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Fragenübersicht Wird über Hausratversicherungen im Endeffekt eigentlich nur das Einbruchsgewerbe "refinanziert" und die Einbruchstätigkeit zu einem normalen Moment des Wirtschaftskreislaufs regularisiert?
1 - 10 / 10 Meinungen
18.10.2023 12:05 Uhr
Das Einbruchsgewerbe wird refinanziert?

Nein - der Bestohlene wird entschädigt. Und ein Einbruch bleibt ein gesetzwidriges Verhalten, das im Falle des Erwischtwerdens zu Strafen bis hin zu Gegängnisaufenthalten führt.

Das Reduzieren auf die wirtschaftliche Ausgleichskomponente ist eine Sicht, die ich nicht teile.
18.10.2023 12:05 Uhr
Es ist jedenfalls klar:

Würden die Schäden materiell nicht ersetzt werden, so wäre perspektivisch alles irgendwann einmal leer geräumt und nirgendwo mehr was zu holen.

Wenn der Schaden allerdings ersetzt worden ist, so kann der Geschädigte z.B. die geraubten Teppiche durch neue Teppiche ersetzen, wobei das Lager wieder aufgefüllt und dem Einbrecher neues Diebesgut potentiell zur Verfügung gestellt wird.
18.10.2023 12:06 Uhr
Wenn man es auf diesen Aspekt reduziert, kann man das natürlich so sehen.

Bloß müsste dann doch "eigentlich" die Einbruchstätigkeit zurückgehen und es dürfte keine Einbrüche mehr geben, wenn es keine Hausratversicherung mehr gibt. Da aber der Einbruchdiebstahl in Hausratversicherungen eingeschlossen wurde, weil es Einbrüche gab, und nicht umgekehrt, halte ich das für unwahrscheinlich.

Insofern ist das ein nettes Gedankenspiel, für Volkswirtschaftler interessant, aber Unsinn.
18.10.2023 12:07 Uhr
Es wäre ein Trugschluss, wenn man behauptete, dass durch das Abschaffen der Hausratsversicherung die Diebstahlsrate abnehmen würde.
18.10.2023 12:08 Uhr
@Zantafio

Zwei Doler ein Gedanke...
18.10.2023 12:23 Uhr
Eine Hausratversicherung ersetzt einen Schaden. Das tut sie, indem sie die entwendete Vermögensmasse mit einem Wertäquivalent auffüllt. Sie tritt dem Geschädigten doch als imaginärer Käufer des gestohlenen Gegenstandes entgegen.

Was bedeutet das weiter? Es bedeutet ökonomisch den imaginierten Aufkauf des Gegenstandes durch die in Gestalt der Versicherung auftretenden Allgemeinheit der Versicherungsnehmer...
18.10.2023 12:25 Uhr
Zitat:
Eine Hausratversicherung ersetzt einen Schaden. Das tut sie, indem sie die entwendete Vermögensmasse mit einem Wertäquivalent auffüllt. Sie tritt dem Geschädigten doch als imaginärer Käufer des gestohlenen Gegenstandes entgegen.

Was bedeutet das weiter? Es bedeutet ökonomisch den imaginierten Aufkauf des Gegenstandes durch die in Gestalt der Versicherung auftretenden Allgemeinheit der Versicherungsnehmer...


Jain#

Denn automatisch tritt der Versicherungsinhaber regelmäßig laut Versicherungsbedingung den Anspruch am gestohlenen Gut gegen Zeitwertersatz an die Versicherung ab.
In den Büchern der Versicherung steht also als Ausgleich (imaginär zumindest) eine Forderung an den Dieb.
18.10.2023 12:35 Uhr
Zitat:
Sie tritt dem Geschädigten doch als imaginärer Käufer des gestohlenen Gegenstandes entgegen.

Nein.

Sie tritt dem Geschädigten als derjenige gegenüber, welcher den ihm entstandenen Schaden im Rahmen des Versicherungsvertrages und der -bedingungen auszugleichen versucht. So wird beispielsweise auch die Reparatur oder der Ersatz der aufgebrochenen Türen, Fenster, Schlösser ersetzt.

Nicht ersetzt oder repariert werden können beispielsweise die mit gestohlenen Gegenständen verbundenen Emotionen und der Streß, den ein Einbruch verursacht.
18.10.2023 12:37 Uhr
Seltsame Sich auf eine Versicherung. Eine Privathaftpflicht würde somit das Schäden-Dritter-Gewerbe, eine Gebäudeversicherung das Brandstiftergewerbe usw. finanzieren. Es geht aber darum, dem Geschädigten einen Schaden zu ersetzen, für den er nichts kann.

Die Hausratversicherung ist im übrigen eine Neuwertversicherung. Zeitwert gibts bei der Haftpflicht.
18.10.2023 12:55 Uhr
Zitat:
Die Hausratversicherung ist im übrigen eine Neuwertversicherung. Zeitwert gibts bei der Haftpflicht.


Das ist in vielen Fällen so, aber es gibt die berühmten Ausnahmen und die sind nicht unerheblich:

Bei älteren oder abgenutzten Gegenständen, die nicht mehr regelmäßig in Gebrauch sind, erfragt die Hausratversicherung den Erwerbszeitpunkt und ersetzt je nach Zustand zum Zeitpunkt des Schadens/Diebstahls nur den Zeitwert.

Außerdem gibt es inzwischen bei Neuverträgen der Versicherungen Klauseln, die generell ab einer Nutzungsdauer von 3 Jahren nur noch Zeitwertersatz garantieren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.10.2023 12:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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