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Fragenübersicht New York: Staatsanwältin stellt 104 Freier an den Sex-Pranger. Klingt das für dich nach Rechtsstaat?
1 - 17 / 17 Meinungen
05.06.2013 12:34 Uhr
Klingt nach Repressalien.
05.06.2013 12:36 Uhr
ja nach sehr rechtem Staat.

Aber Recjht ist ja in den USA eh nur wer am meisten zahlt
05.06.2013 12:44 Uhr
Früher war ich geneigt zu behaupten, die US-Bürger seien in ihrer Grundeinstellung zum Strafrecht 100 Jahre hinter Europa zurück, weil sie manch archaische Unsitten weiter fordern oder tolerieren (z.B. Folter, unsinniges Kriegssonderrecht, möglichst demütigende Todesstrafen in eroberten Gebieten etc.).
Heute muss man eher behaupten, dass sie uns etwas voraus haben: Denn auch bei uns mehren sich ja seit Jahren wieder die Stimmen, die derartigen Unsinn gutheißen. Gerade zum Thema Prostitution sollte man nach Schweden schauen, das beim An-den-Pranger-stellen Vorreiter auf der Welt ist, schon allein, weil auch hier Männer für die Inanspruchnahme von Prostituierten im Knast landen können.
05.06.2013 12:54 Uhr
Ein ungerechtes Gesetz und eine noch ungerechtere Strafe. Fuck New York!
05.06.2013 13:03 Uhr
Man sollte auch bei uns manchen Verbrecher und Gesetzesbrecher öfters der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.
Besser als Täterschutz.
05.06.2013 13:10 Uhr
Zitat:
Man sollte auch bei uns manchen Verbrecher und Gesetzesbrecher öfters der Öffentlichkeit nicht vorenthalten.
Besser als Täterschutz.

Wo siehst Du denn letzteren, Herbert?
05.06.2013 13:15 Uhr
ich finde diese art der bestrafung zieht negative private konsequenzen auf sich, auf deren herbeiführung der staat kein recht hat. diese anprangerung zielt auf eine unter anführungszeichen "diskreditierung" ab, von der familie, freundeskreis, aber auch jobumfeld beeinflußt sind, die aber weder präventiv wirken, noch irgendwas positives für die gesamtgesellchaft zur folge haben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.06.2013 15:18 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.06.2013 13:30 Uhr
Nein, klingt es nicht. Weil schlicht und ergreifend die juristische Grundlage mehr als zweifelhaft ist. Wobei mich im Land der unmöglichen Begrenztheiten nichts mehr verwundert.
Ein Freier soll öffentlich an den Pranger gestellt werden; also ein Mensch, der sich mit einer Prostituierten handelseinig geworden ist.
Inwieweit diese Dame dem Gewerbe freiwillig nachgeht, ist eine andere Frage.
Aber beide Parteien werden sich ohne unmittelbare Gewaltandrohung handelseinig.
Und dies soll jetzt sanktioniert werden?
Die persönlichen Daten von Schwer- und Schwerstkriminelle aber sollen weiterhin geschützt werden.
Wo, bitte, ist denn da die Logik oder gar die Verhältnismäßigkeit?
05.06.2013 14:37 Uhr
Wenn man berücksichtigt, dass kein anderes Gewerbe so sehr durch Menschenhandel (moderne Form der Sklaverei) am Leben gehalten wird wie die Prostitution ist diese Form des Prangers eine sehr milde Sanktion.
05.06.2013 14:44 Uhr
Kurz gesagt: Ich befürworte solche öffentlichen Anprangerungen überhaupt nicht.
05.06.2013 15:31 Uhr
Hm. Da bringen Manche in dieser Diskussion aber so Manches durcheinander...

Erstmal: wenn eine Sache in einem Land strafbar ist, dann ist sie das eben, unabhängig davon, wir wir das moralisch bewerten.

Und dann: auch wenn mir das -in allen Fällen- wenig gefällt: viele, die sich hier echauffieren, sind womöglich genau diejenigen, die bei Straftätern wie sog. "Kinderschändern" laut nach Preisgabe von persönlichen Daten schreien...
05.06.2013 16:04 Uhr
Ich habe nichts gegen einen Pranger, aber ich halte nichts davon Prostitution zu verbieten.

05.06.2013 16:13 Uhr
Zitat:

ich finde diese art der bestrafung zieht negative private konsequenzen auf sich, auf deren herbeiführung der staat kein recht hat. diese anprangerung zielt auf eine unter anführungszeichen "diskreditierung" ab, von der familie, freundeskreis, aber auch jobumfeld beeinflußt sind, die aber weder präventiv wirken, noch irgendwas positives für die gesamtgesellchaft zur folge haben.


Damit hast du teilweise recht, wenngleich auf der anderen Seite solche Strafen auch eine abschreckende Wirkung haben. Darüber hinaus würde ich es durchaus als Vorteil sehen, wenn die Anwohner zumindest für eine begrenze Zeit nach der Haftentlassung erfahren, ob in ihrer Nachbarschaft Vergewaltiger und Kinderschänder leben.
05.06.2013 17:07 Uhr
Warum sollte das Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich ausschließen? Wie hier immer mit den Begriffen herumgeworfen wird, alles nicht demokratisch und rechtsstaatlich, was Mama und ich doof finden tun.
05.06.2013 17:14 Uhr
Necocon: kaum mach ich den Mund zu...
05.06.2013 18:24 Uhr
Zitat:
Necocon: kaum mach ich den Mund zu...


Wieso? Ich hab mich doch nicht echauffiert.
05.06.2013 19:25 Uhr
Das klingt eher nach Mittelalter.
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  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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