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Machen die Entscheidungen des Schiedsgerichtes noch Sinn? |
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19.11.2013 06:59 Uhr |
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Im Umkehrschluss möchte ich nicht erleben, welches Ergebnis im SG-Prozess erzielt würde, wenn ich mir erlauben würde so einige Accounts hier als rechtsradikale Krebsgeschwüre zu bezeichnen, die bereits Metastasen in die Hirne von eigentlich völlig dem demokratischen Spektrum angehörenden Dolern platziert haben und sich anschicken weitere Eroberungsfeldzüge im Hinblick auf eine Meinungsdominanz bei dol2day durchzuführen.
Ich denke da würde (und das ist kein anderer Sinn im Satz) das Urteil ensprechend hart, wenn nicht gar mit einer langen Zeitstrafe ausfallen. |
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19.11.2013 07:42 Uhr |
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@Ratatouille
Zitat:Wenn ich einen Ausländer als Krebsgeschwür bezeichne, das Landstriche in Deutschland erobert, dann möchte ich den Juristen sehen, der nicht dem rechtsradikalen Spektrum angehört, der dies als legitime Meinungsäußerung deklariert.
Ich empfehle einen Blick in das deutsche Grundgesetz, Artikel 5.
Zitat:Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
/rMS |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 08:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.11.2013 07:49 Uhr |
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Lieber rMs
Warum wohl - Deiner Ansicht nach - ist speziell auch am Arbeitsplatz die Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch das AGG so stark eingeschränkt worden - nur mal als Denkanstoß... |
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19.11.2013 07:57 Uhr |
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Nichts "macht" einen Sinn, das ist ein grammatikalischer Anglizismus.
Es kann nur einen Sinn HABEN oder auch nicht, die wörtliche Übersetzung des englischen "makes sense" ist im Deutschen falsch. |
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19.11.2013 23:49 Uhr |
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Zitat:Ich empfehle einen Blick in das deutsche Grundgesetz, Artikel 5.
Zitat:Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
/rMS
Sorry, rMS, aber wer offenbar glaubt, dass Artikel 5 GG für sich alleine steht und damit über allen anderen GG-Artikeln, der hat entweder den Sinn und die Systematik des Grundgesetzes nicht verstanden, oder er legt es sich aus, wie er es gerade braucht.
SÄMTLICHE Grundrechtsartikel des GG finden ihre Beschränkung jeweils spätestens dort, wo sie die in den anderen Grundrechtsartikeln aufgeführten Grundrechte berühren.
Gerade auch Art. 5 GG steht eben definitiv NICHT für sich allein über allem - auch wenn das immer wieder einige gerne so auslegen - besonders die politischen Ränder unserer Gesellschaft. |
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23.11.2013 00:46 Uhr |
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@ rMs, @ all:
Auch wenn Ihr das nicht ganz so seht, aber gerade mit dem Deckmäntelchen der "freien Meinungsäußerung" werden hier einige heftige Dinge "gedeckelt" und für "absolut hinnehmbar" empfunden, die in der juristischen Welt zumindest haarscharf an der Grenze der Beleidigung entlangschrammen und bei denen findige RAe genau eine Beleidigung auch so im Urteil feststellen lassen.
Ihr, liebe Redax, macht es Euch in Hinblick auf persönliche Beleidigung, Diffamierung und Fremdenhaß in jüngster Zeit ein wenig sehr einfach, in dem Ihr die Verantwortung auf das "Selbstregulierungssystem" Schiedsgericht abwälzt.
Leider aber steht hier vorrangig nur einer in der Bütt: Nämlich der Betreiber. Also Ihr. Und es sollte an Euch gelegen sein, daß hier nicht in juristischen Grauzonen gewildert wird.
IHR stellt die Spielregeln auf, nach denen sich zu richten ist. Und sonst niemand. Und da wünsch ich Euch für die Zukunft von Herzen verdammt viel Glück! |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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