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Wie findest Du es, dass sowohl die SoKos, als auch die Redax eine Anzeige vor dem SG zulassen, obwohl es eine klare Aussage der Redaktion gibt, dass Anzeigen mit dem Hintergrund der Anzeige nicht mehr zugelassen werden und sie darauf hingewiesen wurden? |
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19.11.2013 13:34 Uhr |
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Schmunzel, und so hat mein kleines Missgeschick ja doch noch zu einem Verfahren geführt, welches nur ein Meinungsbild als Ergebnis haben wird.
Finde ich persönlich gar nicht schlecht. Hatte ich doch Mensch unlängst in einer anderen Umfrage gebeten mir seine Ablehnung zu erklären und da kam nichts.
Ok, meine Ansprache war nicht ganz korrekt, fragte ich ihn doch ob wer einen Fisch im Arsch hat. |
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19.11.2013 13:53 Uhr |
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http://www.dol2day.com/index.php3?position=700&frage_id=364697&meinung_id=6947943#mid6947943
*Mensch* abgelehnt Antworten nicht ausgewogen genug!
SineLaude durchgelassen
Tilia durchgelassen
Tom Sawyer durchgelassen
Histo durchgelassen
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*Mensch*, Du hast echt nen Fisch im Arsch.
Welche Antwortoptionen bemängelst Du denn konkret, bzw. welche vermisst Du?
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19.11.2013 15:36 Uhr |
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Mensch Pivi - ich komm mir langsam vor, wie bei VOICE OF GERMANY und *Mensch* mimt einen der Coaches. Und jetzt bestärkst Du ihn sogar in der Rolle des Obergurus der Umfragenhygiene. Meine Güte - der ist auch nicht das Maß aller Dinge und ich halte dieses ganze Hypergenau-Rezensieren für ganz schön hochmütig... |
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19.11.2013 18:09 Uhr |
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Zitat:Welche Antwortoptionen bemängelst Du denn konkret, bzw. welche vermisst Du?
Okay, es ging also um folgende Frage mit folgenden Antwortmöglichkeiten, Pivi:
Zitat:Stuttgarts Ex-Oberbürgermeister Rommel gestorben - möchtest Du dazu etwas sagen?
[..]
Nein ...
Ja ...
Der Name "Rommel" sagt mir rein gar nichts.
Zu "Rommel" möchte ich mich wie folgt äussern ... Enthaltung!
anderes/Diskussion Das habe ich wegen unausgewogener Antwortoptionen abgelehnt, weil die Antwortoptionen "Ja ..." und "Zu "Rommel" möchte ich mich wie folgt äussern ..." auf das gleiche hinauslaufen und deshalb eine Dopplung darstellen.
Es gab also zwei Antwortoptionen im Sinne von "Ja, will ich", aber nur eine "Will ich nicht", nämlich "Nein ...".
Damit sind die Antwortoptionen "unausgewogen". |
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21.11.2013 10:28 Uhr |
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Sind insgesamt recht lustige Begründungen dabei, Djilas. *g*
Zitat:Ergebnis der Abstimmung
Freispruch: 12 (Beanstandungsfreie Rezension, selten dämliche Anzeige in miserabler Rechtschreibung!., Die Umfrage ist Schrott. Der Anzeigesteller sollte lieber sich selbst und die Rezensenten anzeigen, die den Mist durchgelassen haben., mehrere Rechtschreibfehler, falsche Kategorie und keine Quelle = richtige Entscheidung die Umfrage abzulehnen, *Mensch* gehört zwar permanent gesperrt, aber nicht wegen diesem Delikt. , lächerliche Angabe, mensch hat ausführlich und nachvollziehbar seine gründe dargelegt, Die idiotische Rezension ist zwar bekannt, aber kein Vergehen., wenn jeder so rezessieren würde, würde es wohl keine umfragen mehr bei dol geben, gänzlich unrecht hat er aber nicht, dehalb freispruch, sollte trotzdem aber mal etwas lockerer sein ;))
Ermahnung: 2 (Im Wesentlichen hat *Mensch* mit seiner Begründung der Ablehnung formal recht, wenn sie auch in ihrer Korinthenkackerei übertrieben ist. Allerdings bin ich der Auffassung, dass er mit seiner Kritik am Hintergrund übers Ziel hinausschießt und deshalb durch)
Verwarnung: 2
Eine Woche Sperre: 1
Zwei Wochen Sperre: 2 (Zeitsperre, da mehrfacher Wiederholungstäter)
Drei Wochen Sperre: 0
Vier Wochen Sperre: 1 (Scheiße, *mensch* mach dich während der Sperre mal locker!)
Permanente Sperre: 0
Nicht abgestimmt: 10 |
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21.11.2013 10:33 Uhr |
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@*Mensch*:
Stimmt, aber meine wurde leider abgeschnitten, weil ich zu ausführlich wurde... |
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21.11.2013 11:01 Uhr |
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Weiß ich doch, Djilas - hast Du doch oben schon geschrieben.. |
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21.11.2013 14:52 Uhr |
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Hm. Also einen Freispruch mit 12 Stimmen gegen 8, die für mindestens eine Ermahnung gestimmt haben, nennt man dann wohl klassisch einen "Freispurch zweiter Klasse", oder? |
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21.11.2013 23:12 Uhr |
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Es ist weder das eine, noch das andere, BAzifist, denn das Verfahren hätte ja gar nicht stattfinden dürfen.
Im RL würde es quasi von einem übergeordneten Gericht "kassiert" werden. |
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23.11.2013 00:30 Uhr |
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Ihr habt doch alle was am Schwimmer...
Ihr macht Euch Gedanken, wie man Dol "Wiederbeleben" könnte, aber beleidigt die Leute en mas ("Fisch im Arsch", "Pussy") und meint dann noch, die größten Heros im Universum zu sein?!?
Leute, mit freier Meinungsäußerung kann man nicht alles deckeln, und das sollte die Redax auch langsam mal ein wenig kritischer sehen. Auch wenn es "früher" noch rustikaler herging, aber die Konsequenzen aus jener Zeit waren ja wohl auch nicht so ganz ohne, gell?!
Und dann ist es nur natürlich, wenn derjenige, der bei allem Spaß Wert auch auf ein gewisses Mindestmaß an !Qualität! erwartet dank der tumbmassiven Gruppendynamik gewatscht wird.
Echt, Leute, ich hab so langsam keinen Bock mehr auf diese Plattform... |
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