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Fragenübersicht Bundessozialgericht: Bei Zwillingen gibt es doppeltes Elterngeld - gerechtfertigt?
1 - 6 / 6 Meinungen
29.06.2013 10:42 Uhr
Das ist eine Frage der Gesetzesformulierung.
29.06.2013 11:06 Uhr
Ja, der Vater ist schon mit einem "Vergnügen" weniger gestraft...
29.06.2013 15:06 Uhr
Weiß nicht, habe mich mit dem Gesetz nicht befasst. Scheint eine reine Auslegungsfrage gewesen zu sein, die nun letztendlich im Sinne des Bürgers entschieden wurde. Wären andere Richter des gleichen Gerichts zuständig gewesen, hätte es genau andersrum entschieden werden können. Gerichtsverfahren sind oft reine Glückssache.
29.06.2013 15:10 Uhr
Na ja, wenn die Kinder in entspr. einem Abstand nacheinander kommen, gibts auch für jedes die Elternzeit, daher ist es im Sinne einer Gleichstellung von Zwillingskindern mit anderen Kindern (bzw. deren Eltern) richtig.

Andererseits stimmt es nicht ganz daß 2 Kinder die doppelte Arbeit machen: Eine doppelte Menge babygerechtes Essen zuzubereiten dauert ja nicht 2 mal so lange wie eine einfache, bei etlichen anderen Arbeiten wird es ähnlich sein. Und man könnte auch fragen, was ist bei Drillingen, sollte da nicht Oma oder Opa noch mit Elternzeit kriegen ;)?
29.06.2013 15:36 Uhr
Wurde wohl Zeit daß die Auslegungslücke geschlossen wurde.
01.07.2013 10:20 Uhr
Nein, das ist nich gerechtfertigt, weil Intention (teleologische Auslegung) des Gesetzes war, den Verdienstausfall während der Erziehung auszugleichen.

Bei Zwillingen ist der Verdienstausfall exakt genau gleich groß wie bei einem Einzelkind.
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