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Sollten für die Oppositionsrechte die Inanspruchnahmeregeln geändert werden? |
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12.10.2022 21:26 Uhr |
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Wenn man es haarspalterisch betrachtet, ist der Zug abgefahren, da der "stimmenstärkste unterlegene Kandidat" nicht mehr existiert und der hätte zumindest die Ini beantragen müssen.
Fragt sich, ob der NA dieses Kandidaten oder der Vizekandidat (der im Oppositionsspiel keine Rolle hat) das übernehmen darf. |
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12.10.2022 21:33 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wenn man es haarspalterisch betrachtet, ist der Zug abgefahren, da der "stimmenstärkste unterlegene Kandidat" nicht mehr existiert und der hätte zumindest die Ini beantragen müssen.
Fragt sich, ob der NA dieses Kandidaten oder der Vizekandidat (der im Oppositionsspiel keine Rolle hat) das übernehmen darf.
Rein rechtlich gibt es durch die Löschung keine Opposition.
Das ist sehr schade, aber leider Fakt.
Man kann die Regeln so lesen, denke ich, ja.
To be honest...bin mir nicht sicher, wie sehr wie hier Korinthen kacken wollen. Er war ja keine 3 Tage weg. Aber ja, streng genommen ist der Account, der als Zweiter aus der Wahl hervorging, weg und damit das Ding mit Opposition für diese Periode an sich durch, das ist wohl vermutlich die richtige Lesart.
Bezüglich von Melnyk angesprochenen Verordnung: m_auli kann gerne einen entsprechenden Vorschlag einreichen, den Kreuzi und ich uns dann anschauen und wenn wir den gut finden, können wir gern über eine Verordnung dazu reden. |
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12.10.2022 21:33 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Deshalb denke ich macht es Sinn über ein Basisdoliszit die Regeln anzupassen. Ich würde das auch übernehmen.
Vielleicht lässt sich die Regierung überzeugen, das per Verordnung zu ändern. Es ist m.E. ein Detail und keine grundlegende Änderung, was auch für überzeugte Basisdemokraten passen sollte.
Mir geht's auch um die benötigten 20% Mitglieder der Ini. Das wären 9,4 Mitglieder, also abgerundet 9. Ich finde das zu hoch bei so wenigen Wählern. Und von diesen Wählern ist auch noch ein Teil mehr oder weniger inaktiv. |
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12.10.2022 21:36 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wenn man es haarspalterisch betrachtet, ist der Zug abgefahren, da der "stimmenstärkste unterlegene Kandidat" nicht mehr existiert und der hätte zumindest die Ini beantragen müssen.
Fragt sich, ob der NA dieses Kandidaten oder der Vizekandidat (der im Oppositionsspiel keine Rolle hat) das übernehmen darf.
Nein. Ich hab die entsprechende Passage zitiert. Demnach ist der Nachfolgende "Stellvertreter" Wandelbar, da er VKK des Zweiten ist und sich die Passage in ihrem Kontext auf die Ini des Zweitplatzierten bezieht.
Leider nicht. Der Vizekandidat ist in den Regeln zur Opposition gar nicht genannt.
Der unterlegene Kandidat(!) muss die Ini einrichten lassen. Dann müssen die Unterstützer gefunden werden und erst dann ist der unterlegene Kandidat der Oppositionssprecher. Dieser organisiert dann die Wahl seines Stellvertreters. Das kann der Vize -Kandidat werden, muss es aber nicht. |
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12.10.2022 21:36 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Wenn man es haarspalterisch betrachtet, ist der Zug abgefahren, da der "stimmenstärkste unterlegene Kandidat" nicht mehr existiert und der hätte zumindest die Ini beantragen müssen.
Fragt sich, ob der NA dieses Kandidaten oder der Vizekandidat (der im Oppositionsspiel keine Rolle hat) das übernehmen darf.
Rein rechtlich gibt es durch die Löschung keine Opposition.
Das ist sehr schade, aber leider Fakt.
Man kann die Regeln so lesen, denke ich, ja.
To be honest...bin mir nicht sicher, wie sehr wie hier Korinthen kacken wollen. Er war ja keine 3 Tage weg. Aber ja, streng genommen ist der Account, der als Zweiter aus der Wahl hervorging, weg und damit das Ding mit Opposition für diese Periode an sich durch, das ist wohl vermutlich die richtige Lesart.
Bezüglich von Melnyk angesprochenen Verordnung: m_auli kann gerne einen entsprechenden Vorschlag einreichen, den Kreuzi und ich uns dann anschauen und wenn wir den gut finden, können wir gern über eine Verordnung dazu reden.
Wenn ein klar zuzuordneter Folgeaccount die Rolle übernimmt, dann sollte das möglich sein.
Aber im Endeffekt muss das die Redax entscheiden. |
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12.10.2022 21:39 Uhr |
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"Wenn der Oppositionssprecher ausscheidet (z.B. durch Inaktivierung, Löschung, Rücktritt, Wechsel in die Regierung), rückt sein Stellvertreter als Sprecher nach."
Es ist die Rede von Oppositions'sprecher', nicht von Opposition. Solange sein Stellvertreter, sprich sein VKK, aktiv ist scheidet der Zweitplatzierte (das Kanzlerkandidatenduo) nicht aus. |
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12.10.2022 21:41 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:
Deshalb denke ich macht es Sinn über ein Basisdoliszit die Regeln anzupassen. Ich würde das auch übernehmen.
Vielleicht lässt sich die Regierung überzeugen, das per Verordnung zu ändern. Es ist m.E. ein Detail und keine grundlegende Änderung, was auch für überzeugte Basisdemokraten passen sollte.
Mir geht's auch um die benötigten 20% Mitglieder der Ini. Das wären 9,4 Mitglieder, also abgerundet 9. Ich finde das zu hoch bei so wenigen Wählern. Und von diesen Wählern ist auch noch ein Teil mehr oder weniger inaktiv.
Man braucht mindestens 20%.
Da es 9,4 nicht gibt, braucht es 10. 9 wären weniger als 20%.
Du hast 17 EP bekommen. Die 10 sind also machbar. |
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12.10.2022 21:43 Uhr |
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Um bad idol wegzuputschen, können wir uns diesen Zwischenschritt sparen. |
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12.10.2022 21:43 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:
Deshalb denke ich macht es Sinn über ein Basisdoliszit die Regeln anzupassen. Ich würde das auch übernehmen.
Vielleicht lässt sich die Regierung überzeugen, das per Verordnung zu ändern. Es ist m.E. ein Detail und keine grundlegende Änderung, was auch für überzeugte Basisdemokraten passen sollte.
Mir geht's auch um die benötigten 20% Mitglieder der Ini. Das wären 9,4 Mitglieder, also abgerundet 9. Ich finde das zu hoch bei so wenigen Wählern. Und von diesen Wählern ist auch noch ein Teil mehr oder weniger inaktiv.
Man braucht mindestens 20%.
Da es 9,4 nicht gibt, braucht es 10. 9 wären weniger als 20%.
Du hast 17 EP bekommen. Die 10 sind also machbar.
Ja, es ist machbar. In Anbetracht der Größe und Aktivität der Community aber nicht zeitgemäß. |
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12.10.2022 21:43 Uhr |
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Zitat:"Wenn der Oppositionssprecher ausscheidet (z.B. durch Inaktivierung, Löschung, Rücktritt, Wechsel in die Regierung), rückt sein Stellvertreter als Sprecher nach."
Es ist die Rede von Oppositions'sprecher', nicht von Opposition. Solange sein Stellvertreter, sprich sein VKK, aktiv ist scheidet der Zweitplatzierte (das Kanzlerkandidatenduo) nicht aus.
So, wie ich das Regelwerk lese und verstehe, bist du vor dem Bestehen der Ini noch gar kein Oppositionssprecher, sondern nur Zweitplatzierter der Wahl. Deswegen kann man den Passus imo auch nicht heranziehen.
Die initial zu klärende Frage bliebe daher m.M.n. nach wie vor erst mal, inwiefern es was ausmacht, dass du dich gelöscht hast. Da jeder weiß, dass solidarios = m_auli und da nur ne Handvoll Tage dazwischen lag, wär ich bei "Grad egal, lass ihn machen.", aber ist auch nicht wirklich meine Entscheidung. Da die Regel diesbezüglich unklar sind, sähe ich das aktuell als Redax-Entscheidung.
Und dann sollten wir uns wohl um die Regeln dazu kümmern, ja. |
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12.10.2022 21:51 Uhr |
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"Der stimmenstärkste unterlegene Kandidat ist der Oppositionssprecher der die Initiative nach außen vertritt und Ansprechpartner für alle Belange der Opposition ist. Die Initiative wählt einen stellvertretenden Oppositionssprecher.
Wenn der Oppositionssprecher ausscheidet (z.B. durch Inaktivierung, Löschung, Rücktritt, Wechsel in die Regierung), rückt sein Stellvertreter als Sprecher nach. Die Oppositionsinitiative kann sich in diesem Fall auf einen neuen Stellvertreter einigen."
Was ich rauslese ist:
1. Die Ini braucht 10 Unterstützer
2. Die Ini muss einen stellvertretenden Oppositionssprecher wählen
3. Da Mauli ausgeschieden ist kann der gewählte stellvertretende Oppositionssprecher die Ini vertreten
4. Es fehlt die Regelung wer im Falle des Ausscheidens des Zweitplatzierten die Ini einrichtet, aber das ist Formsache. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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