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Fragenübersicht Ist das Rezensionsverhalten - auch das missbräuchliche - kein Fall für das Schiedsgericht?
1 - 20 / 30 Meinungen+20Ende
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13.05.2019 13:50 Uhr
Jetzt mal egal, ob ich da im aktuellen Fall eine Schuldzuweisung treffen würde, oder eben nicht: Ich finde die Rezension gehört zum Spiel. Auch die kann man doliquettewidrig zur Störung desselben missbrauchen. Insofern würde ich eine Nichtmöglichkeit der Ahndung einer Verfehlung durch das SG ablehnen. Auch da können Verstöße vorliegen, die prinzipiell vor dem SG entschieden werden sollten.
13.05.2019 13:52 Uhr
Im Übrigen sind die Ablehnungsgründe einer Umfrage durch die vorgegebenen Begründungs-Buttons eingeschränkt. Die persönliche Befindlichkeit zum Umfragesteller gehört jedenfalls nicht zu den Ablehnungsgründen einer Umfrage. Letzteres ist eher geeignet den Dol-Frieden zu stören - gerade wenn in den Diskussionsrunden schon entsprechende emotionale Schieflagen entstanden sind und durch so ein Verhalten weiter befeuert werden sollen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 13:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 13:55 Uhr
Um mal eine PM öffentlich zu beantworten und weitere Nachfragen zu verhindern:

Nein - ich habe die Anzeige gegen Harzhexe nicht ins Schiedsgericht eingebracht.
13.05.2019 13:56 Uhr
Ob das nun gremiumswürdig ist, das vermag ich nicht zu sagen, wobei es auch durchaus im Sinne der doliquette strafbar sein kann, wenn man sich nämlich die Judikatur ansieht.

Die Doliquette gibt vllt direkt nichts her, aber es wurden bereits Doler wegen eines Sabotageverhaltens in der Rezi verurteilt. Ich denke hier an Springer Desertsky und Mangela Mangel. Somit haben wir hier quasi Präsedenzfälle, welche geschaffen wurden durch alte Verfahren.

Die andere Frage ist, die sich mir persönlich stellt. Ob hier und gerade beim Verhalten dieser Person davon ausgegangen werden kann, ob ein Vertrauensgrundsatz gegeben ist, wie ihn die Straßenverkehrsordnung kennt. Da kommen mir manchmal große Zweifel auf.


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr
Zitat:
erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 14:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 13:58 Uhr
@Anteros

Ehrlich gesagt ist es mir egal, ob Du sie eingerecht hast, geschrieben hast und jemand anderen gegeben hast oder der sie jemand anderen weitergab.

Das Schiedsgericht ist anonym. Der Anzeigensteller ist nicht einsehbar und somit sollte das kein Thema sein.
13.05.2019 14:00 Uhr
Zitat:
Die andere Frage ist, die sich mir persönlich stellt. Ob hier und gerade beim Verhalten dieser Person davon ausgegangen werden kann, ob ein Vertrauensgrundsatz gegeben ist, wie ihm die Straßenverkehrsordnung kennt. Da kommen mir manchmal große Zweifel auf.


Das wäre aber jetzt nicht gerade ein Kompliment für Harzhexe. Wenn man dies böswillig übersetzt würde das nämlich heißen: "Die Dame ist zu tüddelig um die Auswirkungen ihres Verhaltens abschätzen zu können"

Ich hoffe ich kriege jetzt keine Probleme mit meiner verbalen Fußfessel oder einen Eiskübel übergestülpt...
13.05.2019 14:01 Uhr
Zitat:
Ehrlich gesagt ist es mir egal, ob Du sie eingerecht hast, geschrieben hast und jemand anderen gegeben hast oder der sie jemand anderen weitergab.


Alles okay für Dich - Du hast mich ja auch nicht angeschrieben.
13.05.2019 14:03 Uhr
Zitat:
Ich hoffe ich kriege jetzt keine Probleme mit meiner verbalen Fußfessel oder einen Eiskübel übergestülpt...


Für eine Interpretation, welche sich anbietet aufgrund der Wortwahl kann doch niemand Dich strafen.

xy: Das ist ein Stocktrottel.
Anteros: xy hat gesagt: "Das ist ein Stocktrottel".

Detti kommt mit dem Eiskübel.

Das wäre doch zu drastisch oder ?
13.05.2019 14:04 Uhr
Zitat:
Das Schiedsgericht ist anonym. Der Anzeigensteller ist nicht einsehbar und somit sollte das kein Thema sein.


Ja - sollte kein Thema sein - aber tatsächlich kommen bezüglich einer Anzeige ständig Mutmaßungen bezüglich von Anzeigen auch in den Diskussionen vor. Offensichtlich scheint es einigen Mitspielern doch wichtig zu sein, zu erfahren, wer da wen anzeigt. Und mir selbst sind schon diverse Anzeigen "untergeschoben" worden, die ich definitiv nicht zu verantworten habe.
13.05.2019 14:09 Uhr
Es gab hier schon Sanktionen für Rezensionssabotage und ich bin weiterhin dafür, Leute zu sanktionieren, die jede Umfrage ablehnen.

Natürlich kann man anführen, dass die Gründe, die man in der Rezension auswählen kann, nicht umfassend sind usw usf. Wenn die betroffenen Mitspieler aber ehrlich zu sich selbst sind, wissen sie ganz genau, was sie da treiben.

Dazu muss man dann keine Alibidiskussion vom Zaun brechen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 14:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 14:12 Uhr
@FAK1
Zweck dieser Plattform ist u.a. die politische Diskussion.

Wenn jemand alles daran setzt, diese Diskussion zu unterbinden, indem er den Ort der Diskussion nicht zulässt - also alle Umfragen ablehnt - dann ist das nicht weniger schädlich für die Plattform und die Diskussion als jemand, der Umfragen durch Spam oder persönliche Angriffe (zer)stört.
13.05.2019 14:17 Uhr
Ganz nebenbei erwähnt ist mir nicht klar, was eine Anzeige wegen offensichtlichster Rezensionssabotage und eine Erwiderung aka "Verteidigung" mit einem Angriff auf einen einzelnen Mitspieler miteinander zu tun haben könnten.
13.05.2019 14:20 Uhr
@J.Bercow

Ich habe Dir ausgeführt, dass die Verfahren der Vergangenheit für mich ausreichend sind, um hier eine Straftat herstellen zu können.

Ich kann diese Plattform mit 3 "Reziaccounts" zerstören. Das ist unbestritten. Kommen keine Umfragen durch, dann wird hier die letzte Abwanderung stattfinden, das ist wohl richtig.

Wir sind hier einer Meinung.

Die Frage, die ich hier ehrlich gemeint in den Raum warf, war jene, ob die Person als schuldfähig anzusehen ist.

Aufgrund dessen, was mir aus dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (sprich Mails) bekannt ist, kann ich das nicht so wirklich bejahen.

Und das wollte ich zum Ausdruck bringen.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 14:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 14:22 Uhr
@FAK1
Jetzt steige ich aus.
Das SG kann doch kein Gutachten einfordern, ob jemand möglicherweise aufgrund eines Dachschadens oder schwerer Kindheit oder Wohnort in Wanne-Eickel oder sonst einem Grund, vermindert schuldfähig ist.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 14:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 14:23 Uhr
Zitat:
Die Frage, die ich hier ehrlich gemeint in den Raum warf, war die, ob die Person als schuldfähig anzusehen ist.

Aufgrund dessen, was mir aus dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich (sprich Mails) bekannt ist, kann ich das nicht so wirklich bejahen.

Derartige Vermutungen öffentlich zu äußern sind für dol nicht weniger schädlich als die Rezisabotage.
Denken darf man alles..
13.05.2019 14:25 Uhr
@J.Bercow

Jeder Doler, der zur Abstimmung geladen wird, kann hier dann im Rahmen des Verfahrens entscheiden, ob er dazu beitragen möchte, dass die Person mitleidsvoll einen Freispruch bekommt (persönliche Feststellung der Schuldunfähigkeit - hierzu gibt es keine Leitfäden, wie man abzustimmen hat, sonst wäre so manche Begründung undenkbar) oder ob er für eine permanente Sperre stimmt und somit dem Grundsatz Rechnung trägt, dass er der Meinung ist, nur wer im Vollbesitz seiner Kräfte ist, der soll hier mitwirken.

Das ist dann wohl jedem Doler überlassen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 14:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 14:28 Uhr
Davon mal abgesehen, dass der Krieg Anteros vs. Harzhexe oder Harzhexe vs. Anteros irgendwie zuweilen ein bisschen kindisch anmutet...

Grundsätzlich rezensiert Harzhexe mitunter sehr verwirrlich und kaum verständlich, das allein genügt mir persönlich aber eben noch nicht für eine Sanktion. Böswillige Zerstsörungsabsicht könnte man jetzt zwar unterstellen, bewiesen sah ich die durch die vorliegende Anzeige jedoch nicht.

Da bleibt dann halt auch nur ein Freispruch übrig.
13.05.2019 14:29 Uhr
@FAK1
Ja, jeder wie er mag.
Ich würde dann für permanente Sperre stimmen, weil ich der Meinung bin, dass schwerwiegende Probleme im RL angegangen werden sollten und dol2day nicht zum Frustabbau im SG-relevanten Umfang dienen sollte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.05.2019 14:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.05.2019 14:36 Uhr
@Kaffeetasse

Die Hexe ist den Feindseeligkeiten durchaus selbst schuld, die ihr hier immer wieder entgegen schlagen.

Sie kann durchaus zündeln und mitzündeln und was mich persönlich an ihr stört, ist der immer wieder kehrende oberlehrerhafte Ton, auf den ich überhaupt nicht stehe, der bei mir starke Antipathien nach oben fördert.

Zudem ich der Meinung bin, dass sie auch sehr falsch agiert. Das ist meine subjektive Meinung. Ich bin immer offen und ehrlich zu ihr gewesen, aber ich bin mir sicher, dass das von der Gegenseite nie zurückkam.

Sie ist auch immer dort zu finden, wo sie gerade ihren Vorteil sucht.

Ich denke, da darf man sich auch nicht wundern, wenn man eine große Schar an "Bewunderern" hat, die man sonst so nie hätte.

13.05.2019 14:45 Uhr
@FAK1
Ist mir schon klar, dass Harzhexe selbst kein Kind von Traurigkeit ist.
Ihr allgemeines Verhalten war aber weder Gegenstand der Anzeige, noch ist es Gegenstand dieser Umfrage.

Im Zweifel bin ich halt auch der Ansicht, dass man sich einfach gegenseitig ignorieren sollte, wenn man halt partout nicht miteinander kann.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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