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Fragenübersicht Kannst Du der Einstufung des "Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht" folge leisten oder ist das für nicht nachvollziehbar?
1 - 5 / 5 Meinungen
02.06.2021 09:49 Uhr
Diese Umfrage ist ja eine einzige Bleiwüste. Wer soll das alles lesen?

Aber zur Sache: Ich finde, man hätte den Generalstab und das OKW zu verbrecherischen Organisationen erklären können und sollen. Die Generalität war tief verstrickt in die Angriffs- und Eroberungspläne des Dritten Reichs und sie war ebenso tief verstrickt in die Ausführung verbrecherischer Befehle.

Wenn man Keitel und Jodl dafür verurteilen und hinrichten konnte, dann hätte man es auch analog zu Kaltenbrunner und der SS handhaben können.
02.06.2021 09:49 Uhr
Das ist ein formaljuristischer Murks, aber vllt interessiert es ja den einen oder anderen doch und wir können da einen Gedankenaustausch machen.
02.06.2021 09:54 Uhr
@AstraZeneca

Man hat sich auf die Begründung zurückgezogen, dass in erster Instanz der Kreis so klein ist, dass man das auch im Rahmen von Einzelprozessen bewältigen kann. Es handelt sich um nicht mal um ein paar Hundert Leute.

Es sind übrigens 3 Buchseiten Also eine Bleiwüste wäre es, wenn es mehr wären.

Artikel 9:
Zitat:

Artikel 9:
In dem Prozeß gegen ein Einzelmitglied einer Gruppe oder Organisation kann der Gerichtshof (in Verbindung mit irgendeiner Handlung derentwegen der Angeklagte verurteilt wird) erklären, daß die Gruppe oder Organisation, deren Mitglied der Angeklagte war, eine verbrecherische Organisation war.

[12] Nach Empfang der Anklage gibt der Gerichtshof in der ihm geeignet erscheinenden Form bekannt, daß die Anklagebehörde beabsichtigt, den Antrag zu stellen, eine Erklärung nach Abschnitt 1, Artikel 9 auszusprechen. In diesem Falle ist jedes Mitglied der Organisation berechtigt, bei dem Gerichtshof den Antrag zu stellen, über die Frage des verbrecherischen Charakters der Organisation gehört zu werden. Der Gerichtshof hat das Recht, dem Antrag stattzugeben oder ihn abzuweisen. Wird dem Antrag stattgegeben, so bestimmt der Gerichtshof, in welcher Weise der Antragsteller vertreten und gehört werden soll.


Für mich ist das z.b ein Indiz, dass ein faires Verfahren war, weil man hätte durchaus mit der Keule draufhauen können, man hat aber abgewogen.

Das war auch ein Faktor, den ich mit der Umfrage herausarbeiten wollte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.06.2021 09:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.06.2021 11:37 Uhr
Die Frage der formaltechnischen Schwächen des Gesamtverfahren, das wäre auch eine interessante Diskussion, die viele Pro und Contras hat.

Das möchte ich erst machen, wenn ich paar Sachen für mich mal geordnet und mir angeeignet habe und da würde ich gerne noch mit einem Juristenfreund sprechen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.06.2021 11:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.06.2021 13:41 Uhr
Nachvollziehbar ist es nur unter dem Gesichtspunkt, daß die "Vorbereitung eines Angriffskrieges" als neuer Straftatbestand rückwirkend zur Anwendung gebracht wurde.

Das bleibt auch bis heute fragwürdeig, ohne damit einzelne höhere Stäbler exkulpieren zu wollen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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