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Fragenübersicht Findest Du es richtig, daß ab 2019 auch Landwirten und Tierhaltern Betäubungsmaßnahmen bei Tieren erlaubt sein sollen?
1 - 8 / 8 Meinungen
17.12.2012 12:46 Uhr
Nein. Aus den Erfahrungen meiner tierärztlichen Tätigkeit in der Landwirtschaft graust es mir bei dieser Vorstellung. Nicht, daß es auch Landwirte geben könnte, die dazu fähig wären. Aber insgesamt halte ich das für unverantwortlich.
17.12.2012 12:53 Uhr
Passt doch prima dazu, dass religiöse Beschneidungen bei Jungen auch von nichtmedizinischem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen... Ärzte und Tierärzte werden überbewertet. *eg*
17.12.2012 13:00 Uhr
Generell würde ich auch dazu tendieren, dass das lieber ein Tierarzt machen sollte. Der kann auch reagieren, wenn dann irgendwelche Komplikationen auftreten und so dem Tier helfen.

Was ich allerdings nicht einschätzen kann, ist, ob genügend Tierärzte zur Verfügung stehen.
17.12.2012 13:06 Uhr
Der eigentliche Witz bei der Sache ist doch, dass die Betäubungen bis 2019 bei den erwähnten Maßnahmen gar nicht vorgeschrieben sind. D.h., bis heute und noch weitere 7 Jahre werden diese Maßnahmen in den allermeisten Fällen wohl praktiziert, ohne dass eine Betäubung erfolgt.
17.12.2012 13:15 Uhr
Zitat:
Was ich allerdings nicht einschätzen kann, ist, ob genügend Tierärzte zur Verfügung stehen.


Was fehlt ist eher der Wille, diese Leistung zu bezahlen.
17.12.2012 14:58 Uhr
"Nein. Aus den Erfahrungen meiner tierärztlichen Tätigkeit in der Landwirtschaft graust es mir bei dieser Vorstellung. Nicht, daß es auch Landwirte geben könnte, die dazu fähig wären. Aber insgesamt halte ich das für unverantwortlich."

Das sich der Tierartz da ärger ist verständlich, immerhin gehen ihm da Aufträge flöten.
Aber bisher wurde es ja anscheinend ohne Beteubung gemacht also ist es doch erstmal ein Fortschritt-
17.12.2012 14:59 Uhr
"Was fehlt ist eher der Wille, diese Leistung zu bezahlen."

Und ich habe den Willen nur eingeschränkt, im Zweifel entscheide ich mich für das günstigere Fleisch.
17.12.2012 17:22 Uhr
Landwirten mit Nachweis einer sinnvollen Zusatzausbildung sollte das erlaubt sein - das wäre dann allemal besser, als die bisherige, betäubungsfreie Praxis.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 17.12.2012 18:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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