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Verstößt es gegen die Doliquette, wenn man in seinem Profilbild (Avatar) das Emblem der rechtsextremen identitären Bewegung zeigt? |
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18.12.2018 20:50 Uhr |
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Es überrascht auch nicht, dass "martin" hier gegen Spielregeln eines Spiels wettert, bei dem er freiwillig mitspielt. |
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18.12.2018 20:52 Uhr |
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Francois: Wer im Glashaus sitzt.... faß Dir an Deine eigene Nase, so oft wie Du verstößt hier kaum ein anderer gegen die Doliquette.
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18.12.2018 21:18 Uhr |
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Jedenfalls ist Rassismus und Rechtsextremismus nicht mit der Doliquette vereinbar. |
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18.12.2018 21:26 Uhr |
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@Zantafio
Und was hat das mit dem Thema zu tun?
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18.12.2018 22:51 Uhr |
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@rKa
Verfehlt etwas die Funktion der fdGO, so wie du es darstellst - es geht nicht darum, was sie zulässt. Die identitäre Bewegung lehnt die fdGO ab bzw. arbeitet gegen diese, ihr Programm ist nicht von der fdGO gedeckt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.12.2018 22:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.12.2018 23:30 Uhr |
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Zitat:Verfehlt etwas die Funktion der fdGO, so wie du es darstellst - es geht nicht darum, was sie zulässt. Die identitäre Bewegung lehnt die fdGO ab bzw. arbeitet gegen diese, ihr Programm ist nicht von der fdGO gedeckt.
Bis zum Beweis des Gegenteils, der sich dann in einem Verbot äußern muß, muß man diese Kröte schlucken.
Gerade das zeichnet unser Grundgesetz aus. Mit allen Konsequenzen.
Es gibt unendlich viele Vereinigungen, ob nun Parteien oder anderweitig organisiert, bei denen derartige Zweifel angebracht sind.
Im gesamten politischen Spektrum. Z.B. solid. Deren Programm ist nun auch nicht grad FDGO-konform.
Und ja, und gerade weil es Auswüchse wie IL, solid und Co zulässt ist unsere FDGO das Beste was uns passieren konnte.
Und ich begrüße es auch ausdrücklich daß man nicht mal eben so eine Organisation verbieten kann, sondern es dafür massive rechtsstaatliche Anstrengung braucht.
Damit einher geht eben auch das Recht zur Darstellung. Will ich das Eine verteidigen geht es eben nicht ohne das Andere. Das muß man aushalten, auch wenn es unangenehm ist. |
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18.12.2018 23:45 Uhr |
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@rKa
Das Verbot einer politischen Partei ist das schärfste Schwert, aber das Nicht-Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen bedeutet noch lange nicht, dass sie sich mit der fdGO decken. Da gibt es überhaupt keine Kröten zu schlucken. Eine rechts- oder linksextremistische oder auch islamistische Organisation bekommt keinen Freifahrtschein durch das Grundgesetz, im Gegenteil setzt es die notwendigen Grenzen. Und du täuscht dich beim Recht auf Darstellung. Rata hat hier einen Hinweis gegeben, der richtigerweise gelöscht wurde, der für uns aber deutlich macht, wo das Problem liegt. Zumindest sollte es das.
So, und das noch einmal umgemünzt auf Dol. Ich sehe in der Doliquette keinen Freifahrtschein für Extremismus, Rassismus usw. |
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19.12.2018 02:33 Uhr |
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Der sogenannte Verfassungsschutz lässt sich schwer mit der FDGO vereinbaren. Sein Handeln bietet seit seiner Gründung zunehmend tatsächliche Anhaltspunkte für gegen unseren demokratischen Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative, die Unabhängigkeit der Justiz gerichtete Bestrebungen.
Diese Institution soll bestimmen dürfen, wer bei dol2day mitspielt? Wäre es nicht gerechter, wir würden es auswürfeln? |
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19.12.2018 08:33 Uhr |
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Zitat:Der sogenannte Verfassungsschutz lässt sich schwer mit der FDGO vereinbaren. Sein Handeln bietet seit seiner Gründung zunehmend tatsächliche Anhaltspunkte für gegen unseren demokratischen Rechtsstaat, die Gewaltenteilung, die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative, die Unabhängigkeit der Justiz gerichtete Bestrebungen.
Das mag in einzelnen Fällen so sein. Diese sind aufzudecken und die Handelnden zu sanktionieren. Immer, wenn Menschen agieren ist es eben oft nicht perfekt. Aber die FDGO in Frage zu stellen, weil sie in bestimmten Konstellationen falsch durch eine Institution ausgelegt und im Handeln verfehlt wird, macht sie selbst doch nicht zu einem Fehler.
Und was die Identitären angeht -so geht es doch wohl darum, dass sie genau das Regelwerk (FDGO) zerstören wollen, was sie derzeit noch in ihrem Vorgehen schützt.
Die Doliquette legt aber die Verhaltensmuster hier noch viel konkreter aus. Eine Spielregel gehorcht den Grundsätzen des (juristischen) Spezialitätsprinzips, d.h. sie hat sich der FDGO unterzuordnen (nicht gegen sie zu verstoßen) darf aber spezieller regeln - und das tut sie.
Insofern ist hier unser Regelwerk sogar noch etwas "härter" gefasst, als das Grundgesetz und gestattet bestimmte Muster des Verhaltens nicht, die tatsächlich "draußen" so gerade noch von der FDGO gedeckt wären.
Das nur mal als Gedankenanstoß |
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19.12.2018 09:10 Uhr |
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Die üblichen Inquistioren offenbaren erneut ihre Lust am Gängeln und Unterdrücken von Meinungen.
Im Grunde gibt es gar nichts zu deuteln.
Der IB ist NICHT verboten. Der VS hat lediglich einen VERDACHT. Ein Verdacht ist keine Verurteilung, meine Herren Inquisitoren.
Und nebenbei, ist es ein ziemlich lächerlicher Verdacht noch obendrein. Die IB bekennt sich deutlich zu Demokratie und Freiheit. Man muss den Begriff der FDGO schon sehr pervers verzerren, um die IB in Widerspruch zu ihm zu bringen.
Weder dem Verfassungsschutz noch linken Verbotsphantasten wird es gelingen, die IB zu kriminalisieren. Die jungen Leute sind nicht von gestern. |
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19.12.2018 20:15 Uhr |
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@Kampfbilchel
Du kannst die IB noch so verharmlosen, es ist eine zutiefst verfassungsfeindliche Organisation, die nicht nur im Verdacht steht, rechtsextrem und rassistisch zu sein, sie ist es bis ins Mark. |
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20.12.2018 13:09 Uhr |
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Es ist nicht strafbar, dieses Logo zu zeigen und zu verbreiten. Einen Verstoß gegen die Doliquette dürfte es daher nicht darstellen.
Ich empfehle ansonsten die Frage, ob ein Doler gegen die Doliquette verstößt, weniger anhand der von ihm verwendeten Symbolik als vielmehr anhand seiner Äußerungen und Handlungen zu beantworten.
Kurzum: Nicht alles, was ich widerlich finde, ist ein Verstoß gegen die Doliquette. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.12.2018 13:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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