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Fragenübersicht Flüchtlingsgipfel am Donnerstag: Findest Du es auch richtig, wenn Kretschmann die Dauer von Asylverfahren gesetzlich begrenzen will?
1 - 12 / 12 Meinungen
24.09.2015 08:54 Uhr
Wenn die Verfahrensdauer begrenzt wird hilft das doch auch nicht angesichts der Tatsache, dass es nicht genug Verwaltungsmenschen gibt, die die Verfahren abwickeln.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.09.2015 10:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.09.2015 09:07 Uhr
muss das tatsächlich ins gesetz? für die betroffenen personen ist es natürlich extrem wünschenswert, wenn es nach übersichticher zeit eine entscheidung gibt, insofern kann ich das verstehen. wie oben schon von herbertpo erwähnt, wäre dann wünschenswert, wenn die verwaltung dementsprechend angepasst würde.
24.09.2015 12:26 Uhr
Man könnte die Verfahren durchaus beschleunigen, wenn alle Balkanflüchtlinge automatisch abgelehnt werden und alle Syrer automatisch anerkannt werden.
24.09.2015 12:47 Uhr
" und alle Syrer automatisch anerkannt werden." [/quote]


Deshalb verkaufen sie ja auch schon vorsorglich syrische Pässe

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.09.2015 14:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.09.2015 13:15 Uhr
Das bedeutet dann im Zweifelsfall auch, dass die Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern schneller als bisher möglich und rechtlich durchsetzbar sein wird.
24.09.2015 13:39 Uhr
Was nutzt es, Dinge in Gesetze zu schreiben, die nicht umgesetzt werden (können).
24.09.2015 18:24 Uhr
Oh wie schön, wenn irgendwas nicht gefällig ist, machen wir ein Gesetz dagegen! Reduzieren wir doch per Gesetz die Arbeitslosigkeit! Oder beenden wir per Gesetz den Krieg in Syrien!

Freilich bleibt die Frage, was dann passiert wenn aus irgendwelchen Gründen die im Gesetz festgelegte Bearbeitungsdauer überschritten wird.

Kretschmann ist ja nun ein Grünmensch, mithin also Angehöriger eines durch und durch nichtsnutzigen Menschenschlags, seine diabolischen Intentionen sind vermutlich: dann gilt der Antrag automatisch als anerkannt.
24.09.2015 18:44 Uhr
Zitat:
... ist ja nun ein Grünmensch, mithin also Angehöriger eines durch und durch nichtsnutzigen Menschenschlags...


Made my evening!
24.09.2015 21:11 Uhr
Nein, das ist Bullshit: genug Personal vorhalten und bei Leuten ,die aus Not zu uns kommen- bei Syrern ist das voellig unstrittig- keine langen Verfahren sondern schnelle Integration. Den Balkan hingegen schnellstmoeglich wieder in Zuege setzen und fuer die Einwanderung klare leicht verstaendliche und schnell ueberpruefbare Regelungen schafffen.

Dieses totpruefen, das die BRD macht kostet viel Geld, Zeit und bringt niemandem was. Rechtsstaatlich muss es natuerlich bleiben, aber Rechtsstaat kann auch schneller gehen.
25.09.2015 01:40 Uhr
So lange es nicht genügend Sachbearbeiter für die Anträge gibt, würde das vermutlich bedeuten: Die Mehrheit der Anträge wird ohne Überprüfung faktisch bewilligt. Denn eine Abschiebung ohne Prüfung wird rechtlich nicht möglich sein, ein dauerhafter Nichtentscheid bei gleichzeitigem Verbleib des Antragstellers im Land ebenfalls nicht.

Aber vermutlich ist genau das die Intention des Grünen Kretschmann.
25.09.2015 12:16 Uhr
Völlig unpraktikabel.

Entweder hat man im Zweifelsfall viel zu viel Personal oder eben viel zu wenig.

Ein derart schneller Auf- bzw. Abbau von Personal ist vor allem im öffentlichen Dienst weder sinnvoll, noch machbar oder wünschenswert.

In der Folge würde die Forderung erhoben, die Antragssteller aller nicht innerhalb der Frist entscheidbaren Verfahren mit dauerhaften Aufenthaltstiteln auszustatten. Das ist das Gegenteil von dem, was wir brauchen.

Im übrigen wäre zu klären, ob hier nur die Erstentscheidung gemeint ist oder der gesamte Verfahrensweg einschließlich einer gerichtlichen Wiederspruchsinstanz.
25.09.2015 12:21 Uhr
Noch ein Wort zu dem immer wieder verwendeten Begriff der Annerkennung.

Hier sind einige Dinge voneinander zu unterscheiden, die in der Öffentlichkeit zunehmend (unzulässig) vermischt werden.

Die Rate der als politisch verfolgt anerkannten (im Sinne des Artikel 16a GG) beträgt über alle Antragssteller 1%; bei den Syrern 2,5%. Darüber hinaus gibt es noch die Annerkennung als Flüchtling im Sinne des Asylverfahrensgesetzes oder des Aufenthaltsgesetzes. Hinzu treten Leute die sog. subsidiären Schutz genießen oder bei denen Abschiebehindernisse bestehen.

Die Gesamtschutzquote über alle beträgt derzeit rund 35%.

D.h., daß rund 2/3 aller Antragssteller keinerlei Schutzanspruch haben und Deutschland deshalb eigentlich wieder verlassen müßten.

Tatsächlich beträgt die Rate der freiwillig ausreisenden und abgeschobenen weniger als 10%.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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