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Fragenübersicht Verstößt das in der letzten Woche von Bundestag und Bundesrat mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschneidungsgesetz gegen die Kinderrechte und das Grundgesetz?
1 - 7 / 7 Meinungen
17.12.2012 08:32 Uhr
Ja - und gegen das der Religionsfreiheit.
17.12.2012 10:40 Uhr
Ja verstößt es und daher ist es nicht nachvollziehbar, warum Gesetze solche archaischen religiöse Riten legitimieren.
17.12.2012 11:37 Uhr
ja es verstößt gegen sitte, anstand und den guten ton.
desweiteren sollte man diese israelitischen religiösen fanatiker mit ihren kruden und unchristlichen ritualen wieder stärker an die kandare nehmen. vielleicht mal wieder eine gesonderte stelle in einem ministerium einrichten?
17.12.2012 12:06 Uhr
@ fourier



Das ist Blödsinn, es geht nicht um den Ritus an sich, sondern darum das er an Kleinstkindern vollzogen wird.

Dabei unterscheide ich ausdrücklich nicht, zwischen der muslimischen bzw. der jüdischen Tradition.
17.12.2012 12:20 Uhr
Meine Meinung ist folgende (wie bereits in einer anderen Umfrage zum selben Thema geschrieben):

Unsere Volksvertreter haben beschlossen, dass es straffrei möglich ist, Jungen im Alter von unter sechs Monaten dauerhaft körperlich zu entstellen, indem ihnen ein erheblicher Teil ihres erogenen Gewebes amputiert wird. Das Ganze ohne Betäubung und noch nicht einmal zwingend von einem Arzt.

Die Kleinsten und Wehrlosesten in unserer Gesellschaft sind die Leidtragenden einer Politik, die um den im vorigen Absatz beschriebenen Preis bereitwillig den Religionsgemeinschaften der Muslime und der Juden preisgibt, was selbst in deren eigenen Kreisen immer mehr Widerspruch hervorruft. Viele jüdische und muslimische Eltern nehmen heute schon Abstand von der Beschneidung ihrer Kinder, weil sie Schmerz und Leid des Eingriffs ebenso wenig hinnehmen wollen wie die bleibenden ihrem Sohn zugefügten Schäden (Vorhautverlust, Sensibilitätsverlust der Eichel, bleibendes Trauma mit teils lebenslanger erhöhter Schmerzempfindlichkeit).

Die deutsche Politik, die sonst im Eintreten für den Kinderschutz fest vereint auftritt, hat sich im Eilverfahren über die wissenschaftlichen Einwände von Kinderärzten und Kinderschutzvereinen hinweggesetzt.

Wer einmal Bilder von einer Beschneidung im Film oder in natura gesehen hat, wer die Kinder schreien gehört und ihre panische Angst erlebt hat, der kann das vom Bundestag verabschiedete Beschneidungsgesetz nur pervers finden. Ich persönlich finde es nicht nur pervers, sondern auch grausam.

Offenbar sind wir mit Aufklärung und säkularem Staat immer noch relativ nah am Ausgangspunkt. Unsere nachfolgenden Generationen werden uns für die diesjährige Beschneidungsdebatte zu Recht kritisieren und die Dinge neu ordnen.

Was wir dieses Jahr in Deutschland erlebt haben, ist ein Stück Mittelalter in der Moderne. Dabei hätte man im Wege einer pragmatischen Auslegung durchaus einen progressiven Beitrag zum Kindeswohl leisten können: zum Beispiel, indem man die Beschneidung nur noch als symbolischen Akt zelebriert und dem Kind mit 14 Jahren dann die volle Eigenverantwortung über seine Beschneidung zugesteht, auf die es nach westlichem Grundwerteverständnis ein Recht hat.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.12.2012 13:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
17.12.2012 20:58 Uhr
Ich warte darauf bis die ersten Eltern ihre Tochter beschneiden lassen und sich auf dieses Gesetz + Art. 3 des GG berufen
17.12.2012 21:34 Uhr
@ frozenmadness
Zitat:
Ich warte darauf bis die ersten Eltern ihre Tochter beschneiden lassen und sich auf dieses Gesetz + Art. 3 des GG berufen

Wenn es sich dabei nicht gerade um eine Klitorisentfernung handelt, müßten sie in der Logik des neue Gesetzes sogar recht bekommen.
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