämpft. Sie jetzt zu fördern, läge zwar in der Logik der Merkelpolitik, hülfe jedoch niemandem.

Ziel muß es sein, reguläre Beschäftigung zu schaffen und Scheinselbstständigkeiten zurückzudrängen. Ansonsten kann man das Solidarprinzip gleich an den Nagel hängen.
21.05.2020 19:24 Uhr
Zitat:
Nein, aus guten Grund hat der Staat vor ein paar Jahren noch Scheinselbstständigkeit bekämpft. Sie jetzt zu fördern, läge zwar in der Logik der Merkelpolitik, hülfe jedoch niemandem.


Lieber Panos - man unterscheidet in der deutschen Arbeitswelt folgende unterschiedlichen Werktätigen:

1) Selbständige (frei von Weisung, mehrere Auftraggeber, eigenes Zeitmanagement, Preise etc.)

2) Wirtschaftlich Abhängige (das sind auch Selbständige, diese machen aber einen Hauptteil ihres Umsatzes mit einem Unternehmen - z.B. 70% bei einem Bildungsträger)

3) Abhängig Beschäftigte (=der eigentliche Arbeitnehmer, der unter Weisungen/Direktionsrecht eines Arbeitgenbers mit Arbeitsvertrag beschäftigt ist)

Hier geht es aber nicht um Scheinselbständigkeit, sondern darum Selbständigen oder Wirtschaftlich Abhängigen im Bedarfsfall eine Ausfallüberbrückung (Honorarfortzahlung) aufgrund der Eigenart der Tätigkeit zuzubilligen.
Der Selbständige will ja nicht zurück in die abhängige Beschäftigung, bzw. kann das aufgrund des Tätigkeitsbildes gar nicht (mehrere Auftraggeber etc.).

Dennoch ist gerade auf dem Bildungssektor auf einige strukturelle Besonderheiten zu achten. So sind z.B. Lehrkräfte an Berufsschulen oft nur als selbständige Kursgebende auf Honorarbasis angestellt. Werden sie krank, oder sind Ferien - dann müssen sie sich selber kümmern, vom Ersparten leben etc.

Sie sollen ja keine Leistungen vom Steuerzahler erhalten, sondern aufgrund einer dann verpflichtenden Versicherung z.B. nach dem Solidarprinzip genauso oder ähnlich behandelt werden wie die Angestellten.

Ansonsten bleiben sie weiterhin den Risiken des "freien Marktes" unterworfen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.05.2020 19:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.05.2020 22:08 Uhr
Das ist einigermaßen schwierig. Letztlich ginge das nur dann, wenn die Bildungsträger regelmäßige Einkünfte garantieren würden. Das macht bei freien Mitarbeitern wenig Sinn, aber wenn mans mal durchspinnen will, dann könnte z.B. eine VHS einen bestimmten Lohn pro Monat garantieren und wenn die Kurse dann auch stattfinden, gibts was on top. Für den garantierten Lohn könnte man dann z.B. die Umlage U1 der Krankenkassen nehmen. In die zahlen bisher kleinere Betriebe ein und bekommen dann von der Krankenkasse 50-80% der Lohnfortzahlungskosten erstatet.

Dann würden freie Mitarbeiter lediglich etwas weniger verhungern, aber das wäre der einzig gangbare Weg aus meiner Sicht, wenn man freien Mitarbeitern so eine Lohnfortzahlung zuteil werden lassen will.
21.05.2020 22:12 Uhr
Hieße aber auch: kommt der Kurs nicht zustande, muss die VHS trotzdem Geld an den Mitarbeiter abdrücken.
22.05.2020 08:53 Uhr
Sollen sie sich halt gegen versichern.
Dann ist wahrscheinlich schnell Schluss mit der (schein)Selbständigkeit.
22.05.2020 09:29 Uhr
VHSen haben ein so breites Bildungsangebot - teilweise hat das mit Bildung nur noch am Rande zu tun - dass man das auf alle Lehrenden ausdehnen müsste, die das selbe Angebot auch außerhalb von VHSen fahren. Und bei etlichen Kursen sehe ich keine Systemrelevanz und damit auch nicht das vordringliche Bedürfnis einer Weiterzahlung.
11.06.2020 01:05 Uhr
Nein. Anderfalls müßte man dieses Modell auch auf alle anderen freiberuflich Tätigen ausdehnen, die ebenfalls keine solche Leistung erhalten. Unter diesen Umständen müßte man darüber nachdenken, welche Maßstäbe man anlegt.
Die Einkommensunterschiede sind enorm.

Niemand wurde/wird dazu gezwungen freiberuflich tätig zu sein. Alle sind es freiwillig. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, die Folgen jedweder privater Entscheidung finanziell abzusichern.

Abgesehen davon wäre der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig; allein um Höhe und Ansprüche zu berechnen.

Außerdem müßte geklärt werden, wer die Zahlungen zu leisten hätte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.07.2020 20:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.06.2020 01:11 Uhr
Zitat:
Hieße aber auch: kommt der Kurs nicht zustande, muss die VHS trotzdem Geld an den Mitarbeiter abdrücken.



Bliebe das Problem, woher die VHS das Geld nimmt.
Träger der VHS sind i.d.R. Kommunen, die schon Teile der VHS-Haushalte finanzieren.

Käme eine Lohnfortzahlung für alle dort beschäftigten Honorarkräfte, explodierten entweder die Kosten für die Kommunen oder die Kursentgelte müßten deutlich steigen, was sich nachdrücklich negativ auf die Nachfrage auswirkte. Etliche Kursangebote sind sogar kostenlos.

Vor diesem Hintergrund wäre eine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, bei Kursausfall und während der Ferien schlicht nicht finanzierbar.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2020 01:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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