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Fragenübersicht DSGVO und BDSG - wie weit her ist es mit dem Datenschutz bei Euch in der Firma?
1 - 9 / 9 Meinungen
02.12.2022 14:43 Uhr
Eigentlich sollten sich Arbeitnehmer mal fragen, was über sie so alles in den Personalabteilungen der Republik an Daten lagert. Ob da die Löschfristen eingehalen werden, die das Gesetz vorschreibt, oder ob mit dem Prinzip der Datensparsamkeit und den Möglichkeiten und auch Vorschriften zur Anonymisierung von Daten richtig umgegangen wird ist oft kaum jemandem bekannt. Und die hohen Strafen, die bei Missachtung drohen scheinen bei nur wenig feststellbarem investigativem Bemühen der Behörden kaum jemanden zu schrecken.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.12.2022 14:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.12.2022 14:48 Uhr
Zitat:
Eigentlich sollten sich Arbeitnehmer mal fragen, was über sie so alles in den Personalabteilungen der Republik an Daten lagert. Ob da die Löschfristen eingehalen werden, die das Gesetz vorschreibt, oder ob mit dem Prinzip der Datensparsamkeit und den Möglichkeiten und auch Vorschriften zur Anonymisierung von Daten richtig umgegangen wird ist oft kaum jemandem bekannt. Und die hohen Strafen, die bei Missachtung drohen scheinen bei nur wenig feststellbarem investigativem Bemühen der Behörden kaum jemanden zu schrecken.


Aber woher weiß ich ob die Daten wenn sie gelöscht werden müssen auch wirklich gelöscht werden?
02.12.2022 14:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Eigentlich sollten sich Arbeitnehmer mal fragen, was über sie so alles in den Personalabteilungen der Republik an Daten lagert. Ob da die Löschfristen eingehalen werden, die das Gesetz vorschreibt, oder ob mit dem Prinzip der Datensparsamkeit und den Möglichkeiten und auch Vorschriften zur Anonymisierung von Daten richtig umgegangen wird ist oft kaum jemandem bekannt. Und die hohen Strafen, die bei Missachtung drohen scheinen bei nur wenig feststellbarem investigativem Bemühen der Behörden kaum jemanden zu schrecken.


Aber woher weiß ich ob die Daten wenn sie gelöscht werden müssen auch wirklich gelöscht werden?


Jeder Mitarbeiter hat laut DSGVO das Recht, von seinem Arbeitgeber Auskunft zu verlangen, welche Daten zu welchen Zwecken von ihm verarbeitet werden.

Der Arbeitnehmer darf die Herausgabe von personenbezogenen Leistungs- oder Verhaltensdaten verlangen. In so einem Fall verpflichtet die Datenschutzgrundverordnung den Arbeitgeber dazu, dem Mitarbeiter eine Kopie der entsprechenden Daten auszuhändigen.

Über den DSB (Datenschutzbeauftragten) und den Betriebsrat, dem die Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetzgebung obliegt (§80 BetrVG) kann sich der Arbeitnehmer absichern, ob der Arbeitgeber sich an alle Vorgaben hält.

02.12.2022 14:57 Uhr
Oh - eine Ablehnung - was genau war an meiner Antwort falsch?
02.12.2022 15:02 Uhr
Okay - Meister Glanz ist wieder dabei seinem Ablehnungstrieb mir gegenüber freien Lauf zu lassen. Kotz Dich ruhig aus, Kollege, aber ich bleibe dabei , dass die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung – und gerade auch am Arbeitsplatz - ein sehr wichtiges Thema ist. Warum gerade bei dem Sachgebiet, dass Du eigentlich kennen müsstest bei Dir so eine blöde Hirnschalte vonstatten geht, weiß ich einfach nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.12.2022 15:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.12.2022 15:38 Uhr
Erinnere mich nicht daran. Dafür bin ich bei uns verantwortlich. Das ist die Aufgabe, die ich jetzt in meinem Sabbatical am allerwenigsten vermisse.
02.12.2022 16:07 Uhr
Bei uns gehen alle Mitarbeiter sinnvollen Beschäftigungen nach und müssen sich nicht mit Nonsens die Zeit vertreiben.
03.12.2022 16:54 Uhr
Jetzt für die Beschäftigten oder für unsere Kundschaft?
03.12.2022 17:08 Uhr
Ist schon sehr abstrus.

Im Zeitalter von Facebook, Twitter und anderen Datenkraken, machen sich Menschen Gedanken, was ihr Arbeitgeber wohl mit den personenbezogenen Daten macht und ob er alle gesetzlichen Vorgaben einhält.

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