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Fragenübersicht Machen die Entscheidungen des Schiedsgerichtes noch Sinn?
Anfang-2012 - 31 / 31 Meinungen
11
18.11.2013 23:34 Uhr
Zitat:
Schaut euch *Mensch*s Anzeige gegen mich an, dannach habt ihr immer noch keine Ahnung, ob nun sinnvoll oder nicht sinnvoll.
Nö, da erklärte sich lediglich die Mehrheit der Jury-Mitglieder quasi für "nicht zuständig", da sie die Überwachung der Einhaltung des Copyrights und Leistungsschutzrechts als eine Aufgabe der Mods und der Redax erachten (was man gut an Urteilskommentaren wie "Sache für die Moderatoren nicht für das Schiedsgericht.." oder "das sollen bitte die Betreiber klären" erkennen kann).
D.h. aber nicht, dass Dein Vorgehen bis dahin - inzwischen achtest Du ja eindeutig darauf - korrekt war.
Die Anzeige gegen Dich ist mit der hier folglich genau NULL vergleichbar.

Deine damalige Urteilserwiderung ist übrigens nach wie vor eine glatte Lüge, was Dir jeder, der mit Google oder auch mit Plagiatssoftware umgehen kann, sofort beweisen könnte, Desertsky.
Ein Umstand, denn sich Mods und Redax ruhig auch einmal näher anschauen könnten..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.11.2013 00:44 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2013 23:41 Uhr
@*Mensch*

Zitat:
Ausnahmen von dieser Berechnungsweise gibt es nur, wenn die Redax das Strafmaß für nicht angemessen erachtet, was aber sehr selten vorkommt.

(Richtig so, oder?)


Korrekt.

/rMS
18.11.2013 23:46 Uhr
Zitat:
Korrekt.
Auch die Zählweise, rMS?
So ganz sicher bin ich mir da nämlich auch nie.
18.11.2013 23:48 Uhr
Zitat:
Auch die Zählweise, rMS?


Die Zählweise ist sogar klarer dargelegt als im Posting von SineLaude.

/rMS
18.11.2013 23:54 Uhr
Okay, danke für die Info, rMS.
Dann weiß ich jetzt endlich, dass ich zumindest DAS richtig verstanden habe.

Fällt Dir übrigens dieser dunkeblaue Ablehnbalken speziell bei meinen Postings auf, während anderswo weder zugestimmt noch abgelehnt wird?
Nur so nebenbei..

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 00:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.11.2013 23:55 Uhr
Das Urteil ist doch hier sogar genau der Meridian. Da ist doch wirklich nichts dran auszusetzen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 01:00 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2013 05:07 Uhr
Zitat:
Fällt Dir übrigens dieser dunkeblaue Ablehnbalken speziell bei meinen Postings auf, während anderswo weder zugestimmt noch abgelehnt wird?


Manche lehnen Meinungen ab, andere Umfragen. Sehe ich jetzt wirklich nichts Interessantes. Soweit ich weiß, bist Du auch nicht der Einzige, dem ein kritischer blauer Balken begegnet.

/rMS

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 06:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2013 06:28 Uhr
Prägnanter finde ich den Fall von Histo:

Freispruch: 9 (auf jeden Fall gedeckt!, Freie Rede gilt immer)

Ermahnung: 2 (Ermahnung, sollte in der nächsten Zeit versuchen, sich adequater und höflicher auszudrücken. )

Verwarnung: 1

Eine Woche Sperre: 2

Zwei Wochen Sperre: 0

Drei Wochen Sperre: 0

Vier Wochen Sperre: 0

Permanente Sperre: 5 (Rassismus widerlichster Sorte!, Klischeebetonte Hetze, schwerer Verstoß gegen die Diskussionskultur, Da ist wohl Hopfen und Malz verloren. Wer hier diese Nazi-Provokationen etablieren will, der hat hier nichts verloren!)



Wenn wir davon ausgehen, dass die Jury einigermaßen ausgeglichen besetzt ist, dann können wir auch postulieren, dass die Freisprüche genau von denen stammen, die Gesinnungsgenossen des Angeklagten sind. Naturgemäß sehen die Accounts vom rechten Rand, derer es so einige hier gibt, rassistisches Gedankengut als Meinungsfreiheit an. Der Verstoß war aber hier (wie auch die Menge der Forderungen nach permanenter Sperre belegen) so eindeutig, wie schwerwiegend. Wer dann daraus eine Ermahnung bastelt, hat - mit Verlaub - nicht mehr alle Tassen im logischen Vitrinenschrank.
19.11.2013 06:44 Uhr
Zitat:
Wenn wir davon ausgehen, dass die Jury einigermaßen ausgeglichen besetzt ist, dann können wir auch postulieren, dass die Freisprüche genau von denen stammen, die Gesinnungsgenossen des Angeklagten sind.


Davon kann man im Allgemeinen nicht ausgehen.

Zitat:
Naturgemäß sehen die Accounts vom rechten Rand, derer es so einige hier gibt, rassistisches Gedankengut als Meinungsfreiheit an.


Es gibt auch viele Demokraten und Juristen, die das so sehen.

Zitat:
Wer dann daraus eine Ermahnung bastelt, hat - mit Verlaub - nicht mehr alle Tassen im logischen Vitrinenschrank.


Das macht ein automatisches Verfahren, das die Urteile der Jury-Mitglieder zusammenfasst. Und keine Sorge, die rechten Mitglieder von dol2day können einen Freispruch oder eine Ermahnung nicht im Alleingang bewirken. Die Jury-Mitglieder werden zu gleichen Teilen aus linken, rechten, und aus mittigen Parteien geschöpft.

/rMS
19.11.2013 06:55 Uhr
Zitat:
Es gibt auch viele Demokraten und Juristen, die das so sehen.


sanftes Lächeln

Wenn ich einen Ausländer als Krebsgeschwür bezeichne, das Landstriche in Deutschland erobert, dann möchte ich den Juristen sehen, der nicht dem rechtsradikalen Spektrum angehört, der dies als legitime Meinungsäußerung deklariert.
19.11.2013 06:59 Uhr
Im Umkehrschluss möchte ich nicht erleben, welches Ergebnis im SG-Prozess erzielt würde, wenn ich mir erlauben würde so einige Accounts hier als rechtsradikale Krebsgeschwüre zu bezeichnen, die bereits Metastasen in die Hirne von eigentlich völlig dem demokratischen Spektrum angehörenden Dolern platziert haben und sich anschicken weitere Eroberungsfeldzüge im Hinblick auf eine Meinungsdominanz bei dol2day durchzuführen.

Ich denke da würde (und das ist kein anderer Sinn im Satz) das Urteil ensprechend hart, wenn nicht gar mit einer langen Zeitstrafe ausfallen.
19.11.2013 07:42 Uhr
@Ratatouille

Zitat:
Wenn ich einen Ausländer als Krebsgeschwür bezeichne, das Landstriche in Deutschland erobert, dann möchte ich den Juristen sehen, der nicht dem rechtsradikalen Spektrum angehört, der dies als legitime Meinungsäußerung deklariert.


Ich empfehle einen Blick in das deutsche Grundgesetz, Artikel 5.

Zitat:
Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


/rMS

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.11.2013 08:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
19.11.2013 07:48 Uhr
Zitat:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Die Schranken der Meinungsfreiheit ergeben sich aus Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz, den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz, der persönlichen Ehre, kollidierender Grundrechte sowie weiterer besonderer Schranken aus Art. 17 a Abs. 1 Grundgesetz
19.11.2013 07:49 Uhr
Lieber rMs

Warum wohl - Deiner Ansicht nach - ist speziell auch am Arbeitsplatz die Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch das AGG so stark eingeschränkt worden - nur mal als Denkanstoß...
19.11.2013 07:51 Uhr
Zitat:
Die Schranken der Meinungsfreiheit ergeben sich aus Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz, den allgemeinen Gesetzen, dem Jugendschutz, der persönlichen Ehre, kollidierender Grundrechte sowie weiterer besonderer Schranken aus Art. 17 a Abs. 1 Grundgesetz


Klar, aber ob eine Schranke überschritten wurde durch eine persönliche Meinungsäusserung, ist ja hier die Frage. Und das wird eben unterschiedlich gesehen, auch in der politischen Mitte. Etwas anderes wäre es, wenn eine Meinung erkennbar geeignet ist, Agitation zu betreiben.

/rMS
19.11.2013 07:57 Uhr
Nichts "macht" einen Sinn, das ist ein grammatikalischer Anglizismus.
Es kann nur einen Sinn HABEN oder auch nicht, die wörtliche Übersetzung des englischen "makes sense" ist im Deutschen falsch.
19.11.2013 08:26 Uhr
Zitat:
Etwas anderes wäre es, wenn eine Meinung erkennbar geeignet ist, Agitation zu betreiben.


Dann erzähl mir mal, was an der bildhaften Sprache, die einen Menschen als Krebsgeschwür bezeichnet, ja sogar eine ganze Ethnie als solche tituliert, nicht Agitation ist??????????????
19.11.2013 23:49 Uhr
Zitat:
Ich empfehle einen Blick in das deutsche Grundgesetz, Artikel 5.
Zitat:
Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


/rMS

Sorry, rMS, aber wer offenbar glaubt, dass Artikel 5 GG für sich alleine steht und damit über allen anderen GG-Artikeln, der hat entweder den Sinn und die Systematik des Grundgesetzes nicht verstanden, oder er legt es sich aus, wie er es gerade braucht.
SÄMTLICHE Grundrechtsartikel des GG finden ihre Beschränkung jeweils spätestens dort, wo sie die in den anderen Grundrechtsartikeln aufgeführten Grundrechte berühren.
Gerade auch Art. 5 GG steht eben definitiv NICHT für sich allein über allem - auch wenn das immer wieder einige gerne so auslegen - besonders die politischen Ränder unserer Gesellschaft.
20.11.2013 03:46 Uhr
@*Mensch*

Zitat:
Sorry, rMS, aber wer offenbar glaubt, dass Artikel 5 GG für sich alleine steht und damit über allen anderen GG-Artikeln, der hat entweder den Sinn und die Systematik des Grundgesetzes nicht verstanden, oder er legt es sich aus, wie er es gerade braucht.


Dafür brauchst Du Dich doch nicht zu entschuldigen. Damit sprichst Du doch nur die Wahrheit aus.

Allerdings frage ich mich, wie Du aus dem Anschein ("offenbar glaubt") die tatsächlich möglichen Gründe direkt auf zwei Ausprägungen einschränkst ("nicht verstanden" oder "legt [...] aus, wie er [...] es braucht").

Aber vielleicht wolltest Du ja ein zweites Beispiel für "Agitation" bringen. Das wäre Dir gelungen.

/rMS
23.11.2013 00:46 Uhr
@ rMs, @ all:

Auch wenn Ihr das nicht ganz so seht, aber gerade mit dem Deckmäntelchen der "freien Meinungsäußerung" werden hier einige heftige Dinge "gedeckelt" und für "absolut hinnehmbar" empfunden, die in der juristischen Welt zumindest haarscharf an der Grenze der Beleidigung entlangschrammen und bei denen findige RAe genau eine Beleidigung auch so im Urteil feststellen lassen.

Ihr, liebe Redax, macht es Euch in Hinblick auf persönliche Beleidigung, Diffamierung und Fremdenhaß in jüngster Zeit ein wenig sehr einfach, in dem Ihr die Verantwortung auf das "Selbstregulierungssystem" Schiedsgericht abwälzt.

Leider aber steht hier vorrangig nur einer in der Bütt: Nämlich der Betreiber. Also Ihr. Und es sollte an Euch gelegen sein, daß hier nicht in juristischen Grauzonen gewildert wird.

IHR stellt die Spielregeln auf, nach denen sich zu richten ist. Und sonst niemand. Und da wünsch ich Euch für die Zukunft von Herzen verdammt viel Glück!
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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