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Fragenübersicht 500 Euro für "massiven Darmwind" Wiener furzt Polizisten an und muss Strafe zahlen. - Findest du solch eine Strafe angemessen?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
0
19.06.2020 15:20 Uhr
Nein,finde ich übertrieben. Und wie wollen sie beweisen das es nicht doch an Omas Bohnensuppe lag?
19.06.2020 16:15 Uhr
Ich schließe mich Tom Sawyer an - auf die Beweisführung, dass das Absicht gewesen sein soll, bin ich gespannt.
19.06.2020 16:17 Uhr
Zitat:
Zwischen Mitja M. und der Wiener Polizei herrscht dicke Luft


Betrachten wir es mal neutral. Grundsätzlich mag das übertrieben wirken.

Wir kennen unsere Freunde. Mitja ist anscheinend ein südslawischer Name.

Mediterrane Mentalität. Da geht es mal schon lauter in die Diskusison.. Ist halt nur a weng deplatziert in Wien und schon ist das Klima aufgeheizt und es kommt zu einer Strafe.

Hat er sich selbst eingehandelt. Hätte halt das südslawische Temperament zügeln sollen.

Es klingt auch so, als hätte er den regelrecht abgedrückt. Dann war es eine Provokation.

19.06.2020 16:19 Uhr
Zitat:
Wir kennen unsere Freunde. Mitja ist anscheinend ein südslawischer Name.


Komm, da geht noch was.

Ernähren die sich nicht ausschließlich von Zwiebeln und Knoblauch und haben so die Situation ganz vorsätzlich herbeigeführt?
19.06.2020 16:21 Uhr
@J.Bercow

Das war oben gar nicht böse gemeint. Sind halt aufbrausender.

Ich wollte nicht in die Stapfen von Dr. Partik-Pable treten, die mal im Nationalrat kundtat, dass der Neger halt aggressiver ist
19.06.2020 16:24 Uhr
Zitat:
die Stapfen von Dr. Partik-Pable


ah, es ging noch was: Südslawen und Neger - alles dieselbe Mischpoche, die Abzuschieben ist.

Gib uns noch einen. Bitte!
19.06.2020 16:24 Uhr
Ich kenne die genauen Details nicht, aber meine Sozialisation verbietet es, mein Gegenüber zu respektlos zu behandeln.


Hier handelt es sich um einen jungen Mann, ohne erkennbare Gebrechen, der über soviel Körperbeherrschung verfügen sollte, um sich und seine Ausdünstungen halbwegs im Griff zu haben.


Wer also glaubt, die Beamten sind nur zur eigenen Belustigung da und sich Ihnen gegenüber respektlos und provokant verhält, sollte auch die Konsequenzen für das eigene Verhalten tragen müssen.
19.06.2020 16:28 Uhr
@J.Bercow

Nur für Dich Du linkes Goldschatzi

So sans halt die Tschuschn. Kein Respekt, kein Anstand, is ja a ka Wunda, wenn ma in an Kukuruzfeld geworfen wurde und in einem Erdloch unter lauter andere Tschuschn hauste.

Is hoit a Brut.

So? Zufrieden? Wolltest sowas hören?
Kannst jetzt besser schlafen?
19.06.2020 16:28 Uhr
Offenbar gibt es unterschiedliche Flatulenz-Hemmschwellen
19.06.2020 16:32 Uhr
Übrigens zur sachlichen Ebene zurück.

Die Strafe würde gemäss

(Wiener Landes-Sicherheitsgesetz – WLSG)

Artikel I
1. Abschnitt
Anstandsverletzung und Lärmerregung
§ 1. (1) Wer
1.

den öffentlichen Anstand verletzt oder

ausgestellt.

Falls es jemanden interessiert.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000160

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.06.2020 16:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.06.2020 16:33 Uhr
Zitat:
Wir kennen unsere Freunde. Mitja ist anscheinend ein südslawischer Name.

Mediterrane Mentalität. Da geht es mal schon lauter in die Diskusison..


Da isser ja wieder, der latente Autriche-Rassismus.

Immer schön alle über einen Kamm scheren.

Ach ja: die Wiener fahren eh alle auf dem gleichen Schnee talwärts...
19.06.2020 16:34 Uhr
Da war der nächste:

Zitat:
Lärmerregung




Ok, der südslawische Neger hat auch noch eine besonders intensive Geräuschentwicklung.

Kann man sich über die Beamten beschweren, dass sie die Ruhestörung anscheinend nicht geahndet haben?

19.06.2020 16:35 Uhr
https://twitter.com/LPDWien/status/1272809208610775043

Falls jemand die Ansicht der Polizei interessiert. Der offizielle Wiener Account twitterte folgendes:

POLIZEI WIEN
@LPDWien
·
16. Juni
Antwort an
@skoops
Natürlich wird niemand angezeigt, wenn einmal versehentlich „einer auskommt“. Der Angezeigte verhielt sich jedoch während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und unkooperativ. Er erhob sich leicht von der Parkbank, (1/2)

blickte die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab. Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern. (2/2)
19.06.2020 16:36 Uhr
@J.Bercow

Ihm wurde "den öffentlichen Anstand verletzt" umgehängt.

Das kann man natürlich so sehen.
19.06.2020 16:36 Uhr
Zitat:
Offenbar gibt es unterschiedliche Flatulenz-Hemmschwellen


Offenbar gibt es auch eine unterschiedliche Funktionsfähigkeit des Schließmuskels, bei Tom und Bercow reicht schon eine Bohnensuppe, um hier völlig die Kontrolle zu verlieren.


Anders ist jedenfalls die Frage nach der Beweisführung nicht nachvollziehbar.
19.06.2020 16:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
Offenbar gibt es unterschiedliche Flatulenz-Hemmschwellen


Offenbar gibt es auch eine unterschiedliche Funktionsfähigkeit des Schließmuskels, bei Tom und Bercow reicht schon eine Bohnensuppe, um hier völlig die Kontrolle zu verlieren.


Anders ist jedenfalls die Frage nach der Beweisführung nicht nachvollziehbar.


Da kann ich nur noch eines:
*pups*
19.06.2020 16:40 Uhr
Zitat:
Der Angezeigte verhielt sich jedoch während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und unkooperativ.


Das bestätigt nur meine Mutmaßungen. Dabei waren noch 2 Mädels. Der hat glaubt, er muss den Checker markieren und sich aufbuddeln wie der Hustinettenbär.

Jetzt hat er die Wahl 500 Euro zu zahlen oder 5 Tage Ersatzstrafe.

Soll eigentlich ganz lustig sein beim Strafe absitzen
19.06.2020 16:42 Uhr
Kann er eigentlich das Urteil anfechten?
19.06.2020 16:44 Uhr
Auf https://www.oesterreich.gv.at/ findet sich folgendes:

Eine Strafverfügung ist immer an eine natürliche Person gerichtet. Sie können eine Strafverfügung erhalten, wenn Sie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr als nur in geringem Maße überschritten haben.

Die Strafverfügung wird nicht mehr mittels RSa-Brief ("Blauer Brief") zugestellt. Seit 1. Juli 2013 ist eine Zustellung mittels RSb-Brief ("Weißer Brief") vorgesehen – d.h. dass der Brief auch an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger zugestellt werden kann. Als Tag der Zustellung gilt der Tag der persönlichen Übergabe durch die Zustellerin/den Zusteller (z.B. Briefträgerin/Briefträger). Wenn die Strafverfügung nicht persönlich übergeben werden kann, ist sie bei der zuständigen Geschäftsstelle (z.B. Postamt), dem Gemeindeamt oder der Verwaltungsstrafbehörde zu hinterlegen. Die Strafverfügung wird dort mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitgehalten – sie gilt grundsätzlich mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt.

Gegen die Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:


https://bit.ly/2CoeruI

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.06.2020 16:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.06.2020 16:46 Uhr
Zitat:
Auf https://www.oesterreich.gv.at/ findet sich folgendes:

Eine Strafverfügung ist immer an eine natürliche Person gerichtet. Sie können eine Strafverfügung erhalten, wenn Sie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr als nur in geringem Maße überschritten haben.

Die Strafverfügung wird nicht mehr mittels RSa-Brief ("Blauer Brief") zugestellt. Seit 1. Juli 2013 ist eine Zustellung mittels RSb-Brief ("Weißer Brief") vorgesehen – d.h. dass der Brief auch an eine Ersatzempfängerin/einen Ersatzempfänger zugestellt werden kann. Als Tag der Zustellung gilt der Tag der persönlichen Übergabe durch die Zustellerin/den Zusteller (z.B. Briefträgerin/Briefträger). Wenn die Strafverfügung nicht persönlich übergeben werden kann, ist sie bei der zuständigen Geschäftsstelle (z.B. Postamt), dem Gemeindeamt oder der Verwaltungsstrafbehörde zu hinterlegen. Die Strafverfügung wird dort mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitgehalten – sie gilt grundsätzlich mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt.

Gegen die Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:


https://bit.ly/2CoeruI


Na also, dann sollte er Einspruch einlegen.
Dürfte gute Aussichten auf Erfolg haben.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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