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Fragenübersicht Regierung einigt sich auf Gesetzentwurf zu Beschneidungen - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 39 Meinungen+20Ende
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04.10.2012 15:39 Uhr
Zitat:
Das ist mir egal, weil..


.... ich zu alt bin für eine Beschneidung.
04.10.2012 15:51 Uhr
Ich habe zwar keine Kinder und wenn würde ich die auch nicht beschneiden lassen, aber mit einem solchen Kompromiss könnte ich wohl leben.
04.10.2012 16:06 Uhr
Klingt vernünftig und nimmt wohl auch die hochkochenden Emotionen aus der Debatte.
04.10.2012 16:22 Uhr
Der Staat sollte sich nicht in Dinge einmischen, die ihn nichts angehen.
04.10.2012 16:31 Uhr
Zitat:
.... ich zu alt bin für eine Beschneidung.


Das ist keine Frage des Alters, sondern eine der Vorhaut.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.10.2012 18:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.10.2012 16:32 Uhr
Zitat:
Auch der Kindeswille soll miteinbezogen werden, sofern dieser gebildet werden kann.


Na dann - dann sind wir ja wohl auf der richtigen Seite.

04.10.2012 17:33 Uhr
Ein feiger Gesetzentwurf, der das Kernproblem (Verhältnis der Religionsfreiheit der Eltern zur körperlichen Unversehrtheit des Kindes) einfach ignoriert. Für einen dermaßen intensiven Einschnitt in das Kinderrecht braucht es schon mehr als bloße Elternwillkür.
04.10.2012 17:58 Uhr
Klingt m.E. recht ausgewogen. Die Religionshasser - darunter lustiger Weise auch solche, die sonst jeden morgenländischen Radikalreligiösen als Bereicherung verkaufen möchten - kochen, aber das war ja zu erwarten.
04.10.2012 18:05 Uhr
Man kann Probleme nicht ewig wegadministrieren. (Naja, bei Dol vielleicht.)

Die Klärung der Frage zwischen religiösem Brimborium und Recht auf körperliche Unversehrtheit von Leuten, die sich noch gar kein Urteil über ersteres bilden Können, wäre angezeigt. Die Regierung, die sonst voll verlogenem Pathos das Abendland und die religiöse Indifferenz beschwört, will angesichts falsch verstandender Toleranz mit Islam und anderen Religionen plötzlich wieder Partei ergreifen.
04.10.2012 18:18 Uhr
Schon interessant,das die Regierung in Windeseile ein Gesetz konstruiert,was anscheinend konträr zur gültigen Rechtssprechung steht.


Manchmal kann man nur staunen...
04.10.2012 18:46 Uhr
Nette Geste, in der Praxis aber wohl irrelevant. Glaube kaum, dass Juden ohne das Gesetz auf den Bund ihres Jungen mit Gott oder Muslime auf die Einhaltung der Sunna verzichten würden. Und wenn, wäre der Glaube kaum ernstzunehmen.
04.10.2012 18:57 Uhr
@ Botsaris
Zitat:
Nette Geste, in der Praxis aber wohl irrelevant. Glaube kaum, dass Juden ohne das Gesetz auf den Bund ihres Jungen mit Gott oder Muslime auf die Einhaltung der Sunna verzichten würden.

Das glaube ich auch nicht, aber relevant ist es schon allein deswegen, weil sich anderenfalls in der Praxis das Problem ständiger Strafverfahren stellen würde. Dabei kann der Staat nur verlieren.
04.10.2012 19:03 Uhr
@Pomerius

Ja. Keine Ahnung, aber ich denke, die Zahl der Verfahren dürfte im Vergleich zur Anzahl der Beschneidungen gering sein. Mir wäre es lieber gewesen, es hätte in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht entschieden. Wobei das ja noch kommen kann...
04.10.2012 19:10 Uhr
Zitat:

Das glaube ich auch nicht, aber relevant ist es schon allein deswegen, weil sich anderenfalls in der Praxis das Problem ständiger Strafverfahren stellen würde.


Bei Ladendiebstahl und Drogenkonsum ist das seltsamerweise kein Argument.
04.10.2012 19:19 Uhr
Ich streite ja seit langem für die alte Kunst des gewissenhaften Herstellens von Lilienfüßen.
04.10.2012 19:32 Uhr
jetzt muss nur noch das Schlagen mit den Rohrstock offiziell zugelassen werden.
Die körperliche Züchtigung von Kindern ist ja auch ein uralter kultureller Brauch.
Wenn wir das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufheben, und das tut dieses Gesetz, ist das die logische Konsequenz.
Wenn Eltern entscheiden dürfen ihr Kind zu beschneiden warum dürfen sie es nicht auch züchtigen?
Die blauen Flecken auf den Po gehen ja wieder weg. Die Beschneidung ist irreversibel.


willkommen in 21 Jahrhundert
04.10.2012 20:12 Uhr
Das Gesetz wird vor dem BVerfG keinen Bestand haben:

Hier stehen zwei Rechtsgüter zur Abwägung: körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit.

Bei letzterer ist zu unterscheiden zwischen der Religionsfreiheit des Kindes und der Freiheit der Eltern, ihr Kind religiös zu erziehen.

Die Religionsfreiheit des Kindes gebietet, bis zur Religionsmündigkeit (14 Jahre) mit irreversiblen körperlichen Eingriffen zu warten.

Die religiös-erzieherische Freiheit der Eltern ist weniger wichtig als die Religionsfreiheit des Kindes und dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Somit gebietet das deutsche Grundgesetz, Kinder vor religiös oder sonst nicht medizinisch indizierten Beschneidungen zu schützen.

Kommt der Gesetzgeber dieser Schutzverpflichtung nicht nach, begibt er sich auf das gefährliche Glatteis der Relativierung seiner Grundwerte zum "Wohle" einzelner Interessengruppen (hier: Religionsgemeinschaften). Er riskiert damit, dass andere Interessengruppen ebenfalls nach Relativierungen von Grundwerten verlangen könnten. Damit würde der Grundrechtskatalog der Bundesrepublik Deutschland zur Farce und unsere Verfassung verlöre ihre moralische Autorität, die sie heute noch in der Bevölkerung geniesst.

Wenn das Bundesverfassungsgericht seine Aufgabe ernstnimmt, wird es das vorgeschlagene Beschneidungsgesetz zwingend als verfassungswidrig erklären müssen.

Ich bin seit langen Jahren Mitglied der CDU, aber mit diesem Gesetzentwurf haben sich meine Bundestagsabgeordneten ein absolutes Armutszeugnis ausgestellt.

Mutig und im Sinne unseres Grundrechtekatalogs im Grundgesetz wäre es gewesen, den Religionsgemeinschaften anzubieten, die Beschneidung durch eine symbolische Geste zu ersetzen. Das hätte zwar gegenüber Juden und Muslimen viel Zivilcourage erfordert, hätte aber die vielen Millionen Kinder vor dem Vollzug dieses archaischen, schmerzhaften und irreversiblen Initiationsrituals geschützt.

Wenn schon die eigenen Eltern ihre Kinder nicht vor diesem Trauma schützen, muss sich der Staat schützend vor seine schwächsten Mitbürger stellen und mit einer klaren Strafandrohung die Beschneidung verhindern.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.10.2012 22:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.10.2012 02:52 Uhr
@ Jean Pitsch
Zitat:
Das Gesetz wird vor dem BVerfG keinen Bestand haben:

Im Ergebnis richtig, in der Begründung falsch. Das Gesetz wird schon deswegen keinen Bestand haben, weil in ihm überhaupt keine Grundrechtspositionen abgewogen werden. Es verlangt überhaupt keine - auch keine religiöse - Begründung, das ist seine entscheidende Schwäche. Die bloße Lust der Eltern (auch christlicher oder atheistischer Eltern) zum Vorhautwegschnibbeln reicht aus. Das genügt natürlich keinen verfassungsrechtlichen Standards.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.10.2012 04:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
05.10.2012 04:54 Uhr
Ich habe gerade einen sehr interessanten Artikel gelesen,der die Sicht eines Betroffenen schildert:


http://www.taz.de/Beschneidung-mit-18/!101655/


Ich finde es erschreckend,das unsere Politiker sich über die Religionsfreiheit und über die körperliche Unversehrtheit von Kindern,aus Angst vor den religiösen Befindlichkeiten bestimmter Gruppen so leichtfertig hinwegsetzen.



Was ist eigentlich mit der Religionsfreiheit der Kinder? Was ist wenn sie später dem Bund mit Gott nicht den selben Wert wie ihre Eltern beimessen?
05.10.2012 07:18 Uhr
@Pomerius

Zitat:
Das Gesetz wird schon deswegen keinen Bestand haben, weil in ihm überhaupt keine Grundrechtspositionen abgewogen werden


Zunächst einmal gibt es kein neues Gesetz in dem Sinne, es wird lediglich das BGB erweitert (ja, ich weiß, das geschieht durch ein Gesetz - aber Du wirst wissen, wie ich das meine).

Dieser Paragraph soll lauten:

"(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
(2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."

Im Absatz II beschäftigt sich der Paragraph mit den religiösen Gründen ("Zwecks"), dieser wägt damit auch ab und stellt das Kindeswohl ÜBER den Zweck.

Im Übrigen müsste man nach Deiner Argumentation jeden Eingriff am Körper eines Kindes ohne medizinische Begründung verbieten. Angefangen beim Friseur über das Ohrloch bis zur Beschneidung.
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