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Regierung einigt sich auf Gesetzentwurf zu Beschneidungen - Was sagst Du dazu? |
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04.10.2012 15:51 Uhr |
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Ich habe zwar keine Kinder und wenn würde ich die auch nicht beschneiden lassen, aber mit einem solchen Kompromiss könnte ich wohl leben. |
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04.10.2012 16:06 Uhr |
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Klingt vernünftig und nimmt wohl auch die hochkochenden Emotionen aus der Debatte. |
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04.10.2012 16:22 Uhr |
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Der Staat sollte sich nicht in Dinge einmischen, die ihn nichts angehen. |
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04.10.2012 17:33 Uhr |
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Ein feiger Gesetzentwurf, der das Kernproblem (Verhältnis der Religionsfreiheit der Eltern zur körperlichen Unversehrtheit des Kindes) einfach ignoriert. Für einen dermaßen intensiven Einschnitt in das Kinderrecht braucht es schon mehr als bloße Elternwillkür. |
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04.10.2012 17:58 Uhr |
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Klingt m.E. recht ausgewogen. Die Religionshasser - darunter lustiger Weise auch solche, die sonst jeden morgenländischen Radikalreligiösen als Bereicherung verkaufen möchten - kochen, aber das war ja zu erwarten. |
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04.10.2012 18:05 Uhr |
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Man kann Probleme nicht ewig wegadministrieren. (Naja, bei Dol vielleicht.)
Die Klärung der Frage zwischen religiösem Brimborium und Recht auf körperliche Unversehrtheit von Leuten, die sich noch gar kein Urteil über ersteres bilden Können, wäre angezeigt. Die Regierung, die sonst voll verlogenem Pathos das Abendland und die religiöse Indifferenz beschwört, will angesichts falsch verstandender Toleranz mit Islam und anderen Religionen plötzlich wieder Partei ergreifen. |
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04.10.2012 18:18 Uhr |
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Schon interessant,das die Regierung in Windeseile ein Gesetz konstruiert,was anscheinend konträr zur gültigen Rechtssprechung steht.
Manchmal kann man nur staunen... |
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04.10.2012 18:46 Uhr |
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Nette Geste, in der Praxis aber wohl irrelevant. Glaube kaum, dass Juden ohne das Gesetz auf den Bund ihres Jungen mit Gott oder Muslime auf die Einhaltung der Sunna verzichten würden. Und wenn, wäre der Glaube kaum ernstzunehmen. |
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04.10.2012 19:03 Uhr |
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@Pomerius
Ja. Keine Ahnung, aber ich denke, die Zahl der Verfahren dürfte im Vergleich zur Anzahl der Beschneidungen gering sein. Mir wäre es lieber gewesen, es hätte in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wobei das ja noch kommen kann... |
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04.10.2012 19:19 Uhr |
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Ich streite ja seit langem für die alte Kunst des gewissenhaften Herstellens von Lilienfüßen. |
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04.10.2012 19:32 Uhr |
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jetzt muss nur noch das Schlagen mit den Rohrstock offiziell zugelassen werden.
Die körperliche Züchtigung von Kindern ist ja auch ein uralter kultureller Brauch.
Wenn wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufheben, und das tut dieses Gesetz, ist das die logische Konsequenz.
Wenn Eltern entscheiden dürfen ihr Kind zu beschneiden warum dürfen sie es nicht auch züchtigen?
Die blauen Flecken auf den Po gehen ja wieder weg. Die Beschneidung ist irreversibel.
willkommen in 21 Jahrhundert
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04.10.2012 20:12 Uhr |
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Das Gesetz wird vor dem BVerfG keinen Bestand haben:
Hier stehen zwei Rechtsgüter zur Abwägung: körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit.
Bei letzterer ist zu unterscheiden zwischen der Religionsfreiheit des Kindes und der Freiheit der Eltern, ihr Kind religiös zu erziehen.
Die Religionsfreiheit des Kindes gebietet, bis zur Religionsmündigkeit (14 Jahre) mit irreversiblen körperlichen Eingriffen zu warten.
Die religiös-erzieherische Freiheit der Eltern ist weniger wichtig als die Religionsfreiheit des Kindes und dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Somit gebietet das deutsche Grundgesetz, Kinder vor religiös oder sonst nicht medizinisch indizierten Beschneidungen zu schützen.
Kommt der Gesetzgeber dieser Schutzverpflichtung nicht nach, begibt er sich auf das gefährliche Glatteis der Relativierung seiner Grundwerte zum "Wohle" einzelner Interessengruppen (hier: Religionsgemeinschaften). Er riskiert damit, dass andere Interessengruppen ebenfalls nach Relativierungen von Grundwerten verlangen könnten. Damit würde der Grundrechtskatalog der Bundesrepublik Deutschland zur Farce und unsere Verfassung verlöre ihre moralische Autorität, die sie heute noch in der Bevölkerung geniesst.
Wenn das Bundesverfassungsgericht seine Aufgabe ernstnimmt, wird es das vorgeschlagene Beschneidungsgesetz zwingend als verfassungswidrig erklären müssen.
Ich bin seit langen Jahren Mitglied der CDU, aber mit diesem Gesetzentwurf haben sich meine Bundestagsabgeordneten ein absolutes Armutszeugnis ausgestellt.
Mutig und im Sinne unseres Grundrechtekatalogs im Grundgesetz wäre es gewesen, den Religionsgemeinschaften anzubieten, die Beschneidung durch eine symbolische Geste zu ersetzen. Das hätte zwar gegenüber Juden und Muslimen viel Zivilcourage erfordert, hätte aber die vielen Millionen Kinder vor dem Vollzug dieses archaischen, schmerzhaften und irreversiblen Initiationsrituals geschützt.
Wenn schon die eigenen Eltern ihre Kinder nicht vor diesem Trauma schützen, muss sich der Staat schützend vor seine schwächsten Mitbürger stellen und mit einer klaren Strafandrohung die Beschneidung verhindern.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.10.2012 22:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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05.10.2012 04:54 Uhr |
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Ich habe gerade einen sehr interessanten Artikel gelesen,der die Sicht eines Betroffenen schildert:
http://www.taz.de/Beschneidung-mit-18/!101655/
Ich finde es erschreckend,das unsere Politiker sich über die Religionsfreiheit und über die körperliche Unversehrtheit von Kindern,aus Angst vor den religiösen Befindlichkeiten bestimmter Gruppen so leichtfertig hinwegsetzen.
Was ist eigentlich mit der Religionsfreiheit der Kinder? Was ist wenn sie später dem Bund mit Gott nicht den selben Wert wie ihre Eltern beimessen? |
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