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Fragenübersicht Der KK im Dialog! Wie stehst Du zur Problematik der sichtbarten gelöschten Meinungen in Schiedgerichtsverfahren?
1 - 15 / 15 Meinungen
30.01.2017 10:40 Uhr
Meine Frage gliedert sich somit um das nochmals auszuführen in 2 Punkte

a) Ist es wirklich sinnvoll gelöschtes über ein Verfahren wieder sichtbar zu machen. Vor allem dann, wenn es möglicherweise eine strafbare Handlung darstellt?

Ist natürlich auch die Option zu berücksichtigen,ob damit nicht die Offenlegung gefährdet wird.

Und wie stehen die 2 Punkte im Verhältnis zu einander.


Wer mag , darf sich noch das SG als Instanz äußern. Reform, Abschaffen, andere Instanz.
30.01.2017 10:45 Uhr
Es ist nicht sinnvoll, möglicherweise strafbare Beiträge zu löschen und dann über's Schiedsgericht erneut zu veröffentlichen.

Aber wie man das sinnvoll gestalten UND das SG transparent bleiben kann ... keine Idee.
30.01.2017 10:51 Uhr
Kann mal jemanden einen deutschen Juristen fragen?

Wäre nett. Weil ich kenne ja nur österreichische Juristen, ob Dol sich Probleme mit dieser gegenwärtigen Praxis schaffen könnte?

Je nach Lage wäre das Thema dann durch oder man würde einen echten Handlungsbedarf erkennen.

Danke.
30.01.2017 11:27 Uhr
Bei Strafgerichtsverfahren kommen in Verfahren zu Mord und Totschlag auch die Fakten auf den Tisch - so what?!?
30.01.2017 12:37 Uhr
Darüber zu reden, daß jemand ermordet wurde, ist in den seltensten Fällen strafbar.
30.01.2017 12:40 Uhr
Wenn ich als Forenbetreiber Holocaustleugnung lösche und sie dann selber wiederveröffentliche, um meine Löschung zu begründen, bin ich nicht mehr nur Mit-, sondern Haupttäter. (Oder hat sich da die Rechtslage geändert?)
30.01.2017 12:54 Uhr
Zitat:

Wenn ich als Forenbetreiber Holocaustleugnung lösche und sie dann selber wiederveröffentliche, um meine Löschung zu begründen, bin ich nicht mehr nur Mit-, sondern Haupttäter. (Oder hat sich da die Rechtslage geändert?)

Dann dürften z.B. die urteile der Gerichte auch nicht öffentlich gemacht werden.
M.W. gab es diesbezüglich noch nie Rechtsmaßnahmen.
Andere Foren mit ähnlich gelageter Problematik (Geschichtsforum z.B.) handhaben es ähnlich.
30.01.2017 13:08 Uhr
Wir können und das ja mal als Thema für den Tag nach dem 8. März aufheben, sofern ihr mir euer Vertrauen schenkt.

Zudem möchte ich auch mit der Community und der Redaktion darüber diskutieren, ob man nicht 15 Abstimmmende nehmen sollte. Das reicht auch bei der Große.

So kommt es mal ins Programm

Schiedsgericht

a) Wir wollen mit der Community über die Art der Verfahren bei gelöschten Meinungen reden.

b) Wir folgen der Community eine Verkleinerung der Anzahl der Abstimmenden vorschlagen. Uns schwebt die Halbierung vor.

Man könnte ja z.b a ) auch nur für die Abstimmenden sichtbar machen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.01.2017 13:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.01.2017 19:58 Uhr
Zitat:
Kann mal jemanden einen deutschen Juristen fragen?


Wofür brauchst du einen Juristen, wenn es um Spielregeln geht?

Spielst du nur mit Juristen Mensch ärgere dich nicht?
30.01.2017 19:59 Uhr
Wenn die Redaktion kein juristisches Problem sieht, werde ich mir nicht mehr den Kopf der Redaktion zerbrechen.

Abgesehen vom juristischen Problem sehe ich nämlich keines. Wer geht schon freiwillig zum Schiedsgericht und guckt sich die Verfahren an?
30.01.2017 20:01 Uhr
Zitat:
Zitat:


Wenn ich als Forenbetreiber Holocaustleugnung lösche und sie dann selber wiederveröffentliche, um meine Löschung zu begründen, bin ich nicht mehr nur Mit-, sondern Haupttäter. (Oder hat sich da die Rechtslage geändert?)


Dann dürften z.B. die urteile der Gerichte auch nicht öffentlich gemacht werden.


Ok, ich revidiere meine Meinung. Da ist wohl doch mal ein Jurist gefordert. Das "Schiedsgericht" in einem Spiel ist doch nicht mit einem Gericht, das über Holocaustleugnung verhandelt, vergleichbar.
30.01.2017 20:11 Uhr
@Francois

Wenn Du mit Holocaustleugner Mensch-Ärger-Dich-Nicht spielst, würde ich über Deinen Umgang nachdenken.
30.01.2017 20:14 Uhr
Zitat:
Wenn Du mit Holocaustleugner Mensch-Ärger-Dich-Nicht spielst,


Mit Sicherheit nicht.

Und deshalb weiß ich auch nicht, warum man hier so ein Trara mit SG usw braucht. Wer sich nicht benehmen kann, wird ermahnt und bei der 2. oder 3. fliegt man dann.
30.01.2017 20:25 Uhr
@Francois

Es ist als spielinternes Korrektiv gedacht.

Ansich sollte man das meinen.

Soweit wollen wir es mal hinnehmen.

Das mit Deinen fiktiven Spielpartnern war ein Witz. Soweit sollten wir uns kennen.
30.01.2017 21:12 Uhr
Zitat:
Das mit Deinen fiktiven Spielpartnern war ein Witz.


Das war gar nicht so witzig gemeint, wie du das vielleicht siehst.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das hier ein Spiel ist, für das es Spielregeln gibt. Diese Spielregeln heißen hier Doliquette und die werden auf verschiedenen Wegen durchgesetzt.

Daher finde ich das Geblubber über Meinungsfreiheit und strafrechtliche Relevanz so lächerlich.

Wenn in den Spielregeln stehen würde, dass man das Wort "und" nicht schreiben darf, dann ist das halt so. Daran kann man sich halten oder auch nicht. Wenn man sich dafür entscheidet, die Regeln zu verletzen, fliegt man früher oder später raus - egal, ob das strafrechtlich relevant ist oder nicht.
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