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Fragenübersicht Sollten man angesichts des jüngsten Urteiles des BVG ehrlicherweise sämtliche monetären Leistungen für Kinder abschaffen?
1 - 19 / 19 Meinungen
01.03.2013 09:30 Uhr
Zitat:
Vor diesem Hintergrund könnte man auf den Gedanken kommen, alle Gruppen nicht dadurch gleichzustellen, daß alle dieselben Vorteile bekommen, was sehr kostspieleig wäre, sondern dadurch, daß sämtliche Vorteile abgeschafft werden.



natürlich - lassen wir doch geschätzte 10% der nachfolgegeneration verelenden, wenn wir damit den schwulen zum schluss noch eins auswischen können.


ostpreußen, überprüfe mal dein verhältnis zum männlichen geschlecht.

da bleiben offenbar einige themen aus den bereichen "schuld" und "strafe" bisher unausgesprochen und finden ihren weg in online-foren.
01.03.2013 09:32 Uhr
Nein, das sollte man nicht tun! (punkt)
01.03.2013 09:51 Uhr
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das Ehegattensplitting kann weg, da es familienpolitisch keinerlei Sinn macht. Bildung gehört gefördert und es sollte dafür gesorgt sein, dass Kinder möglichst sorgenfrei und satt aufwachsen können. Die Maßnahmen die wir in Deutschland dafür zur Verfügung stellen, kann man da wahrlich hinterfragen, auch das Kindergeld.
01.03.2013 10:06 Uhr
Die speziellen Kinderförderungsmaßnahmen haben doch überhaupt nichts damit zu tun, welche Rechte oder Pflichten man irgendwelchen Formen des Zusammenlebens zuspricht.
01.03.2013 10:07 Uhr
Zitat:
Sollten man angesichts des jüngsten Urteiles des BVG ehrlicherweise sämtliche monetären Leistungen für Kinder abschaffen?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

@Desertsky
Zitat:
Nein, das sollte man nicht tun! (punkt)
Und warum nicht?
01.03.2013 10:17 Uhr
Zitat:
Und warum nicht?


Vielleicht weil Logik und gesunder Menschenverstand dies verbieten?
01.03.2013 10:20 Uhr
Zitat:
Nun denkt auch die Union darüber nach, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rechtlich vollständig mit gemischtgeschlechtlichen Paaren gleichzustellen.


Ich finde es erheiternd, wie Ostpreußen zur Claudia Roth des Konservatismus mutiert, wenn nur die richtigen Knöpfe gedrückt werden

Entsetzen, Betroffenheit, Aufschrei!
01.03.2013 10:37 Uhr
Zitat:
Vielleicht weil Logik und gesunder Menschenverstand dies verbieten?
Dass Du das so siehst, Rata, das weiß ich und ich sehe es ja auch so, aber ich hätte es einfach gerne mal von Desertsky gewußt, deshalb meine Nachfrage.
01.03.2013 11:18 Uhr
Warum sollte dies aus dem jüngsten Urteil des BVerfG folgen? Und auch noch "ehrlicherweise"?
01.03.2013 12:02 Uhr
Zitat:
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?


Vor allem die Begründung.

Nahezu sämtliche familienpolitische Maßnahmen werden mit dem Hinweis auf Artikel 6 GG und der sich daraus ergebenden Priveligierungsnotwendigkeit begründet.

Mit den bisherigen Urteilen und dem noch zu erwartenden fällt dieser Begründungszusammenhang faktisch weg.

Mithin besteht auch keine Privilegierungsnotwendigkeit mehr.

Daraus läßt sich die von mir in die Debatte eingebrachte Abschaffung der genannten Leistungen folgerichtig begründen.
01.03.2013 12:19 Uhr
Zitat:
Vor allem die Begründung.
Auch nur nach Deiner Logik, Ostpreußen.
Dass GG definiert jedoch nicht, wie sich eine "Familie" zusammensetzt.
Les nach, wenn Du es nicht glaubst..
01.03.2013 12:29 Uhr
[ ] Ostpreußen hat das Urteil des BVerfG gelesen.

Die Entscheidung hat Art. 6 GG gestärkt, nicht geschwächt. Deine Behauptung "Mit den bisherigen Urteilen und dem noch zu erwartenden fällt dieser Begründungszusammenhang faktisch weg." entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, sondern ist sogar widersinnig.
01.03.2013 13:49 Uhr
Zitat:
[ ] Ostpreußen hat das Urteil des BVerfG gelesen.

Die Entscheidung hat Art. 6 GG gestärkt, nicht geschwächt. Deine Behauptung "Mit den bisherigen Urteilen und dem noch zu erwartenden fällt dieser Begründungszusammenhang faktisch weg." entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, sondern ist sogar widersinnig.


Danke für die Blumen.

Deine Meinung wird dadurch nicht begündeter.

Das Bundesverfassungsgericht hat Artikel GG 6 nicht gestärkt, sondern den Geltungsbereich auf annähernd jede "Lebensgemeinschaft" erweitert.

Damit enfällt aber folgereichtig die Notwendigkeit, irgendeine Gruppe hervorzuheben.

Wenn etwas für alle gültig ist, brauche ich niemanden mehr hervorzuheben, für den dieses besonders gültig wäre.

Im übrigen sind die einschlägigen Urteile (dieses ist nicht das erste und auch nicht das einzige im genannten Zusammenhang) in ihrer Gesamtheit zu betrachten.

Damit entfernt sich das BVG von einer ursprünglich einmal vertretenen Auffassung nach der unter Ehe und Familie die Ehe zwischen Mann und Frau und Familie als aus eben dieser Ehe und den daraus hevorgegangenen Kindern verstanden wurde.

Dieses Verständnis wurde nunmehr endgültig auf jedwede Lebensgemeinschaft ausgeweitet.
Damit wurde Artikel 6 GG nicht gestärkt, sondern faktisch bedeutungslos gemacht.
01.03.2013 13:50 Uhr
Zitat:
[ ] Ostpreußen hat das Urteil des BVerfG gelesen.


Wieviele Seiten des Urteils und seiner Begründung hast Du denn gelesen?

01.03.2013 13:50 Uhr
Im übrigen danke ich für den "sachdienlichen" Beitrag.
01.03.2013 14:09 Uhr
@ Ostpreußen

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat Artikel GG 6 nicht gestärkt, sondern den Geltungsbereich auf annähernd jede "Lebensgemeinschaft" erweitert.

Du mußt nicht mutmaßen. Du kannst es nachlesen:

Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.

Damit wurde geklärt, daß dieser konkrete Sachverhalt Familie im Sinne des Grundgesetzes ist. Nicht mehr. Nicht weniger.

Zitat:
Damit entfernt sich das BVG von einer ursprünglich einmal vertretenen Auffassung nach der unter Ehe und Familie die Ehe zwischen Mann und Frau

Das Urteil sagt zur Ehe gar nix.

Zitat:
und Familie als aus eben dieser Ehe und den daraus hevorgegangenen Kindern verstanden wurde.

Der Familienbegriff wurde erweitert ja. Das ist auch nachvollziehbar und im Sinne der Kinder. Von einer Ausweitung auf "endgültig jedwede Lebensgemeinschaft" oder gar einem "Faktisch-bedeutungslos-Machen" kann dagegen nicht die Rede sein.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.03.2013 15:10 Uhr. Frühere Versionen ansehen
01.03.2013 14:13 Uhr
@ Ostpreußen
Zitat:
Wieviele Seiten des Urteils und seiner Begründung hast Du denn gelesen?

Mit Deiner Frage bestätigst Du, daß Du gar nix davon gelesen hast, weil das Urteil bisher nur auf der Webseite des BVerfG veröffentlicht wurde und nicht in der Entscheidungssammlung.
01.03.2013 14:16 Uhr
Zitat:
Im übrigen danke ich für den "sachdienlichen" Beitrag.
..in Deiner extrem unsachlichen Umfrage, meinst Du?
02.03.2013 22:55 Uhr
Zitat:
..in Deiner extrem unsachlichen Umfrage, meinst Du?


Müll!

Die familienpolitischen Leistungen, darunter besonders das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) wurde bisher in erster Linie mit den aus Artikel 6 GG abgeleiteten Leistungen der Ehepaare mit Kindern für die Gesellschaft begründet. Hier ging es vor allem um einen Ausgleich für den Verzicht eines Ehepartners (i.d.R. der Frau) auf eine Erwerbstätigkeit, um sicher der Kindererziehung zu widmen.

Diese Begründung ist in vielen Fällen entfallen bzw. entfällt in vielen Fällen (insbeondere aus naheligenden Gründen bei gleichgeschlechtlichen Paaren). Hinzu tritt, daß viele familienpolitischen Leistungen in ihrer Wirkung stark umstritten sind.

So sinkt die Geburtenrate sowie die absolute Zahl der Geburten trotz erheblichen Aufwandes an Geldmitteln (rund 200 Mrd. Euro pro Jahr) immer weiter.

Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig die beiden Urteile dieses Jahres zum Anlaß zu nehmen, diese Leistungen grundsätzlich in Frage zu stellen.

Und aus mein er Sicht liegt eine Abschaffung deutlich näher, als deren Ausweitung auf immer mehr Gruppen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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