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Fragenübersicht Machen die Entscheidungen des Schiedsgerichtes noch Sinn?
Anfang-2021 - 31 / 31 Meinungen
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19.11.2013 06:55 Uhr
Zitat:
Es gibt auch viele Demokraten und Juristen, die das so sehen.


sanftes Lächeln

Wenn ich einen Ausländer als Krebsgeschwür bezeichne, das Landstriche in Deutschland erobert, dann möchte ich den Juristen sehen, der nicht dem rechtsradikalen Spektrum angehört, der dies als legitime Meinungsäußerung deklariert.
19.11.2013 06:59 Uhr
Im Umkehrschluss möchte ich nicht erleben, welches Ergebnis im SG-Prozess erzielt würde, wenn ich mir erlauben würde so einige Accounts hier als rechtsradikale Krebsgeschwüre zu bezeichnen, die bereits Metastasen in die Hirne von eigentlich völlig dem demokratischen Spektrum angehörenden Dolern platziert haben und sich anschicken weitere Eroberungsfeldzüge im Hinblick auf eine Meinungsdominanz bei dol2day durchzuführen.

Ich denke da würde (und das ist kein anderer Sinn im Satz) das Urteil ensprechend hart, wenn nicht gar mit einer langen Zeitstrafe ausfallen.
19.11.2013 07:42 Uhr
@Ratatouille

Zitat:
Wenn ich einen Ausländer als Krebsgeschwür bezeichne, das Landstriche in Deutschland erobert, dann möchte ich den Juristen sehen, der nicht dem rechtsradikalen Spektrum angehört, der dies als legitime Meinungsäußerung deklariert.


Ich empfehle einen Blick in das deutsche Grundgesetz, Artikel 5.

Zitat:
Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


/rMS

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 08:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2013 07:48 Uhr
Zitat:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Die Schranken der Meinungsfreiheit ergeben sich aus Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz, den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz, der persönlichen Ehre, kollidierender Grundrechte sowie weiterer besonderer Schranken aus Art. 17 a Abs. 1 Grundgesetz
19.11.2013 07:49 Uhr
Lieber rMs

Warum wohl - Deiner Ansicht nach - ist speziell auch am Arbeitsplatz die Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch das AGG so stark eingeschränkt worden - nur mal als Denkanstoß...
19.11.2013 07:51 Uhr
Zitat:
Die Schranken der Meinungsfreiheit ergeben sich aus Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz, den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz, der persönlichen Ehre, kollidierender Grundrechte sowie weiterer besonderer Schranken aus Art. 17 a Abs. 1 Grundgesetz


Klar, aber ob eine Schranke überschritten wurde durch eine persönliche Meinungsäusserung, ist ja hier die Frage. Und das wird eben unterschiedlich gesehen, auch in der politischen Mitte. Etwas anderes wäre es, wenn eine Meinung erkennbar geeignet ist, Agitation zu betreiben.

/rMS
19.11.2013 07:57 Uhr
Nichts "macht" einen Sinn, das ist ein grammatikalischer Anglizismus.
Es kann nur einen Sinn HABEN oder auch nicht, die wörtliche Übersetzung des englischen "makes sense" ist im Deutschen falsch.
19.11.2013 08:26 Uhr
Zitat:
Etwas anderes wäre es, wenn eine Meinung erkennbar geeignet ist, Agitation zu betreiben.


Dann erzähl mir mal, was an der bildhaften Sprache, die einen Menschen als Krebsgeschwür bezeichnet, ja sogar eine ganze Ethnie als solche tituliert, nicht Agitation ist??????????????
19.11.2013 23:49 Uhr
Zitat:
Ich empfehle einen Blick in das deutsche Grundgesetz, Artikel 5.
Zitat:
Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


/rMS

Sorry, rMS, aber wer offenbar glaubt, dass Artikel 5 GG für sich alleine steht und damit über allen anderen GG-Artikeln, der hat entweder den Sinn und die Systematik des Grundgesetzes nicht verstanden, oder er legt es sich aus, wie er es gerade braucht.
SÄMTLICHE Grundrechtsartikel des GG finden ihre Beschränkung jeweils spätestens dort, wo sie die in den anderen Grundrechtsartikeln aufgeführten Grundrechte berühren.
Gerade auch Art. 5 GG steht eben definitiv NICHT für sich allein über allem - auch wenn das immer wieder einige gerne so auslegen - besonders die politischen Ränder unserer Gesellschaft.
20.11.2013 03:46 Uhr
@*Mensch*

Zitat:
Sorry, rMS, aber wer offenbar glaubt, dass Artikel 5 GG für sich alleine steht und damit über allen anderen GG-Artikeln, der hat entweder den Sinn und die Systematik des Grundgesetzes nicht verstanden, oder er legt es sich aus, wie er es gerade braucht.


Dafür brauchst Du Dich doch nicht zu entschuldigen. Damit sprichst Du doch nur die Wahrheit aus.

Allerdings frage ich mich, wie Du aus dem Anschein ("offenbar glaubt") die tatsächlich möglichen Gründe direkt auf zwei Ausprägungen einschränkst ("nicht verstanden" oder "legt [...] aus, wie er [...] es braucht").

Aber vielleicht wolltest Du ja ein zweites Beispiel für "Agitation" bringen. Das wäre Dir gelungen.

/rMS
23.11.2013 00:46 Uhr
@ rMs, @ all:

Auch wenn Ihr das nicht ganz so seht, aber gerade mit dem Deckmäntelchen der "freien Meinungsäußerung" werden hier einige heftige Dinge "gedeckelt" und für "absolut hinnehmbar" empfunden, die in der juristischen Welt zumindest haarscharf an der Grenze der Beleidigung entlangschrammen und bei denen findige RAe genau eine Beleidigung auch so im Urteil feststellen lassen.

Ihr, liebe Redax, macht es Euch in Hinblick auf persönliche Beleidigung, Diffamierung und Fremdenhaß in jüngster Zeit ein wenig sehr einfach, in dem Ihr die Verantwortung auf das "Selbstregulierungssystem" Schiedsgericht abwälzt.

Leider aber steht hier vorrangig nur einer in der Bütt: Nämlich der Betreiber. Also Ihr. Und es sollte an Euch gelegen sein, daß hier nicht in juristischen Grauzonen gewildert wird.

IHR stellt die Spielregeln auf, nach denen sich zu richten ist. Und sonst niemand. Und da wünsch ich Euch für die Zukunft von Herzen verdammt viel Glück!
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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