Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Verstößt das Imperative Mandat gegen das Parteiengesetz?
1 - 8 / 8 Meinungen
07.11.2012 10:01 Uhr
Wenn das Zitat so korrekt ist, wohl schon.

Insbesondere verstößt das imperative Mandat aber gegen die Regeln zur freien Mandatsausübung der Abgeordneten.
07.11.2012 11:16 Uhr
Wo gibt es hier denn ein imperatives Mandat?
Es geht um Willensbildung und Abstimmungen innerhalb von Parteien.
Irgendwie scheint der Umfragesteller da etwas durcheinander zu bringen
07.11.2012 11:31 Uhr
Imperative Mandate gibt es in der serbischen Nationalversammlung. Ob dort aber das deutsche Parteiengesetz gilt?
07.11.2012 16:22 Uhr
Nein, tut es nicht, warum sollte es auch? Natürlich hat ein Abgeordneter seine Wähler im Blick und ebenso natürlich gibt es einen informellen Fraktionszwang. Aber es ist eben doch der freie Wille, sich auch solchem Zwang zu unterwerfen.
07.11.2012 16:38 Uhr
Kann sein. Es verstößt aber definitiv gegen das Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG).
07.11.2012 17:31 Uhr
Zitat:
Es verstößt aber definitiv gegen das Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG).


und warum?
Wo gibt es das imperative Mandat im Bundestag?
07.11.2012 19:20 Uhr
Das imperative Mandat ist eine technische Umweglösung für Basisdemokratie/regionalen Partikularismus. Heutzutage würde man entweder ein freies Mandat (Wähler wählen eine legislative Diktatorengruppe auf Zeit) oder eine echte Regionendemokratie der Basis implementieren.
08.11.2012 17:01 Uhr
Das sog. Imperative Mandat ist ein Scheinproblem. § 7 PartG verhält sich dazu nicht.
Dass eine Partei ein Mitglied wegen seines Abstimmungsverhaltens nicht anders sanktionieren darf als durch Nichtwiederaufstellung als Kandidat für ein Amt, folgt schon aus dem Demokratieprinzip.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 8 / 8 Meinungen