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Fragenübersicht Wie findest Du es, dass sowohl die SoKos, als auch die Redax eine Anzeige vor dem SG zulassen, obwohl es eine klare Aussage der Redaktion gibt, dass Anzeigen mit dem Hintergrund der Anzeige nicht mehr zugelassen werden und sie darauf hingewiesen wurden?
Anfang-2021 - 40 / 94 Meinungen+20Ende
20
18.11.2013 18:21 Uhr
Zitat:
Rezensionsmissbrauch kann angezeigt werden und SOKOs sollen eben keine juristische Vorinstanz sein.
Nein, Wittich, laut eindeutiger Ansage der Redax - nochmalige Bestätigung siehe Hintergrund - kann genau das eben nicht angezeigt werden. Bzw. kann schon, soll dann aber nicht zugelassen werden.
Ich habe diese Regel nicht aufgestellt und halte sie sogar für falsch - aber konsequent agiert sollte dann schon werden.
18.11.2013 18:24 Uhr
Zitat:
ne du streitest nicht. Du provozierst nur mit deinem Verhalten hier eine Menge von Dolern, wirst du dabei erwischt und angesprochen, weichst du aus oder drehst deine Fahne neu in den Wind.
Bei was denn bitte "erwischt", Herbert?
Ich agiere hier doch völlig öffentlich und die Rezi betreffend auch für jeden nachlesbar.
Und wenn mich jemand fragt, warum ich etwas abgelent habe, dann hat der bisher noch immer eine Antwort bekommen (wenn ich es mitbekommen habe - und die Antwort nicht all zu offensichtlich war).

So werde ich im übrigen auch weiter agieren - unabhängig von der hier thematisierten Anzeige und einem wie auch immer ausfallenden Urteil.
18.11.2013 18:26 Uhr
Das diese Anzeige fast durchgekommen wäre, liegt in meiner Verantwortung.

Ich habe nur die Anzeige gelesen und dachte mir, klar das Rezi verhalten von Mensch kann immer wieder zu Streitigkeiten führen, und habe die Anzeige durchgewunken.

War ein Fehler, der sicherlich korrigiert wird.

Die Umfrage ist zu früh.
18.11.2013 18:29 Uhr
Zitat:
ch habe nur die Anzeige gelesen und dachte mir, klar das Rezi verhalten von Mensch kann immer wieder zu Streitigkeiten führen, und habe die Anzeige durchgewunken.


Das bedeutet letztendlich, das nur 1 Soko über Anklageerhebung oder Nichterhebung entscheiden kann ?
18.11.2013 18:29 Uhr
Zitat:
2.) Bei 50:50 wird eine Anzeige automatisch zugelassen.


Bist du dir über diese Aussage sicher?

Ich habe das sehr anders in Erinnerung
18.11.2013 18:31 Uhr
Zitat:
Rezensionsmissbrauch kann angezeigt werden


und welcher Regelverstoss liegt vor?

18.11.2013 18:40 Uhr
HoWa,
das entscheide weder ich jetzt, noch die SOKOs bei formaler Prüfung einer Anzeige.
18.11.2013 18:45 Uhr
Zitat:
das entscheide weder ich jetzt, noch die SOKOs bei formaler Prüfung einer Anzeige.
Nein, Wittich - das entscheidet in dem Fall die Redax und hat es auch getan (siehe we oben schon erwähnt im Hintergrund)..
18.11.2013 18:47 Uhr
Zitat:
War ein Fehler, der sicherlich korrigiert wird.
Gut zu wissen - muss dann aber wohl noch vor 0.00 Uhr geschehen, oder?

Zitat:
Die Umfrage ist zu früh.
Nein, weil es dabei auch um die Antwort seitens der Redax auf meinen entsprechenden Hinweis ging und geht.
Und diese Antwort finde vermutlich nicht nur ich vorsichtig formuliert "etwas verstörend".
18.11.2013 18:47 Uhr
Zitat:
Dazu müsste ja erstmal eine Gemütserhitzung oder auch nur -erwärmung stattgefunden haben, diesbezüglich.


Naja, hier in der Diskussion bei ein paar zu erkennen. Richtete sich nicht gegen dich als Umfragesteller.

Zitat:
oder darum bitten, dass sie korrigiert werden (als SoKo)


Wie du sagst, SOKO selbst können höchstens die Redax anschreiben (wie jeder andere auch). Einmal abgestimmt wird ein Verfahren automatisch weitergeleitet.

Und es ist eine Entscheidung der Redax wie sie damit umgeht. Ähnlich wie die Begründung zum Rezensionsverhalten könnte sich die Redax auch zum Abstimmungsverhalten alleine auf das Gewissen berufen. Dann sind zwar Anzeigen zum Rezensionsverhalten eigentlich nicht zulässig da das Rezensionsverhalten alleine dem Gewissen unterliegt, die SOKO Entscheidungen aber ebenfalls nicht korrigierbar da sie rein dem Gewissen unterliegen Manchmal können Grundsatzentscheidungen auch zu unlösbaren Konflikten führen
18.11.2013 18:50 Uhr
Zitat:
Denn wenn eine Plattform wie diese hier etwas benötigt, dann verläßliche Spielregeln, da sind wir uns doch hoffentlich einig, oder?
Ich befürworte diese Meinung! 0% (0)
Ich lehne diese Meinung ab! 100% (6)

Ui, immerhin schon 6 doler/innen sind offenbar für Willkür bei dol2day - und dann regt man sich wieder auf, wenn eine Partei nicht zugelassen wird!

18.11.2013 18:52 Uhr
Zitat:
Ähnlich wie die Begründung zum Rezensionsverhalten könnte sich die Redax auch zum Abstimmungsverhalten alleine auf das Gewissen berufen. Dann sind zwar Anzeigen zum Rezensionsverhalten eigentlich nicht zulässig da das Rezensionsverhalten alleine dem Gewissen unterliegt, die SOKO Entscheidungen aber ebenfalls nicht korrigierbar da sie rein dem Gewissen unterliegen Manchmal können Grundsatzentscheidungen auch zu unlösbaren Konflikten führen

Das ist mir jetzt eindeutig zu gewissenslastig, BAcko!
18.11.2013 18:52 Uhr
Zitat:
noch die SOKOs bei formaler Prüfung einer Anzeige.


Doch. Bei der formalen Prüfung müssen die Sokos feststellen, ob bei der entsprechenden Anzeige die entsprechenden "Beweismittel" vorliegen und gegen was verstossen wurde. Ansonsten wird die Anzeige zurückgewiesen
18.11.2013 18:55 Uhr
Zitat:
Das bedeutet letztendlich, das nur 1 Soko über Anklageerhebung oder Nichterhebung entscheiden kann ?


Wenn kein SOKO abstimmt wird eine Anzeige auch automatisch zugelassen.

Dafür muss man sich die Funktion der SOKO verdeutlichen: Sie sind nur ein Rettungsanker um eine gewisse Qualität sicher zu stellen. Sie sind aber für den ganzen Prozess nicht wirklich notwendig, denn entscheidend ist die Jury. Daher ist die Prüfung der SOKO auch nur sehr grob und rein formal, ganz klar gilt für den Zweifelsfall die Zulassung einer Anzeige. Das Motto: lieber entscheidet die Jury über fünf Anzeigen zu viel als eine zu wenig.

Daher kommen auch viele Anzeigen durch, die schlussendlich zum Freispruch führen (etwa 50%). Nicht weil die SOKO jede Anzeige teilen, sondern weil die formalen Mindestkriterien erfüllt waren.
18.11.2013 19:10 Uhr
Zitat:
Daher ist die Prüfung der SOKO auch nur sehr grob und rein formal, ganz klar gilt für den Zweifelsfall die Zulassung einer Anzeige.

Sorry, aber darüber kann ich nur müde lächeln
18.11.2013 19:13 Uhr
35 Meinungen über einen solchen Quark?
18.11.2013 22:46 Uhr
Zitat:
35 Meinungen über einen solchen Quark?
Wie hat da mal jemand so treffend geschrieben? Wenn es Dich nicht interessiert, dann musst Du Dich doch auch nicht beteiligen..
18.11.2013 23:07 Uhr
Zitat:
War ein Fehler, der sicherlich korrigiert wird.


Sorry, @Pivi, ich hab es vor Mitternacht nicht geschafft. Jetzt ist das Verfahren eröffnet und die Jury-Mitglieder informiert. Ich werde das Urteil "kassieren", falls es nicht auf Freispruch lautet.

/rMS
18.11.2013 23:20 Uhr
Sorry, rMS, aber damit bin ich nicht einverstanden, denn auch unabhängig davon, ob es mit "Freispruch" endet oder ob Du es dann "kassierst":
Ich bin hier für etwas angeklagt, was laut Eurer eigenen Festlegung kein Klagegrund ist und habe keine Lust,mit derartigem dann in der Verfahrensliste zu stehen.
Jedes RL-Gericht hätte einfach das komplette Verfahren "kassiert" und nicht erst das mögliche Urteil - und das erwarte ich hier auch.
18.11.2013 23:23 Uhr
Zitat:
Mit wem, das verrate ich aber nicht, weil es irrelevant ist, da die Redax ja gemeinsam entscheidet.


Der Mailwechsel fand mit mir statt. Ich hatte vor allem nicht die Zeit, das Verfahren direkt aus der DB zu fischen. Admin-Eingriffsmöglichkeiten gibt es diesbezüglich leider nicht. Ausserdem wußte ich zu dem Zeitpunkt auch noch nicht, dass sich die SOKO wirklich verklickt hatte.

Zitat:
2.) Bei 50:50 wird eine Anzeige automatisch zugelassen.


Das ist korrekt und sinnvoll. Die SOKO soll nur solche Anzeigen aufhalten, die mit Sicherheit unsinnig sind. Ansonsten kann das Verfahren grundsätzlich dazu dienen, Streitigkeiten zu klären, insbesondere seit es Begründungen gibt. Soweit ich weiß, war das aber auch im alten Dol schon so programmiert.

/rMS



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